Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 49 (3.12.1841)
- Date
- 1841-12-03
- Page
- Seite 385 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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3. Deccmber. 49. 1841. Israelitische Annalen. E i n Centralblatt für Geschichte, Literatur und Cultur -er Israeliten aller Zeiten und Länder. Herausgegeben von Dr. I. M. Jost. Von diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis des Jahrganges Rthlr. 3 —fl. 5; man subscribirt bei allen löbl. Postämtern und in allen Buchhandlungen des Zn- und Auslandes. DaS Verhältniß von Opfer und Gebet im Jndenthume, von Rabbiner A. K. (Schluß). — Aktenstücke aus dem Wcimarfchen. 1. Erklärung des Rabbinen I)r. Heß über die bannöversche Eidesform. — DaS Hamburger Gcbekbuck. — Nachrichten und Correspondenzen: London, Schritte gegen die neue Gemeinde; Würtcmberg. — Literarisch-antiquarische Notiz, betreffend Aruch. — Literatur: Grünwald: Israels Trost und Hoffnung: Flehinger: Erzählungen auS der heil. Schrift. Das Verhältnis von Opfer und Gebet im Jndenthume. Von Rabbiner A. K. In Beziehung auf den Aufsatz in den Annalen Nr. 41 u. 42: „Die Synagoge im neuen Zahrhundert." (Schluß.) Daß übrigens im Gesetze nicht tägliche Gebete wie tägliche Opfer verordnet werden, dürfte ohnehin nicht auffallen, da ja auch diese dem Einzelnen weder befohlen noch empfohlen wurden (worin viele Stellen in den Propheten ihre Erledigung finden) und der Prieftersegen gewissermaßen als das in eine bestimmte Formel gefaßte tägliche Gebet für die Gesammtheit zu betrachten ist, zu dem später, als Ton- und Dichtkunst in der Nation blüheten, noch die feierlichen Gesänge der Levirenchöre kamen. Erst in der Periode des zweiten Tempels, wo das ganze religiöse Leben eine festere Form annahm, fing man an, tägliches Beten für Pflicht zu halten, das dann sehr begreiflich der Zeit nach den täglichen Opfern entsprechend pTömaj *) angeordnet .*) Nicht statt der Opfer. Nur das Mussaphgebet, das spätern Ursprungs ist, sollte die Opfer (der Nation) ersetzen, weßhalb es nach Einer Meinung (üer. IV. 7) nur Gemeindegebet ist. wurde, wie schon früher (nach der Mischnah Tliaanith IV. 2 von den ersten Propheten her) die Einrichtung getroffen war, daß Depurirte aus den Stämmen Israels “ay.s ’WjK bei'm Opfer assiftirten und während der Zeit Gebete und andere fromme Uebungen verrichteten, was ein neuer Beweis ist, wie unzertrennlich man sich Gebet von Opfer dachte. Unsere Liturgie oder eigentlich das öffentliche gemeinsame Leben als Gottesverchrung scheint jedoch aus den Versammlungen an Festtagen wegen öffentlicher gemeinsamer Noth sich entwickelt zu haben. An solchen Bitt- und Bußtagen strömte Alles in das Haus des Herrn, um vereint seinen Schutz zu erflehen. So ruft der heilige Bußprediger (Joel 2, 15. 16): Haltet ein Fasten, verkündet eine feierliche Versammlung, versammelt das Volk, laßt die Gemeinde sich rüsten, berufet die Aclteften, versammelt Kinder und Säuglinge; herausgehe der Bräutigam. aus seiner Kammer und die Braut aus ihrem Gemach. In den Landstädten versammelte man sich auf einem geeigneten öffentlichen Platze (vgl. 21, 9 — 13). Wenn sonst die mannichfaltigen Wünsche und Gefühle der zur Anbetung versammelten Schaaren keinen gemeinsamen Ausdruck zuließcn, und jeder, die Plage seines Herzens kennend (das. 8, 38) es nach seiner Weise vor Gott ausschüttete, mußte da, wo Alle, dieselbe Plage fühlend, von einem und demselben Wunsche