Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 49 (3.12.1841)
- Date
- 1841-12-03
- Page
- Seite 386 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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386 durchdrungen waren, gemeinsame Aussprache Bedürfniß werden. Dieß mußte besonders der Fall sein außerhalb des Tempels, wo weder der Dienst der Priester, noch die Gesänge der Leviten der Andacht einen Halt- und Mittelpunkt gaben. Es wurde also von der Versammlung ein Vertreter gewählt, der im Namen derselben das Wort führte, das nur mit Amen begleitet wurde. So finden wir bei Esra(9), daß er trauernd über den Abfall und Verfall der Colonie ein Fasten hielt, bei dem alle eifrigen Gottesverehrcr sich um ihn versammelten, und zur Zeit des Abendopfers mit zerrissenem Kleide und Obergewand auf den Knien liegend, mit ausgebreiteten Händen Namens der Gemeinde ein Sündenbekenntniß. ablegte und betete, wahrend das Volk in stets wachsender Anzahl herbeiftrömte. Je öfter solche Gelegenheiten sich wiederholten, und daran konnte es in der unheilvollen später« Zeit des zweiten Tempels nicht fehlen (das bloße Ausbleiben der periodischen Regen im Spätherbst veranlaßte eine ganze Reihe von Fasttagen Taaniih I. 4—6), desto eher mußte ein gewisser Typus sich festsetzen, besonders da die Wahl zum Vorbeter, bei der man sehr sorgfältig zu Werke ging (II. 2) häufig' auf Einen und denselben fiel. So bildete sich mir der Zeit unser Hauptgebet, das sogenannte w, das von Schimeon Happekuli, einem Vorbeter zu Jamnia vor Rabban Gamliel dem ersten geordnet wurde (Berachothf.28b.*); doch nur für Fasttage. Als tägliches Gebet kam es erst später in Brauch. Daher der klagende und jammernde Ton, der die Mittlern Stücke charaktcrisirt (auffallend verschieden von den gleich alten vrp rroia, wo Gottes Güte freudig gepriesen wird) namentlich beweist ij/ip j/öty, daß man ein specielles Anliegen empfehlen möchte, daß es erhört und nicht zurückgewiesen werde, weßhalb sie an Sabbathen und Festtagen nicht gesprochen werden dürfen. Daraus erklärt sich ferner, wie es kommt, daß während man (in der Mischnah) über die Verpflichtung zu beten und über Inhalt und Ordnung der 18 Benedictionen einig ist, doch gestritten wird, ob sie jeden Tag cov recitirt werden sollen (was *) Die spätere Ansicht, die die ganze Gebetordnung den Männern der großen Synagoge vindiciren möchte (das. Gen. f. 33 a) und die schon der Gemara Schwierigkeiten macht, ist dagegen offenbar ohne Gewicht. vorauszusetzcn scheint, daß sie an gewissen Tagen allerdings für obligat gelten (Beraclioth IV. 3.) R. Elieser erklärt sich vielleicht auch nur des Inhaltes wegen, welcher Bitten ausdrückt (nomn), der dadurch an Wirksamkeit verlieren würde, gegen die Feststellung, indem er gegen andere Formeln z. B. wp niD-c kein Bedenken äußert, was auch für jene Zeit zu viel wäre) und wo rfr-iun einzuschalren sei (das. V. 2, worüber natürlich kein Herkommen entscheiden konnte. R. Elieser sagt nfcmra sehr konsequent! wenn er sich nur gegen den tag lichcn Gebrauch der Mittlern Stücke a^nn erklärt, sonst aber nach Herrn Mortara's Erklärung unbegreiflich), so wie auch, daß Samuel Hakkaton das von ihm selbst verfaßte Gebet gegen Ketzer vergessen konnte 8er. k. 29 a). *) Um daher später die Fasttage als Bitttage xut s%ojfiv auszuzeichnen, fügte man noch 6 andere Stücke hinzu (Taanith II), deren tieferes Alter rhcils aus ihrer Fassung, theils daraus hervorgehet, daß sie in der Mischnah genauer angegeben, die 18 hingegen als bekannt vorausgesetzt werden, wahrend doch der ganze Ritus am Fasttage offenbar sehr alt ist, weßhalb die Andacht auf öffentlicher Straße t>j/ bw nznm gehalten wurde, wie zur Zeis als es noch keine Synagoge gab. **) Natürlich bildete sich dann auch bei den Versammlungen zur Vorlesung der Thorah an Sabbathen und Festtagen ein entsprechendes Ritual für diese Tage aus, das aber unleugbar viel jünger ist, was theils Sprachausdruck und Jdemgang, theils die Streitigkeiten darüber (Erubia III, 9. f, 40. Bezah f. 17. Rosch liaschanah IV, 5. Pesachim f. 117 b.) außer Zweifel setzen, ein Räthsel, das ohne unsere Annahme unerklärlich bleibt. §) *) Der gelehrte Rabbiner Mortara bemerkt schon (Annalen 1840. S. 224), daß diese Formel vielleicht nur an Bußtagen recitirt werden sollte. Dies rechtfertigt sich aber nur, wenn die ganze n'i r6ön ausschließlich für solche Tage bestimmt war, indem in jener Form gewiß weniger als in irgend einer eine Beziehung auf Büße liegt. **) Die zahlreichere Versammlung hatte vielleicht auch in der Synagoge nicht Platz genug. Zedenfalls beweist dies, daß sie ursprünglich nicht Bethaus war. §) D. h. es wurde gewiß an diesem Tage der heiligen Berufung in frühester Zeit schon gebetet; aber theils nicht gemeinschaftlich, theils in vielen kleinern Versammlungen, weßhalb ein allgemeines Formular sich nicht so bald fijiren konnte.