Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 41 (8.10.1841)
- Date
- 1841-10-08
- Page
- Seite 325 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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325 konnte die Aufgabe der Staatsregierung bei Bearbeitung eines neuen Judengesetzes nur dahin gehen: 1) die wesentlichsten Bestimmungen der bestehenden Gesetze so viel als möglich zu generalrsiren und in ihren abweichenden Modalitäten gegen einander auszugleichen; 2) alle unpraktischen Parthien und Dunkelheiten, welche der Schikane und Renitenz zum Hinterhalt dienen, zu entfernen und die Lücken in der Gesetzgebung durch Vorschriften zu ergänzen, welche durch den Zweck der Sache geboten wurden und gewissermaßen in der Consequenz der Grundsätze liegen. Entwurf eines Gesetzes über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen (nebst der speciellen Begründung einzelner 88). Wir Bernhard, Herzog zu Sachsen-Meiningen k. haben die über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Unfern Landen bestehenden Gesetze einer sorgfältigen Prüfung unterwerfen lassen, und verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände wie folgt: I. Titel. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1. Die in dem Herzogthum wohnenden Juden sind den christlichen Unterthanen in ihren Rechten und Pflichten gleichgestellt, soweit das gegenwärtige Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen und Ausnahmen enthält.- (Fortsetzung folgt.) Nachrichten und Correspondenzen. Hamburg. — Für die Freunde und Verehrer des Herrn vr. Kley sowohl, als für die vielen ehemaligen Zöglinge der trefflichen Schule, welche unter der Leitung dieses würdigen Direktors so schön emporgeblüht ist, wird es von Interesse sein, daß am Listen dieses eine Feierlichkeit Statt finden wird, um die 25jährige Dauer der Anstalt zu begehen. Der Bau des neuen Tempels findet, wie man vernimmt, ein besonderes Hinderniß darin, baß dem Verein zur Pflicht gemacht sein soll, ein Gutachten der Gemeinde, resp. ihres geistlichen Beamten (welches so viel heißt, als des directen Gegners) beizubringen. Man ist darauf gespannt, welche Wendung dieses nehmen werde. (Seltsam genug! daß eine gottesdienstliche Anstalt, die 23 Jahre selbstständig vor aller Welt da stand, jetzt von einer Form abhängig gemacht wird, die nicht bloß ihr eigenes Dasein, sondern mit diesem auch anderweitige Fortschritte bedroht.) Bernburg. (Fortsetzung von Nr. 32.) — Die zweite höchst wichtige Einrichtung, welche der Herr Landesrabbiner vr. HerXheimer bald nach seiner Hierherkunft getroffen, betrifft das gewerbliche Leben der Israeliten. Er gründete nämlich einen „Verein zur Unterstützung unbemittelter israelitischer Knaben zur Erlernung des Ackerbaues, der Handwerke, der Künste und Wissenschaften." Viel, sehr viel hatte dieser Verein im Anfänge zu kämpfen, um sich zu behaupten. Denn theils war die Anzahl derer, welche beitragen konnten, in so kleinen Gemeinden an sich schon gering, theils hatten auch diese Beitragsfähigen nicht Alle Sinn für diese heilsame Stiftung, und wirkten Viele ihr geradezu entgegen, weil sie in den vom Landesradbinen entworfenen und von der Landesregierung genehmigten Statuten vorzugsweise die mühsamen und schweren Handwerke unterstützen zu wollen ankündigte. Nur der Begeisterung des Landrabbiners für diese seine Schöpfung ist es zuzuschreiben, daß sie sich trotz aller Schwierigkeiten ein Dasein errungen, und nun' schon seit 10 Jahren besteht, ja gegenwärtig schon von den Zinsen des Kapitals allein bestehen kann, das trotz der bedeutenden bisherigen Ausgaben für die Pfleglinge des Vereins erübrigt worden. Dies ward aber nur dadurch möglich, daß der Herr Landesrabbiner fast die sämmtlichen Mitglieder der höhern Behörden zu Eontribuenten, und durch seine persönlichen Bemühungen auch einen jährlichen Beitrag unsers durchlauchtigsten Herzogs für den Verein gewonnen. Auch setzte er es durch, daß bei'm Gottesdienste in die Easse dieses Vereins, wie in jede der bestehenden rrnsn gespendet werden darf, und sahen wir seit einigen Jahren selbst diejenigen, welche den Handwerksverein als für Religion und Erwerbsweise gefährlich verketzerten, demselben ihre Spenden bei'm Gottesdienste vorzüglich zuwenden. So viel vermag die Kraft des wahrhaft Guten mit der Zeit über die Menschen! — Anfangs zählte der Verein kaum 18 Mitglieder, welche der Landesrabbiner zum Theil auch nur dadurch für denselben gewann, baß er ihnen sabbatliche Vorlesungen gegen ein bestimmtes Honorar hielt, woraus der Fond des Vereins gebildet ward. Jetzt zählt dieser an 70 Mitglieder. Und weil unter diesen viele Christen, so wurde auch aus diesen jährlich ein Mitvorsteher zur Derwaltungscommission des Vereins gewählt. Doch hat seit einigen Jahren, da Jeder die beschwerlichen Arbeiten von sich abzulehnen suchte, der als Director gewählte vr. Herrheim e r ganz allein die Leitung und die Geschäfte des Vereins, die Aufdingung und Unterbringung der Lehrlinge rc. zu besorgen , was auf seinem rabdinischen Standpunkte, wegen des von den Meistern geforderten Arbeitens ihrer Lehrlinge am Sabbat und Mitessens derselben, mit besondern Schwierigkeiten verknüpft ist. — Der Verein hat nun schon eine Anzahl gänzlich verlassener Waisen und einige Jünglinge, die sich bereits dem unrechtlichsten Erwerb ergeben hatten, Professionen erlernen lassen und zur Wanderschaft befördert, namentlich die Nagelschmied-, Schlosser-, Tischler-, Klempner-, Buchbinder-, Stellmacher- und Schuhmacher-Profession. Auch unterstützte er bereits Jünglinge, welche sich dem Schullehrerfache, der Musik und dem philologischen Studium widmeten. Außer diesen Leistungen für die Einzelnen, welche so materiell und sittlich gerettet werden, wirkt der Verein mittelbar zur Verbreitung der gewerblichen Bestrebungen auch