Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 47 (19.11.1841)
- Date
- 1841-11-19
- Page
- Seite 374 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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374 Urtheil gut Unterrichteter nicht sehr vortheilhaft für ihn stehen. Der Neologie muß das Haupt zertreten werden. Pikant ist, daß neulich ein christlicher Beamter, welcher bei dieser Angelegenheit eine sehr wichtige Rolle spielt, in einem Gespräche auch den Maimonides für einen Neologen erklärt hat. — In vielen einzelnen Gemeinden herrscht nicht der beste Geist; in mehrern werden Prozesse gegen die Rabbiner geführt. Die Gemeinde Schnaittach hat gegen ihren Rabbiner Namens Juda Wolf Nekarsulmer eine Klage über mehr denn hundert Punkte, größtentheils Geldsachen betreffend, erhoben. Die eingcleitetc Untersuchung wird den Grund oder Ungrund derselben erweisen. In Treuchtlingen treibt man die unsinnige Prozeßsucht so weit, daß man dem Rabbiner einen Stand in der Synagoge verweigert. — Erwähnenswert!) ist folgende Entscheidung des k. Slaatsministeriums. Ein verdorbener Handelsmann in I., Kreis Schwaben, fristete sich mit Unterrichtertheilung im Thalmud. Auf erhobene Beschwerde wurde ihm dies von der zuständigen Behörde untersagt, und die k. Regierung von Schwaben und Neuburg hat dies bestätigt. Das k. Staatsministerium aber hat entschieden, daß dem N. N., auf ein Zeugniß des rechtgläubigen Rabbiners Wechsler zu Schwabach hin, dieser Unterricht erlaubt werden müsse. Wechsler thut sich auf diese Ministerial-Morcnu nicht wenig zu gut und läßt sich ihre Verbreitung sehr angelegen sein. „Denn, argumentirt er, „bin ich rechtgläubig, müssen doch die Andern nicht rechtgläubig sein!" — In unsrer Schulgcbetsangelegenheit haben wir abermals einen großen Schritt gethan. Das im vorigen Jahr vom Staatsministerium gut gebcißene und in den Annalen v. I. Nr. 5» mitzetheilte Gebet für Seine Majestät den König wurde durch ein anderes verdrängt, das ich Ihnen anliegend sammt den desfallsigcn Aktenstücken mitthcile (s. unten). Wer der Verfasser desselben ist, erhellet nicht daraus. Bemerkenswert!) ist, daß die Rabbiner (?) ganz ignorirt werden. In des Schreibers Gemeinde kommen demnächst zwei nicht unwichtige Fragen zur Entscheidung, eine rituelle und eine juridische. Die rituelle: Der Sohn eines jüdischen Metzgers hat auf's Schächten unbedingt die Approbation des zuständigen Rabbiners erhalten. Er will nun bei seinem Vater schachten; die Gemeinde will es aus leicht begreiflichen Gründen nicht zugeben, der Rabbiner schwankt, was ist nun Rechtens? Bemerkt muß noch werben, daß der Sohn Antheil an dem Ertrag der Metzgerei hat. —Die juridische ist folgende: Eine Weibsperson, mit welcher ein nunmehr verstorbener jüdischer Ehemann einen Knaben gezeugt, hat sich taufen lassen. Die Gemeinde will nun das Kind in jüdische Kost und Erziehung geben, die Mutter will es bei sich behalten. Was ist da zu thun? — P. 8. Bei meiner neulichen Anwesenheit im Königreich Würtemberg wurden mir aus glaubhaftem Munde folgende zwei Fälle erzählt, welche den traurigen Beweis geben, daß auch dort noch der Fanatismus spukt: Bei dem großen Festzug zu Ehren der fünfundzwanzigjährigen Regierung des Königs sollte nach dem Programm die protestantische, katholische und isr. Geistlichkeit sich gemeinschaftlich demZuge anschließen. In Stuttgart angekommen, weigerte sich die christliche Geistlichkeit (ob die protestantische oder katholische weiß ich nicht gewiß) in Begleitung der Rabbiner zu gehen und es mußte Tags vorher eine andre Anordnung getroffen werden. Dem seit sechs Jahren zur erklärten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten arbeitenden Assistenten Dr. Pflaum wurde auf sein Gesuch um eine Anstellung von dem Ministerium des Innern eröffnet, daß es noch nickt an der Zeit sei, einem Israeliten ein öffentliches Amt anzuverlrauen! — Dem Vernehmen nach hat derselbe den Rekurs an Len Geheimrath ergriffen. Ob mit Erfolg steht sehr dahin. Baiern, (v. e. Andern.) — Folgendes Edikt ist das Neueste, was die Israeliten Baicrns interessirt: Würzburg, 16. September 1841. Im Namen Seiner Majestät des Königs! Nach höchstem Befehle des K. Ministeriums des Innern vom!>ten d. M. rubrizirten Betreffs, soll in allen israelitischen Schulen des Königreichs ein gleichförmiges Gebet täglich für Seine Majestät den König verrichtet werden, wovon anliegend ein Abdruck beifolgt. Die K. Distriktspolizeibehörden in deren Bezirke Rabbinalc sich befinden, werden beauftragt, den Rabbinern dieses Gebet mitzutheilen, und sie anzuweisen, schleunige Einrichtung zu treffen, daß dasselbe täglich für Seine Majestät den König, und nur nach dem mitgetheilten Formulare in den israelitischen Schulen verrichtet werde. Die K. Distriktspolizei- und Distriktsschulbehörden aber erhalten'den Auftrag, sorgfältig zu überwachen, daß diesem Befehle gehörig nachgekommen werde. Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern. B> V. d. Pr. Fhr. Straus. Formular des Gebets für Seine Majestät den König in den israelitischen Schulen. Allmächtiger ewiger Gott, Du Vater aller Menschen! Du lenkest und regierest Alles in Liebe und Gerechtigkeit; aber als Deine Stellvertreter auf Erben hast Du die Könige und Fürsten eingesetzt, und sie mit Macht und Majestät ausgerüstet. Uns hast Du in Deiner Gnade zum Herrscher gegeben Ludwig, den Gerechten, den Beharrlichen, zum Heile seines getreuen Volkes. Darum, Du Gott Zebaoth, bitten wir Dich, laß an Ihm in Erfüllung gehen, was Du einst Deinem getreuen Diener David verheißen hast. „Ewig bewahre ich ihm meine Liebe und mein Bund mit ihm steht fest. Ich erhalte seinen Saamen auf immer und seinem Throne gebe ich die Dauer des Himmels." Sei ihm fortan Schutz und Schirm und laß seine heilsamen Anordnungen zur Heranbildung einer gottesfürchtigen frommen Jugend die Fülle Deines Segens zu Theil wer-