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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1919-01-01 · 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919) · p. Seite 132

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919-1919)
Issue
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919)
Date
1919-01-01
Page
Seite 132 (sequence 135)
Language
German
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132 Solidarinteressen in der Richtung fortschreitender Gesamtentwicklung befriedigende, herrschaftliche Rechtspersönlichkeit besitzende Verband eines Volkes.« Ich habe hier eine grosse Anzahl Staatszwecksdefinitionen von bedeutenden Philosophen und Staatsrechtslehrern nicht erwähnt, weil sie entweder immer nur Wünsche und Postulate einiger Geisteshelden blieben und niemals als Zwecke eines existierenden Staates fungierten, oder weil sie von der Zeit ganz überholt worden sind, und heute sogar einem noch so konservativen Ohr zu despotisch klingen würden. Im Mittelalter, und in der Zeit des aufgeklärten Absolutismus hatten alle diese Theorien auch gar keine praktische Bedeutung, denn der regierende Fürst konnte ja unbestraft die bestehende Verfassung nach Belieben ändern. Von einem konstanten Staatszwecke konnte daher damals gar keine Rede sein. Da aber der konstante Zweck das wesentlichste Kriterium des Staates ist, so kann bei vollständiger Abwesenheit dieses von einem Staate im juristischen Sinne, von einer organischen Einheit nicht gesprochen werden. Juristisch stellte ein solcher Staat nur ein einseitiges Verhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten dar. Der regierende Fürst war nicht bloss der Schwerpunkt des ganzen Staates, sondern der Staat selbst. Und wenn Ludwig XIV. behauptete »L’état c’est moi«, so hat er damit eine 'reffliche Definition des damaligen Staates gegeben. Erst nach der Vertreibung der Stuarts und der Schöpfung der »Bill of Rights« hat der englische Philosoph »Locke«, indem er Schutz des Eigentums, das Leben und Freiheit in sich fasst, als einzigen Staatszweck bezeichnete, die liberale Staatslehre begründet, der zufolge die Beschränkung des Individiums durch Rechtssatzzwang nur Ausnahme, und die Freiheit der individuellen Bewegung hingegen Regel sein müsse. Locke’s Rechtsphilosophie hat ihre Wellen bis in die obersten Regierungsschichten geschlagen, und so kam in England die

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