Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5678 = 1917/18 (1917-1917)
- Issue
- 5678 = 1917/18 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 196 (sequence 197)
- Language
- German
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196 Die Geschichte ist zu Ende! — Jedermann aber fragt sich: Ja wo bleibt denn der Schluss: Die Sühne des Frevels, die Strafe des doppelten Volksbetrugs? Ein solcher Schluss fehlt der Geschichte vom Zwetschgenkrieg — und das ist das Böseste an der bösen Sache. Dass die systematisch aufgehetzten niedrigen Elemente der Bevölkerung zu einem Exzesse schreiten können, wie er im Zwetschgenkrieg vor uns tritt, lässt sich am Ende begreifen, insbesondere wenn man die begleitenden Zeitverhältnisse ins Auge fasst. Dass aber in einem Volke und Staatswesen, welche Anspruch auf Civilisation erheben, der nakteste Anarchismus: Raub und Plünderung und meuchlerischer Ueberfall ohne Strafe bleiben, dass nicht' die öffentliche Meinung des ganzen Landes laut und unwiderstehlich die Schurken zur Rechenschaft zieht: Das ist das unerhört Schmachvolle dieser Geschichte. Es gibt ja wohl Erklärungen dafür! Man kann von religiösen „ Vorurteilen“, „ Volkshass“ u. dgl. sprechen. Allein damit wird die schändliche Barbarei, deren Denkmal der Zwetschgenkrieg ist, nicht entschuldigt. Freuen wir uns, dass die fortschreitende Kultur und das entivickelte Reehtsgefühl des Volkes uns heutzutage die Gewissheit verschaffen, dass in unserm Vaterland eine derartige Schändlichkeit fürderhin absolut unmöglich ist! Für Schweizer Juden im Ausland. In unserer Zeit des Hasses und Streites muss eine Liebesbetätigung doppelt begrüsst und gebucht werden. Als eine solche betrachten wir folgende Anordnung unserer Bundesbehörden. Da nämlich die Ausfuhr der