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Israelitische Annalen · 1841-10-15 · Heft 42 (15.10.1841) · p. Seite 330

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 42 (15.10.1841)
Date
1841-10-15
Page
Seite 330 (sequence 2)
Language
German
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330 Selbst in -en schönsten mit allem möglichen Glanz erbauten Synagogen hat man die alte Liturgie fast durchweg beibehalten. Wenn aber auch Chorgesänge und Predigt hinzugetreten sind, um dem Gottesdienste mehr Leben und einen zcitgemäßern Anstrich zu geben, so ist noch lange nicht alles geleistet, was man gegenwärtig zu erwarten berechtigt wäre, zumal in den altern Gesetzquellcn keine Bestimmung vorhanden ist, welche einer wohlerwogenen Reform im Wege stände. *) Außerdem aber giebt es noch manches andere zu rügen. In vielen intelligenten Gemeinden sind die häufig besprochenen Mißbräuche glücklich abgeschafft, und Würde und Ordnung eingeführt worden. Mit desto mehr Bedauern betritt man noch viele Synagogen größerer Gemeinden und sieht den Staub der Jahrhunderte darin, und hört noch die Stimme des Verganters, während niemand da ist, welcher das Wort Gottes in verständlichem Vortrage lehrt. Dieses muß sich in Andachtssäle und Winkelsynagogen flüchten, so oft die nach göttlichem Unterricht Schmachtenden entweder eine erbauende Predigt oder eine unterhaltende homiletische Abhandlung (verasclia) hören wollen. Die Synagogenräume stehen leer, mit Widerwillen begiebr sich die Jugend an heiligen Festen in die dem Gebete gewidmeten Hallen und klaget über die langgedehnten unerbaulichcn Riten. Mit Unrecht zeihen wir die Jugend der Frivolität und des Jndifferentismus, während sie sich über Unverständlichkeit und Verwirrung der Begriffe der mittelalterlichen Versificanten beschwert, und an derverwahrloseten Gesangsweise keinen Geschmack finden kann. Im Gegentheil darf man behaupten, daß die frommen Gefühle jetzt lebhafter hervortreten, und eine Sehnsucht nach dem Bessern sich vieler Gemüther bemächtigt; es bedarf nur einer geregelten Anordnung, einer reiflichen Purification der Gebete, und des lebendigen Vortrags in zeitgemäßer Form, um eine allgemeine Theilnahme zu wecken, und wir werden uns wieder freuen, wenn cs heißt: „laßt uns in's Haus des Herrn wallen." — *) Der Satz rßttfEn u. s. w. bezieht sich nach Kairo zu Mann, nur auf die firirten Vor- und Nachsegen; der ausführlichere Inhalt des Gebetes aber ist darunter nicht gemeint; auf keinen Fall aber haben die nachthalmudischen Formeln eine Autorität für sich, um unabänderlich zu bleiben. Eine Reform des Cultus wäre leicht bewerkstelligt, und würde noch den unschätzbaren Erfolg haben, eine wünschenswerthe Einheit zu bewirken, wenn alle Gemeinden Deutschlands sich dazu verständen, eine Generalsynode zu diesem Zwecke halten zu lassen. Deren Aufgabe dürfte nur die Feststellung des Rituals sein, über dessen Purification man sich zu verständigen hätte. Zur Vertretung dieser Angelegenheit bedürfte es nicht gerade anerkannter Rabbinen, *) sondern nur Männer, welche Kenntniß der hebräischen Sprache und der Quellen mit richtigem Sinn und Takt, und zugleich entschiedenem, dem unwissenden Haufen kräftig entgegentretenden Charakter verbinden, besonders solcher, die unabhängig genug sind, um persönliche Rücksichten gänzlich außer Augen lassen zu können. Es versteht sich, daß eine derartige Versammlung gehörig legalisirt sein, und wiederum auch überall mir Beobachtung legaler Formen zu Werke gehen müßte. Diese flüchtigen Gedanken stellen wir dahin, mögen sie hie und da Beachtung finden, und zu weitern Vorschlägen anregen, auf daß das Jahr 602 einen Fortschritt zeige, wie in der Zeit, so auch im I ernstlichen Streben nach Verbesserung, und die lange! zerrüttete Einheit wieder hergeftellt werde, und ein j veredelter Gottesdienst Liebe und Eintracht in Israel befestige. **) So eben empfangen wir Archives Israelites, Septembre, wo Ben Levi einen noch ausführlicher» Artikel über denselben Gegenstand liefert, den wir unfern Lesern anempfehlen. *) Anerkannte Rabbiner sind als solche mit keiner besondern Autorität bekleidet, sondern nur als Volkslehrer und Rathgeber in Religionssachen angesehen und einflußreich. Zu legalen Vollziehungen religiöser Riten, selbst zum Schließen und Lösen der Ehe, ist jeder sachkundige Israelit berufen; es ist daher eine Synode keinesweges auf Rabbinen allein zu beschränken. Ihre Berathungen würden auch nicht unabhängig genug geführt werden können. **) Uebrigens vernehmen wir, daß die Rede davon ist, ein Central-Comite zur gegenseitigen Verständigung der Gemeinden und Partheien über alle gesetzmäßig zu treffenden gemeinsamen Verbesserungen zu bilden, und alle Gemeinden, so sich anschließen wollen, zur Berathung zuzuziehen, so baß die divergirenden Ansichten gegen einander ausgetauscht und zuletzt einige allgemein gebllligte Maßregeln überall gleichartig ausgeführt werden dürften. Wir hoffen hierüber bald etwas Näheres mitthcilen zu können. D. H.

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