Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 51 (17.12.1841)
- Date
- 1841-12-17
- Page
- Seite 404 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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404 Ernst ist, damit irgendwo Eingang zu finden. Wir lesen vieles, was der Trinität einen Anschein von Verständlichkeit zu geben sucht; wir achten aber stets die biedern Geister weit höher, welche sagen: das ist ein Glaubensdogma, und somit hört alles Vernünfteln darüber auf! Der Jude aber sagt: Für mich ist es kein G l a u b e n s d o g m a! und somit hört alles Widerstreiten auf! (Schluß f.) Königreich Würtemberg. (Oktober 1841.) (Fortsetzung.)! Um diesen Zweck zu erreichen, ist es vor allen Dingen nöthig, daß der Religionslehrer sich auf den catechelischen Unterricht sorgfältig vorbereite, den zu behandelnden Stoff genau durchdenke, und sich ihn vollkommen aneigne: sodann den zu erklärenden Abschnitt in einzelne Wahrheiten zerlege, sich einen Gang der Catechisation entwerfe, den er bei dem Unterrichte selbst genau befolge, weil es ihm nur alsdann möglich wird, Lehren und Wahrheiten durch Frage und Antwort aus dem Innern der Schüler zu entwicklen, sie ihrem Herzen einzuprägen, und ihnen gründliche Kenntniß der Religion beizubringen. Was die Fragen selbst betrifft, so seien diese deutlich und bestimmt, d. h., ihrem Inhalt nach faßlich, in ihrem Ausdrucke kurz und verständlich und so abgefaßt, daß auf jede Frage nur eine Antwort richtig sein kann. Dabei hüte sich der Religionslehrer vor jeder Herbeiziehung fremder, außerwesentlicher Dinge, die den Gang der Calechese stören, vielmehr suche er durch jede einzelne Frage die Entwickelung einer Wahrheit oder Lehre zu fördern, und so das Ganze zum Ziele zu leiten. Zur Verdeutlichung und Versinnlichung schwerer Begriffe und Wahrheiten wende der Lehrer Beispiele, Bilder und Gleichnisse aus der Natur und dem Menschenleben, und Analogiecn aus dem Zdeenkreise der Zugend an, und da die ganze catechetische Unterweisung auf die heilige Schrift gegründet sein muß, so versäume er nicht, bei jeder ein- > zelnen Lehre sie mit den vorzüglichsten Stellen der Bibel und ihrer Erklärung bekannt zu machen, und an die hieher gehörigen biblischen Geschichten zu erinnern. Leitet sodann bei diesem Unterricht den Religionslehrer ein sanfter Ernst, und behandelt er die Sache mit einer solchen Wichtigkeit, daß die Zugend die Ueberzeugung gewinnt, es handle sich bei dieser Lehre um nichts Geringeres, als um das Heil ihrer Seele und die Wohlfahrt ihres Lebens, hütet er sich dabei aufs sorgfältigste vor jedem Ausbruche seines Unwillens und behandelt er die Catechumenen liebreich und leutselig, so kann es nicht fehlen, daß diese, so wie auch die Erwachsenen, die Catechisation mit Eifer besuchen, mit Aufmerksamkeit anwohnen, und unendlichen Nutzen für ihr ganzes Leben daraus ziehen werben. § 5. Religions-Unterricht in der Schule. Gleiche Sorgfalt und Aufmerksamkeit, wie auf den öffentlichen Religions-Unterricht in der Synagoge ist von Seiten des Rabbinen auch auf den in der Schule zu verwenden. Dieser besteht: 1) in dem Unterricht der biblischen Geschichte. Zst auch dieser Theil des Religions-Unterrichts zunächst Sache des Vorsängers und Schullehrers, so hat der Rabbine nichts destoweniger bei seinem Unterrichte stets darauf zurück zu kommen, und nicht'nur an die einzelnen Begebenheiten und an die sich daran knüpfenden Lehren und Wahrheiten zu erinnern, sondern auch hauptsächlich auf! den Gang der Vorsehung in der Leitung und Erziehung der Vorfahren und des Menschen-Geschlechts überhaupt aufmerksam zu machen. 2) Zn einem Unterricht der heiligen Schrift. Diese hat der Rabbine einfach, ohne alle künstliche Deutungen, der Zugend zu erklären, und sie mit dem Znhalte derselben und mit ihrem Geiste, so wie auch mit ihrer Darstellungsweise bekannt zu machen. Auch bei diesem Unterricht ist nicht zu vergessen, daß nicht das Lernen, sondern die Ausübung des Erlernten die Hauptsache ist, und darauf zu sehen, daß die Zugend nicht nur mit den natürlichen Grundregeln, die Bibel zu erklären, bekannt werde, sondern auch die in ihr enthaltenen Lehren, Gesetze und Vorschriften, als für sie verbindend, anerkenne. Bei dem Ueberfetzen der heiligen Schrift aus dem Hebräischen ins Deutsche sind ebenfalls alle gelehrte künstliche Auslegungen zu vermeiden, und das Wort der Schrift einfach und deutlich zu erklären. Bei diesem Unterricht ist übrigens auch der formelle Nutzen nicht außer Augen zu lassen, und der Zugend die wichtigsten Regeln der hebräischen Grammatik einzuprägen. 3) Zn einem Unterricht der mosaischen Glaubens- und Sittenlehre. Zudem man, was diesen Theil des Unterrichts betrifft, auf die Einleitung zum Lehrbuch der israelitischen Religion verwiesen haben will, genügt hier die einfache Bemerkung, daß der Zweck des Religions-Lehrers bei diesem Unterricht sein muß, die positive israelitische Religion zur lebendigen und erbaulichen Anschauung zu bringen, und ein Leben nach demselben zu bewirken. Da durch diesen Unterricht der Grund zu einem frommen, sittlichen Wandel für die ganze Lebenszeit gelegt werden soll, so wird der gewissenhafte Rabbine um so mehr ihn mit Eifer und Pflichttreue ertheilen, als sein Beispiel auch die unter ihm stehenden Vorsänger bewegen wird, diesem Theil ihres Amtes mit Gewissenhaftigkeit und Berufstreue nachzukommen. § 6. Confirmanden-Unterricht. Bei dem Confirmanden-Unterricht, welchen der Rabbine den Zünglingen und Mädchen zu ertheilen hat, die als selbstständige Genossen in die Kirchen - Gesellschaft eintreten, kommt es hauptsächlich darauf an, daß nicht nur die zu diesem Zwecke nöthigen Kenntnisse mitgetheilt, sondern auch die dazu nöthigen Gesinnungen begründet und befestigt werden. Dieser Unterricht darf daher am allerwenigsten todt