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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1918-01-01 · 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918) · p. Seite 132

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
Issue
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 132 (sequence 133)
Language
German
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132 Zu bestimmten Handlungen kann der Oberste Gerichtshof Delegationen aus seiner Mitte ernennen. So findet die Einsetzung eines Schaltjahres durch eine Kommission von 7 Mitgliedern statt. Keinesfalls ist der Oberste Gerichtshof ein Appellationsgericht im modernen Sinne. Der von einem Ortsgericht Verurteilte konnte nicht an den Obersten Gerichtshof appellieren. Zu der gesetzgebenden Macht des Obertribunals gehört es, Anordnungen und Verfügungen zu treffen, sowohl als Vorbeugungsmassnahmen gegen fahrlässige Uebertretung des Thoragesetzes, sowie als selbständige, durch neue Verhältnisse bedingte Bestimmungen. Alle Anordnungen des Obersten Gerichtshofes haben absolute Gesetzeskraft, denn laut ausdrücklicher Thoravorschrift ist jeder verpflichtet, sich ihnen unterzuordnen: Du sollst tun nach dem Worte, das sie (die Richter des Obersten Gerichtshofes) Dir sagen werden .... ״Du sollst nicht abweichen von dem Worte, das sie Dir sagen werden, weder nach rechts noch nach links״ (Deut. 17,10—TI). Auf diesem Schrift wort ruht die Autorität des Obersten Gerichtshofes) und daher geniessen seine Entschliessungen auch heute noch die gleiche Verehrung wie die biblischen Gesetze. Es gilt als Gebot, dass im Obertribunal auch Kohanim und Leviten vertreten sind, doch ist nicht die Stammeszugehörigkeit, sondern die Gesetzeskunde und die Gottesfurcht massgebend. Wenn daher im Obersten Gerichtshof kein Priester und kein Levite einen Sitz hat, so verringert dies keineswegs seine Kompetenzen. Im allgemeinen wurden in den Obersten Gerichtshof nur Richter berufen, welche bereits in den kleineren Gerichtshöfen ihre Tüchtigkeit bewiesen hatten. Entsprechend dem Ansehen des Obertribunals ist die Annullierung eines seiner Beschlüsse mit schweren

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