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Israelitische Annalen · 1841-12-03 · Heft 49 (3.12.1841) · p. Seite 389

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 49 (3.12.1841)
Date
1841-12-03
Page
Seite 389 (sequence 5)
Language
German
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mitzutheilen der verehrte Abfasser die Güte hatte, den Gebrauch, solchem vermittelst ihrer weitverbreiteten Zeitschrift eine größere Veröffentlichung zu geben. Der Herr Verfasser desselben wird in Betracht der guten Absicht des Einsenders, diese Freiheit mit Nachsicht aufnehnM. Das Nähere des betreffenden Gegenstandes geht aus dem Aktenstücke selbst hervor. — Wenn nun vor einiger Zeit die jüdischen Zeitschriften in einer ähnlichen Angelegenheit zu berichten hatten, und mit Anerkennung von dem Auftreten eines Rabbinen Frankreichs gegen eine gleichfalls inhaltslose Eidesform, die nicht dem begründet geglaubten Mißtrauen gegen Judeneide zur Herberge diente, sprachen, so war es nicht etwa die Energie des Franzosen, der solches Verdienst zugeschriebcn werden darf, cs war vielmehr, das bestätigt ja nur in diesem Falle das Verfahren des bedächtigen Deutschen, das erwachte Selbstbewußtfein des Israeliten. Wäre es nun allerdings zu kühn zu hoffen, daß die Form des Judeneides in dem betreffenden Lande schon darauf hin eine der Vernunft und der Humanität mehr anpaffende Haltung erhalten werde, doch sind, das hoffen wir, die Worte nicht vergebens gesprochen. Höhlen ja Tropfen einen harten Stein, und geistreiche Worte wie diese, zumal wenn sie der Wahrheit dienen, sind doch mehr als Tropfen, und der ftarreste Mißbrauch ist doch noch kein Stein. L. Adler. I. Gingabe des Landrabbiners vr. M. Heß in St. Lengsfeld. An das Wohllöbliche Juftizamt daselbst. Wohllöbliches Zustizamt hat durch verehrliche Zuschrift vom *S/J0 v. M. mich ersucht, bei einer nach der König!. Hanövrischen Prozeßordnung dem Israeliten Levy Stieglitz abzunehmenden Eide mitzuwirken. Nachdem ich jedoch diese Eidesform durchgegangen, bedauere ich sehr, meine Mitwirkung hiebei ablehnen zu müssen, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist lediglich der beschränkten religiösen Vorstellungsweise des Mittelalters, namentlich dem vorherrschenden dogmatisch-positiven Elemente, zuzuschreiben, daß die eine Religionsparthei sich höchst befangen in ihrem Urtheile über die Religiosität und Moralität der andern zeigte. Dieses trat besonders Seitens der christlichen Kirche bei dem Eide der Juden hervor und ward noch dadurch vermehrt, daß gewissenlose. Proselyten sich ein Geschäft daraus machten, die Moralität der Juden in Schatten zu stellen, namentlich aber ihre Eide vor christlichen Gerichten dadurch in Verdacht zu bringen, daß man behauptete, ^es sähen die Israeliten die an einen dreieinigen Gott glaubenden Christen als Götzendiener an, hielten sich nicht im Innern verpflichtet, den bürgerlichen Gesetzen derselben oder ihren richterlichen Aussprüchen Folge zu leisten, ja glaubten sogar von allen falschen Eiden durch das Lol-biiäre Gebet wieder entbunden zu werden. So sehr nun die Grundlosigkeit jener Behauptungen jedem Unbefangenen einleuchten müßte, so begreiflich es auch ist, daß wenn auch die Juden die Christen für Götzendiener hielten und sich nicht zur Befolgung ihrer Gesetzgebung verbunden glaubten (wie ein solcher Wahn den hyperorthodoresten Rabbinen fern war, vielmehr alle es einschärfen, daß es heilige Pflicht sei, den Gesetzen der christlichen Staaten, die, gleich den Israeliten, den Schöpfer des Himmels und der Erde verehren und anbeten, zu gehorchen) daraus doch nicht im Entferntesten gefolgert werden kann, daß sie dann vor christlichen Gerichten auch einen falschen Eid schwören würden; so absurd es auch ist, behaupten zu wollen, daß der Israelit sich durch das Lol-dHUre Gebet, welches sich blos auf freiwillige Gelübde bezieht, von einem geschwornen Eide entbunden halte, da ja dann die jüdischen Liturgenten gerade eines der heiligen zehn Gebote, aus welchen der Eid von den Juden zu den Christen überging, aufgehoben haben würden, was ihnen gewiß nicht in den Sinn kam; auch der Eid, der von jüdischen Gerichten eben so oft als von christlichen angewendet wird, dann gar nicht als Beweismittel hätte gebraucht werden können; so einleuchtend, wie gesagt, dieses alles jedem Unbefangenen sein müßte: so stieß sich doch die befangene christliche Vorzeit an jene Behauptungen convertirter Juden (wie dasselbe noch jetzt von Muhamcdanern, wenn christliche Convertiten so etwas ausbeuteten, .geschehen würde), und suchte sich dagegen durch die dem schwörenden Israeliten auferlegte ausdrückliche Verwahrung gegen jene vermeintlichen Aussprüche der Rabbinen zu schützen, ohne zu bedenken, daß wenn wirklich unter den Israeliten eine solche Meinung über die bei christlichen Gerichten geleisteten Eide vorhanden gewesen wäre, jene abgenöthigte Verwahrung sie nicht unwirksam gemacht hätte. Nicht nlinder glaubten die christlichen Gerichte es bei jüdischen Eiden nicht an allen den Förmlichkeiten fehlen lassen zu dürfen, welche mitunter bei jüdischen Gerichten angewendet wurden, obgleich es bei letzteren nie so streng damit genommen, am wenigsten jene Förmlichkeiten als wesentlich für die Bedeutung des Eides betrachtet wurden. Ausführlich bezeichnen mag ich hiebei nicht diejenigen Vorschriften, welche von der Verdorbenheit der menschlichen Natur zeugen, und sich in der unwürdigen Lust, sich an der Verlegenheit anderer Religionsgenossen zu weiden, ihren wenn vielleicht auch unbewußten Grund hatten, wie z. B. das Stehen auf einer Schweinhaut bei'm Schwören u. a. m. Doch die neuere Zeit, welche auf dem Wege der Humanität so manches Dorurtheil beseitigt, so manches Unrecht gegen die Israeliten,wieder gut gemacht, hat auch in Be-

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