Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 50 (10.12.1841)
- Date
- 1841-12-10
- Page
- Seite 398 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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398 ist eigene Begeisterung ein sicheres Mittel. Wo diese im Verein mit Ueberlegung und Besonnenheit vorhanden, wo der Redner von dem, was er» der Gemeinde zur Beachtung und Beherzigung vorlegt, durchdrungen ist, da ordnen sich die Theile und fügen sich die Gedanken von selbst, da findet sich für jeden Gedanken das rechte Wort, die Darstellung wirb lebendig und gemüthvoll, und der Vortrag verfehlt seinen Eindruck nicht. Im übrigen werden die Rabbinen an die bereits ertheilte Vorschrift erinnert, daß nämlich jede Predigt vollständig niederzuschreiben, und so weit nicht hohes Alter eine Ausnahme begründet, aus dem Gedächtnisse abzulegen ist. Die Conzepte der. Predigten sind sorgfältig aufzubewahren. § 4. Carechisationen. Eine nicht minder wichtige Obliegenheit als die Predigt sind für den Rabbiner die Catechisationen in der Synagoge, durch welche der Jugend die heiligen Wahrheiten der Religion und des Sittengesetzes eingeprägt, und sie überhaupt zu allem Schönen und Guten gebildet werden soll. Auf diesen Unterricht wird der gewissenhafte Religionslchrer vorzüglich seine Aufmerksamkeit richten, um durch denselben eine immer bessere Gemeinde zu bilden, und sich Zuhörer zu erziehen, die seine religiösen Vorträge besser verstehen und heilsamer benützen. (Forts, f.) Nachtrag zum Bericht über die Abhandlung des H. Terquem. Nach sorgfältigerm Studium der Gemara und der rabbischen Erörterungen über die Mischnah KetKuboth 73 a habe ich gefunden, daß in der Thal die von I. E. im Namen der jüdischen Gelehrten mitgetheilte Auflösung von einigen Rabbinen für civilrechtlich gehalten wird, jedoch aber nur für den Fall, daß die Urkunden, auf welche sich die Ansprüche gründen, gleiches Datum haben, und das vorfindliche Vermögen aus Grundstücken besteht, die man als Insätze betrachten kann, wodurch die gewöhnliche Regel der Gesellschaftsrechnung ihre Anwendbarkeit verliert. Zur Erklärung der abnormalen Theilung in der erwähnten Mischnah, welche übrigens von Rabbi bestritten und dadurch beseitigt wird, nimmt man an, daß es sich dort um einen speciellen Fall handelt. (S. rvnty cn:o mV 128). M. Er. Nachrichten und Correspondenzen. Kopenhagen, 20. Nov. — Bei der Kanzlei ist Frage darüber eingelaufen, inwieferne mosaische Glaubensdekenner zu Mitgliedern von Kirchspielsvorständen und Amtsräthen gewählt werden könntet Worauf unterm 9. d. zur Antwort erfolgt ist, baß nach der Verordnung vom 13. August d. I. nichts im Wege stehe, daß Bekenner des mosaischen Glaubens zu solchen Mitgliedern gewählt werden könnten. nur daß sie doch nicht an den Verhandlungen in Angelegenheiten des Schulwesens theilnehmen dürften, was auch schon aus der Verordnung vom 29. Juli 1814, § 37, hcrvorgehe. (Börsenh.) Prag, 30 Nov. — Am 12. dieses wurde die israelitische Hauptschule in Prag von Sr. k. k. Hoheit dem Erzherzoge Stephan in Begleitung Sr. Ercellenz der Oberstburggrafen, Herrn Grafen von Chotek und des Hofralhs Buhl mit einem Besuche überrascht. Der hohe Gast verweilte längere Zeit in der Schule, nahm jede Klasse in Augenschein, hörte dem Unterricht in einigen Klassen, besonders dem von Herrn Lehrer Winternitz ertheilten Unterricht aus der Geographie, nicht ohne Theilnahme zu, stellte mehre Fragen an unfern braven, umsichtigen Schulmann Herrn Director Wanniczek, so wie an den Religionslchrer Dr. Wessely, über die Verfassung der Schule, die Anzahl der Schüler, über die vom Letzlern! zurückgelegten Studien, erlangten akademischen Würben! u. d. g., und verließ die Schule mit der Versicherung, daß I er diese Anstalt weit über seine Erwartung gefunden habe.! Als beim Abschiede der Director im Namen der Anstalt! in wenigen Worten seinen innigsten Dank ausbrückte, und dabei um Entschuldigung bat, wenn das Eine ober Andere minder den Erwartungen entsprochen haben sollte, indem die Schule von der ihr zugedachten hohen Ehre eines solchen Besuchs nicht die geringste Ahnung gehabt hätte; erwiederte Sr. k. k. Hoheit: Grade dieses freue ihn am meisten, daß er hier nichts Vorbereitetes, nichts Abgerichtetes gefunden habe. Niederungarn. — Von hier aus zu berichten, gehört nicht überall zu den erfreulichen Geschäften; während an einigen Orten die Emanzipation durch einen regen Eifer nach innerer Verbesserung verdient erscheint, auch schon benutzt wird, herrscht an andern noch eine Finsterniß, als ob eS nie tagen wolle, und vielleicht ist es einzig noch den öffentlichen Blättern Vorbehalten, auf die Edlern einzuwirken/ sie zu ermuthigen und zur Ausdauer anzuhalten, daß den traurigen Verhältnissen ein Ende gemacht werde. Im Allgemeinen ist in Niederungarn die Hauptbeschäftigung der Juden der Kleinhandel und das Vermiktlen, das Handwerk findet selten Anklang, die meisten Eltern widmen ihre Kinder schon früh zu dem armseligen Treiben, an das sie gewöhnt sind. Dieses Leben verträgt sich, wie man zur Genüge weiß, mit der krassesten Ignoranz einerseits, wie mit dem Hochmuth in Religionssachen, welcher keiner Intelligenz gestattet, selbst dem Rabbiner nicht, von einer anderweitig nötbigen Bildung zu sprechen, oder sonst über Wahrheiten die Augen zu öffnen. Die bessern und gebildetern Rabbiner und Lehrer können daher hier nicht durchdringen; die Einen ermüden am Widerstande, die Andern sagen offen, daß sie ihr Brod nicht verlieren wollen, und finden in ihren Pflichten als Familienväter sich entschuldigt. Zudem werden selbst die Rabbinate oft den Unwürdigsten zu Theil, indem die Candidaten die Stimmen