Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5677 = 1916/17 (1916-1916)
- Issue
- 5677 = 1916/17 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 55)
- Language
- German
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54 der Geschädigte zuvor befriedigt worden ist. עבירות שבין אדם לחברו אין יוד,"כ מכפר [יומא פ״ח משנה ט] Dies zeigt deutlich, welches Gewicht nach jüdischer Auffassung auf die Rechtssatzungen gelegt wird. Immer wieder wird in den talmudischen Schriften die verpflichtende Kraft des Versprechens, die Unverbrüchlichkeit des gegebenen Wortes hervorgehoben. Dem ״Ja“ sei Ja, dein ״Nein“ sei Nein, יהא הן שלך צדק ולאו שלך צדק diese Kardinalforderung wird im Talmud (Baba Mezia 49a) an die biblischen Bestimmungen betreffend die Masse angeknüpft. ״Tuet kein Unrecht im Rechtsausspruch, im Längenmass, im Gewicht und im Hohlmass. Gerechte Wage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben, denn ich bin der Ewige, euer Gott, der euch aus dem Lande Aegypten geführt hat. (III. Buch Möses 19, 35 ff.) ״Du sollst nicht in deiner Tasche haben zweierlei Gewichtssteine, grosses und kleines. Du sollst nicht in deinem Hause haben zweierlei Mass, grosses und kleines. Vollkommen und gerecht sei dein Gewichtstein, vollkommen und gerecht dein Mass.“ (I. Buch Moses 25, 13 ff.) Diese jüdische Massgerechtigkeit ist das Fundament, auf dem sich nach jüdisch rechtsphilosophischer Anschauung das gesamte Rechtsgebäude aufbaut. Denn die Massbestimmungen sind ein unentbehrliches Hilfsmittel für den Handwerker, wie für den Kaufmann. Ohne sie ist ein auch nur einigermassen entwickelter Rechtsverkehr nicht denkbar. Da muss jedem Einzelnen das Zutrauen geschenkt werden können, dass er ehrlich zählen, messen und wägen werde, um den Umfang von Leistungen zu bestimmen, die er schuldet. Mit falschem Mass und falschem Gewicht werden die Gedanken der Menschen bestohlen (Mechilta zu V. B M. 25, 16), und Gedankendiebstahl ist im jüdischen Recht ein qualifiziertes Verbrechen. Eine richterliche Gewalt