Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919-1919)
- Issue
- 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 24)
- Language
- German
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24 nalräte, der Friedenskonferenz in Paris vorgelegt hat. Sie fordern besonders die völlige bürgerliche Gleichberechtigung der Juden in allen Ländern der Diaspora, sie erheben die Forderung der jüdischen nationalen und kulturellen Autonomie in allen jüdischen Zentren, und sie fordern vor allem, dass man sich nicht mit Versprechungen begnüge, sondern in der neuen Zeit der Wahrheit und Klarheit an die Erfüllung der postulierten Ideale gehe. Das polnische Volk, das die erste Stunde seiner Freiheit dazu benutzt hat, um sie dem jüdischen Volke zu verbittern, das polnische Volk, das als Freiheitsfeuer den Scheiterhaufen für die Juden angezündet hat, hat das Recht verwirkt, sein Verhältnis zu den in Polen lebenden Juden selbst zu bestimmen. An diejenigen Staaten, die dem polnischen Volke erst die Freiheit gegeben und garantiert haben, erging daher mit Recht die Forderung, dass sie die Rechte der drei Millionen Juden in Polen zuvor sicherstellen, ihr Recht auf Leben gemäss ihrer Eigenart, ihr Recht auf ihre eigene Sprache und Kultur. Der Vertrag der alliierten Grossmächte mit Polen über den Schutz der nationalen und religiösen Minderheiten, gibt kein klares Bild über die den Juden zugesprochenen Rechte, bedeutet vielmehr nur einen Rahmen, der noch ausgefüllt werden muss. Erst die Praxis der nächsten Zeit wird zeigen, ob auf Grund der getroffenen Bestimmungen ein friedliches Zusammenleben der Juden mit den Polen möglich ist. Wichtig ist aber vor allem jene Bestimmung, dass der Völkerbund die Durchführung des Vertrages zu überwachen hat. Von jüdischer Seite wird nun an die Bildung eines jüdischen Rates, Waad Haarzoth herangetreten, der die gesamten politischen und nationalen Rechte der Juden vertreten und insbesondere das jüdische Volk vor dem Völkerbund repräsentieren soll. Dieser Rat soll als dauernde Institution an Stelle des Komitees der jüdischen