Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
- Issue
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 218)
- Language
- German
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217 scharfe Haftung auf, indem er auch auf unbestimmte Behauptungen hin beschwören muss, dass er sich keine Veruntreuungen hat zu schulden kommen lassen. Die jüdischen Kriegswaisen werden kaum nennenswerte Güter haben, die sie ihrem Vormund, der jüdischen Gesamtheit, anzuvertrauen hätten; aber doch bringen sie ein wertvolles Gut mit: den jüdischen Lebensodem, den ihnen ihre Eltern eingehaucht haben, die jüdische Kultur, in der sie aufgewachsen sind und die Thora, in der sie weiterhin herangebildet worden wären, wenn ihnen nicht jählings ihr Erzieher entrissen, und ihr Heim zerstört worden wäre. Die Annehmer der jüdischen Waisen werden gleichfalls verantworten müssen, wie sie dieses ihnen anvertraute Gut verwaltet haben, denn es gibt auch eine Veruntreuung von geistigen Werten. Im Interesse einer ungestörten jüdischen Erziehung, von der fremde Einflüsse möglichst fern gehalten werden müssen, sollte auch das von dem Schweizer Agudas Jisroel Kriegswaisenfonds ins Auge gefasste Projekt der Ansiedlung jüdischer Kriegs waisen im heiligen Land besonders gefördert werden. Die hierfür aufgewandten Kosten und Mühen sind nach dem bei dem Codifieatoren (vgl. Ch. M. 290, 26) oft wiederkehrenden Ausdruck nicht vergeudet. לא הניח מעותיו על קרן הצבי Handelt es sich doch um die Besiedlung des צבי ארצות des hehren Landes der jüdischen Vergangenheit und Zukunft mit gesinnungstüchtigen Juden. Dort am ehesten wird es gelingen, der verwaisten jüdischen Jugend eine gute jüdische Er« ziehung zuteil werden zu lassen und ihnen, nach so viel Kriegsjammer und Elend, eine glückliche und freudvolle Jugendzeit zu bereiten. — Basel. Dr. Marcus Cohn.