Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1916-01-01 · 5677 = 1916/17 (1916) · p. Seite 58

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5677 = 1916/17 (1916-1916)
Issue
5677 = 1916/17 (1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 58 (sequence 59)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3135693-3135694--0060-3135782
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

58 und des Schulchen Aruch anzuschwärzen, nachzuweisen, dass die humanen jüdischen Pflichten gegen die Mit־־ menschen sich lediglich auf die Juden beziehen, den ־Nichtjuden gegenüber alles erlaubt sei. Es ist das grosse* unbestrittene Verdienst von David HofFmann, dem Meister der Halacha, in seiner bekannten Schrift .,Der Schulchan Aruch und die Rabbiner über das Verhältnis der Juden zu den Andersgläubigen“ (2. Aufl. 1894), sämtliche Widersacher von Professer Gildemeister bis zu Theodor Fritschens Hammerbund in den Augen aller vorurteillos Denkenden gerichtet und unzweideutig gezeigt zu haben, dass Talmud und Schulchan Aruch die Verpflichtung zur uneingeschränkten Menschenliebe, zur Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit allen Menschen gegenüber lehren. In einem neuerdings veröffentlichten Gutachten (Jeschurun, Monatsschrift für Leben und Lehre im Judentum, III. Jahrgang 1916, S. 298) hat HofFmann die hauptsächlich in Betracht kommenden Gesichtspunkte programmatisch zusammengefasst. Von allen jüdischen Gesetzesforschern wird hervorgehoben, dass alle Gesetze, die ursprünglich in ihrer obligatorischen Anwendung auf die jüdischen Volksgenossen beschränkt waren, in der heutigen Zeit gegenüber jedermann Geltung haben. In unzähligen Aus- Sprüchen in den talmudischen Schriften wird es deutlich gesagt, oder als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Forderungen, die das jüdische Gesetz an die Ehrlichkeit und Redlichkeit der Juden stellt, in vollem Masse auch im Verkehr mit den Nichtjuden zu Recht bestehen. Man darf sie ebensowenig, wie die eigenen Volksgenossen, täuschen und betrügen; darf nach einem Ausspruch im Talmud (Chulin 94) auch nicht ihre Gedanken und ihre Gesinnung stehlen אפור לגנב דעתו של עי״ום, d. h. auch die konventionelle Lüge, wie sie das

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.