Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
- Issue
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 89)
- Language
- German
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88 geblieben ist, denn ein Blick in den Talmud belehrt uns bald des bessern, nämlich, dass in diesen verschiedenen Terminologien רבוי ומיעוט — כלל ופרט zwei verschiedene Relationen sich widerspiegeln, dass wir ganz verschiedene Resultate bekommen, je nachdem wir uns der einen oder der andern Terminologie bedienen. Wir wollen zunächst diesen sachlichen Unterschied ins Auge fassen, vielleicht gelingt es uns dann, auf den logischen Grund desselben zu kommen. — Für die Relation des “מכלל ופרט gilt, wie bekannt, die Regel “״אין בכלל אלא מה שבפרט d. h. wenn das Besondere auf das Allgemeine folgt, so wird das Allgemeine durch das Besondere bestimmt. Die Bestimmung, sagen wir, bezieht sich dann einzig und allein auf das Besondere und das Allgemeine wird, sozusageu, von dem Besonderen vollständig verdrängt. Anders verhält es sich mit der Relation des רבוי ומיעוט der Erweiterung und der Einschränkung. — In diesem Falle wird das Allgemeine von dem darauf folgenden Besondern nicht wie von einem gewalttätigen Usurpator tyrannisiert und geknechtet, so dass es zuletzt spurlos verschwinden muss, sondern das Allgemeine schliesst mit dem Besondern einen Kompromiss, und es gilt allgemein die Regel“?״מה ריבה ריבה כעין המיעוט d. h. das Allgemeine erfährt bloss eine Einschränkung und erstreckt sich nur auf das, was dem Besondern ähnlich ist. (Siehe Raschi Sebuoth 5. b). So tritt uns der sachliche Unterschied dieser beiden Relationen entgegen, und nun fragen wir, ob es denn reine Willkür war, eine dieser beiden Relationen zu wählen, oder steckt da vielmehr ein logisches Problem, welches nicht an der Oberfläche liegt, dessen Bedeutung dem Menschen überhaupt erst später, auf dem Standpunkt einer weit vorgeschrittenen Reflexion aufgeht und entsprechend gewürdigt wird. Das zweite scheint mir das Richtige zu treffen, und ich will daher die logische Begründung dieser beiden Auffassungen klarzulegen versuchen. — Bekanntlich