Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
- Issue
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 139)
- Language
- German
- Belongs to
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138 erfolgt, wenn es sich um ein Töchterchen handelt, die hebräische Namensverkündung. Ist es aber ein Söhnchen, dessen Namensnennung bei der Bris-Milo erfolgte,, so erhält es beim „Leinen“ das erste „Mi scheberach“, wobei naturgemäss die Namensnennung zum ersten male im Gotteshause mit Segen erwähnt wird. Wird der Knabe ein, resp. drei Jahre alt, so bringen ihn Vater und Mutter,, wie einst die frommen Hanna und Elkana ihren von Gott geschenkten Samuel, in das Gotteshaus, und dieselbe Wimpel auf der das achttägige Kind seine ersten Blutstropfen für das Judentum vergoss, dieselbe Wimpel wird dann mit dem Namen des Kindes gross und schön bemalt und von den Händen der Mutter zu einem Gurt zusammengenäht, mit dem das Kind am Sabbath nach dem „Leinen“ eigenhändig die Thora mit seinem Namen und seinem Geschenk umgürtet. Dreizehnjährig unternimmt er es schon selbst, aus der heiligen Schrift an seinem Barmizwasabbath einen ganzen Abschnitt vor der versammelten Gemeinde vorzulesen. Welch wunderbares Geschenk ist auch das „Leinen“ und die gründliche Vorbereitung zur Barmizwa für den Knaben selbst. Gibt es für ihn ein besseres Erziehungsmittel, als das Monate lange Anhalten zur Exaktheit, die peinliche Bedachtsamkeit für jeden Ausspruch, der seinen jugendlichen Lippen bei der Barmizwa entströmt, die genaue Betonung eines jeden Wortes und der betreffenden Silbe. Und gar das Bewusstsein, dass beim oberflächlichen Uebersehen auch nur der kleinsten Silbe, dies den Widerspruch der ganzen Gemeinde hervorrufen würde, muss bei denkenden Knaben nach einer solchen Barmizwa- Vorbereitung ein starkes Gefühl des Strebens zur Vollkommenheit und Vollwertigkeit unbedingt und unverwischbar zurücklassen für alle Tage seines Lebens. Kommt dann die Zeit der Eheschliessung, so ist der erste