Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919-1919)
- Issue
- 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 137)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Sehr ausführlich definiert ist auch der Staatszweck in der Konstitution der zweiten französischen Republik vom 4. November 1848. Nach diesen allgemeinen Sätzen über den Staatszweck, will ich nun im folgenden zum jüdischen Staatszweck übergehen. Welchen Zweck hat der jüdische historische Staat verfolgt? Hat dieser Zweck den Fluten der Zeiten standgehalten und soll man ihn daher auch bei dem zukünftigen jüdischen Staate beibehalten? In den einleitenden Bemerkungen habe ich den Zweck als die Seele und den Lebensinhalt des Staates bezeichnet. Die von den Philosophen und Staatslehrern postulierten und in den genannten bundesstaatlichen Verfassungen sanktionierten Staatszwecke, die ich eben angeführt habe, sind ganz allgemeinen Charakters und für keinen bestimmten Staat zugeschnitten. Jeder der genannten Staatszwecke beansprucht nicht, zugleich der Lebenssinn einer bestimmten Volkseinheit zu sein und greift in das Individualleben des Einzelnen nicht tief ein. Der liberale Staat will vielmehr dem Einzelmenschen die Möglichkeit verschaffen, seine persönlichen Ideale, seinen individuellen Lebenszweck verfolgen zu können, wie dies aus der oben angeführten Jellink’schen Staatsdefinition klar hervorgeht. Nicht Menschen, die eine und dieselbe Lebensanschauung haben, die einen und denselben Lebenszweck verfolgen, suchen irgend einen Flecken auf der Erdoberfläche auf, um dort dem gemeinsamen Lebenszweck nachzugehen, sondern eine mit ungleichen Idealen ausgestattete Menschenmenge, die sich zufällig, durch Geburt oder Einwanderung, auf einem und demselben Territorium befindet, regelt durch eingehenden Vertrag ihre äussern Beziehungen zueinander. Die Staatsregierung hat keine andere Bestimmung als über die Einhaltung des geschlossenen Vertrages Wache zu halten. Vom Grunde aus davon ganz verschieden, ist die jüdische Staatsbildung vor sich gegangen. Der Staat entstand nicht auf einem jüdischen Territorium,