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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1918-01-01 · 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918) · p. Seite 130

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
Issue
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 130 (sequence 131)
Language
German
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130 Neben dem König, und, wie bereits erwähnt, teils über dem König steht der Oberste Gerichtshof. Dieser besteht aus 71 Mitgliedern, entsprechend Numeri 11, 16, wo Moses mit 70 angesehenen Männern aus den Aeltesten Israels ein Richterkollegium bildet. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes wird mit Moses verglichen: הוא העומד תחת משה רבינו (Hiichoth Sanhedr. 1, 2). Die Tätigkeit des Obersten Gerichtshofes ist eine vielseitige. Nicht nur richterliche Funktionen übt er aus, sondern er hat auch verwaltungstechnische und legislative Kompetenzen. Besonders obliegt ihm die Ueberwachung des gesamten öffentlichen Kultus- und Religionswesens, damit überall das Thoragesetz zu seinem Rechte kommt. Es gehört u. a. hierzu dass er entscheidet, welcher Priester und Le vite den Tempeldienst verrichten darf, dass er den Hohenpriester ernennt und besonders wichtige Verrichtungen im Tempel speziell kontrolliert. Es wird ihm indes keine inquisitorische Tätigkeit zur Pflicht gemacht: כי תשמע ולא חוזר ומצתת (vergi. sifre und Hoffmann zu Deut. 13, 13). Zu dem verwaltungstechnischen Wirkungskreise des Obertribunals gehört u. a., ausser der vorerwähnten Ein- Setzung des Königs, die Ernennung der Richter im ganzen Gebiete Palästinas. Weder das Tempelgebiet, noch Jerusalem kann ohne Zustimmung des Obergerichtshofes vergrössert werden. Es handelt sich indes hierbei weniger um die administrative Seite der ״Eingemeindung“, als um die religiöse Frage, inwiefern die Heiligkeit Jerusalems, beziehungsweise des Tempelvorhofes, sich auf die vergrösserten Gebiete übertragen soll. Zu den richterlichen Funktionen des Obertribunals gehört sowohl die Aburteilung besonders ernster Fälle, wie z. B. einer Stadt, die sich dem Götzentum hingegeben hat, als auch das Verfahren gegen die höchstgestellten Persönlichkeiten, wie den davidischen König und den

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