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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1918-01-01 · 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918) · p. Seite 32

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
Issue
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 32 (sequence 33)
Language
German
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32 gibt. Denn ein Greuel des Ewigen deines Gottes ist jeder, der dies tut, jeder, der Unrecht tut.“ Unser Gesetz erteilt wahrlich keinen Freibrief für das Schiebertum.*) Dürfen daher der jüdischen Religion Anschauungen zum Vorwurf gemacht werden, die sie ausdrücklich verpönt und ist die jüdische Gesamtheit verantwortlich für das, was einzelne tun, die gwade deshalb, iveil sie dem jüdischen Gesetz entgegen handeln, auf Abwege geraten sind? Kein echter Jude wird sich dem Schwindeltum verschreiben, ebensowenig wie ein wahrer Bekenner des Christentums. Das sind so alte Wahrheiten, dass ihre Wiederholung überflüssig erscheint. Aber einem richterlichen Beamten, der sie vergessen und dessen Amt die Vorurteilslosigkeit zur Voraussetzung hat, sollten sie ins Gedächtnis zurückgerufen werden. Doch nicht nur Kundgebungen mittelalterlicher Gesinnungen, von denen wir nur diejenige erwähnt haben, die am meisten verletzt hat, haben wir da und dort im vergangenen Jahr in der Schweiz erlebt, auch eine mittelalterliche Tat hat unser Aller Blut in Wallung gebracht: die Schändung der Thorarollen im Minjan Sfard in Zürich an den ersten Tagen des Pessachfestes. Rohe,Burschen haben dort, wohl ohne sich der besonderen Schwere ihres Verbrechens bewusst zu sein, unser Heiligtum, die Thorarollen, zerrissen, besudelt und in den Kot geworfen! In der langen Leidens- und Wandergeschichte unseres Volkes hat sich ein solches Verbrechen zuvor, soweit der Chronist es verzeichnet hat, erst ein Mal ereignet. Es war ein unvergesslicher und erhebender Anblick, zu sehen, wie eine gewaltige jüdische Trauergemeinde zum Friedhof zog, um die entwürdigten Thorarollen zu Grabe zu tragen. *) Es sei hier daran erinnert, dass dieser Gedanke bereits im ersten jüdischen Jahrbuch für die Schweiz (5677. 1916/17) in einem auch in nichtjüdischen Kreisen viel beachteten Aufsatz „Einerlei Mass“ von Dr. jur, Marcus Cohn in Basel näher ausgeführt worden ist.

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