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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1918-01-01 · 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918) · p. Seite 30

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
Issue
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 30 (sequence 31)
Language
German
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30 Wohlwollen und einsichtsvolle Berücksichtigung unseres religiösen Pflichtenlebens bekundet haben. Die Versorgung mit Mazzos am vergangenen Pessach, die Beurlaubung der jüdischen Wehrmänner an unsern Feiertagen und, in neuester Zeit, die Verordnung betreffend die zeitweilige Aufhebung des Schächtverbotes dürfen als Dokumente schöner Toleranz verzeichnet werden, die uns volles Vertrauen in unsere Bundesbehörden einflössen. Die Schweiz ist bekanntlich das einzige Land, welches uns Juden das Schächten verbietet. Schon in normalen Zeiten empfanden wir dieses Schächtverbot als eine schwere Verletzung der verfassungsgemäss garantierten Glaubens¬ und Gewissensfreiheit, und es erwuchsen uns hieraus grosse Opfer. Unter den Einwirkungen des Krieges sind diese Unannehmlichkeiten und Nachteile zur schweren Kalamität geworden. Die in Berücksichtigung dieser Umstände erlassene Verordnung des Bundesrats, welche noch an anderer Stelle aus hiezu berufener Feder gebührend gewürdigt wird, beweist uns, dass uns die Bundesbehörden, soweit es in ihrer Macht steht, in toleranter Weise entgegenzukommen gewillt sind und an unserer Gleichberechtigung unbedingt festhalten. Diese Gleichberechtigung hat übrigens im vergangenen Jahre auch darin ihren sichtbaren Ausdruck gefunden, dass ein Jude zum ersten Mal den Ehrensitz eines Nationalrats erstiegen hat und dass der Präsidentemtuhl des Grossen Stadtrates von Luzern einem Juden anvertraut wurde. Das letztere Ereignis verdient vom jüdischen Chronisten umso eher festgehalten zu werden, als es sich hier um einen Juden handelt, der es nicht nur in seiner bürgerlichen Stellung zu Amt und Würden gebracht hat, sondern auch in jüdischen Organisationen an leitender Stellung steht und am jüdischen Leben seiner gleichfalls von ihm geleiteten Gemeinde sowohl, wie am schweizer jüdischen Leben tätigen Anteil nimmt.

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