Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
- Issue
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 216 (sequence 217)
- Language
- German
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216 של היתומים Diese vom jüdischen Gesetz normierte und schon in Friedenszeiten anerkannte Pflicht, gilt noch in erhöhtem Masse für die Kriegswaisen, die ihr trauriges Los nicht einem Einzelleid zuzuschreiben haben, sondern einem Unglück der Gesamtheit. Das Andenken der in den verschiedenen Staaten gefallenen Kriegsmänner kann man dadurch am besten ehren, dass man ihre verwaisten Kinder nicht sich selbst, oder ausschliesslich ihrer hilf־' losen Mutter überlässt, sondern ihr trauriges Los zu mildern sucht. Ihnen, die kaum ins Leben gestellt, der sorgenden Pflege der Eltern entbehren und ohne Schützer und Ernährer den harten Weg des Lebens gehen müssen, sollte überall und freudig mit warmem Herzen und offener Hand begegnet werden. Es ist ein hervorragendes Verdienst der Agudas JisroeZ-Organisation, allen Schwierigkeiten zum Trotz ein allgemeines jüdisches Hilfswerk für die Kriegswaisen geschaffen zu haben. Dem Kriegswaisenelend, das vor den staatlichen Grenzen nicht Halt gemacht hat, sollte durch eine räumlich unbegrenzte, interterritoriale Hilfsaktion gesteuert werden. Ein jüdischer Kriegsivaisenfonds ist begründet, die Errichtung oder Subventionierung von jüdischen Waisenhäusern, sowie die Unterbringung von Waisenkindern in geeigneten Familien, ist angebahnt worden. So ist bereits, mitten im Kriege, ein eminentes Friedenswerk in Angriff genommen worden, damit die unglücklichen jüdischen Kriegswaisen von Verwahrlosung bewahrt und zu Juden im Sinne der ihnen so früh entrissenen Erzieher herangebildet werden. Und es scheint zur herrlichen Wahrheit zu werden, dass die jüdische Gesamtheit an den Waisen Vaterstelle anzunehmen hat. Die Bestimmungen des jüdischen Vormundschafts־ rechts formulieren genau, wie der Vormund das ihm an־ vertraute Gut zu verwalten hat, und legen ihm eine