Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 40 (1.10.1841)
- Date
- 1841-10-01
- Page
- Seite 317 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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317 stattet. — Das Hildburgh. Gesetz räumt jedem Juden das Staatsbürgerrecht ein, welcher 21 Jahr alt ist, deutsch lesen und schreiben kann, der Militärpflicht Genüge leistet und entweder ein Gewerbe oder die Kaufmannschaft ordnungsmäßig erlernt oder sich von Ackerbau nährt. Die jüdischen Staatsbürger sind nach diesem Gesetze den christlichen Unterkhanen mit wenigen Ausnahmen gleichgestellt und können sich allenthalben im Lande niederlassen, mit Beobachtung der für Erlangung des Ortsbürgerrechts bestehenden Vorschriften. *) — In den Alt-Meiningischen Landen ist die Erlangung des Staatsbürgerrechts von einer bessern Bildung und nützlicheren Nahrungsweise der Juden abhängig gemacht (conf. die Einleitung), auch sind dieselben hinsichtlich ihrer Niederlassungen vor der Hand auf ihre bisherigen Wohnorte beschränkt, und es darf sich in der Regel aus jeder Familie nur ein Sohn verehelichen und die Familie fortpflanzen. — Gänzlich ausgeschlossen von der Verehelichungsbefugniß sind nach dem Meining. Patent die Hausirer, Schacherer, Mäkler und Schmuser, und nach dem Hildburghausischen Edict die sogenannten Schutzjuden. — Die Erwerbung von Häusern und Grundstücken innerhalb der Ortsmarkung, so wie des Nachbarrechts, ist den Juden in Alt-Meiningischen Landen erlaubt, auch besteht daselbst keine Beschränkung hinsichtlich der Ausübung der Gewerbe. — In dem Herzogth. Hildburgh. dagegen dürfen die Juden bloß Häuser zur eigenen Bewohnung und Grundstücke zum eigenen Anbau käuflich an sich bringen. Außerdem sind dieselben (jedoch nur vorläufig) von dem Betrieb solcher Gewerbe ausgeschlossen, welche mehr die Natur des Handels haben, als der Brauerei, Bäckerei, der Gastwirthschaft, des Wein- und Bierschanks. Schutzgenossen (worunter alle diejenigen Juden verstanden werden, welche sich nicht im Genuß des Staatsbürgerrechts befinden) sind bloß berechtigt, erpachtete Grundstücke zu bewirthschaften und Handelschaft nach Maßgabe des allgemeinen Schutzbriefes vom 20. Dec. 1730 re8p. 15. Juli 1767 zu treiben. (Forts, f.) Nachrichten und Correspondenzen. England. — In London erscheint jetzt alle 14 Tage 1 Bogen, The Voice of Jacob (Stimme Jakobs) „zur Beförderung des geistigen und allgemeinen Wohles der Juden, mittelst Verbreitung einer nähern Kenntniß ihrer Angelegenheiten und Vertretung und Vertheidigung ihrer religiösen Institute." Dasselbe wird enthalten: 1) Nachrichten sowohl über London und England, als die Colonien, und 2) vom Ausland her; 3) gelehrte Aufsätze über hebräische Literatur und Sprache; 4) Erklärung dunkeler oder mißverstandener Stellen d. h. Schrift; 5) Auszüge aus ältern Werken und Berichte über neuere; 6) Originalaufsätze und laufende Erzäh- *) Trotz dieser gesetzlichen Bestimmung ist das Ortsbürgerrecht bis jetzt noch Jedem versagt worden. Der Einsender. lungen; 7) Sabbat-Abend Gespräche oder religiöse Unterhaltungen; 8) Nachrichten über Schulen und Stiftungen; 9) Correspondenzen; 16) Anzeigen. Sehr viel! Aber man darf erwarten, daß die Engländer Wort halten. Was aus dieser Zeitschrift für Deutschland wichtig ist, werden wir stets neu liefern. Nr. 1, erschienen zum Neujahr 602, enthält außer einer Erläuterung obiger Punkte, uüd einiger Erörterungen, betrefffend die in Essgland zum Ueberdruß besprochene Blut-Frage, welche voriges Jahr auf kurze Zeit in Deutschland einer ernsten Erwägung werth war, folgende interessante Notizen. Eine ausführliche Nachricht über den Brand zu Smyrna, am 29. Juli d. I., aus welcher hervorgeht, daß unter andern auch 1500 jüdische Familien Obdach und Eigenthum, und 7 Synagogen eingedüßt haben; sie haben unter allen Bewohnern am Meisten verloren; viele Juden sind ein Raub der Flammen geworden. In einem Briefe Isaak Pincherle's an Sir Moses Montefiore wird dieser dringend aufgefordert, eine Sammlung zu veranstalten. Dieses Gesuch fand Anklang in London; in der großen Synagoge allein hat man an einem Sabbat für die Abgebrannten 300 Lst. zugesagt; die weitern Subscriptionen ergaben: in der Portugiesischen Synagoge 190, Hamburger 75, Westliche S. 50, Neue S. 65, und werden noch fortgesetzt; in Manchester war bereits 100 Lst. gezeichnet. In Birmingham wird Mr. Raphall's Predigt zu Neujahr gewiß treffliche Wirkung gethan haben. *) — In Bath ist Donnerstag den 26. August durch die Aektesien I. Abraham und B. Samuel der Grundstein zu einer S v n ag o g e gelegtworden; als Geistlicher fungirte Rev. Mr. Wolfe. Die Errichtung geschah zur Erinnerung an den verstorbenen Wohlthäter der Gemeinde, Moses Samuel. Da derselbe Tag der Geburtstag des Prinzen Albert ist, so wurden besondere Gebete zu diesen Zwecken hinzugefügt. In Birmingham ist durch M. I. Rap hall eine treffliche Schule errichtet worden, an welcher Herr D. Asher als zweiter Lehrer fungirt. Ein Herr Emanuel von Portsmouth hat der Königin eine ausgezeichnete Arbeit verehrt, bestehend aus einem Tische, aus dem Wrack des Royal George verfertigt. Die Königin sowohl als der Prinz waren höchst überrascht von der Schönheit des Kunstwerks, und haben es in den Corridor des Windsorschlosses aufgestellt. Der Tisch ist Kreisrund, ruhend auf einem dicken vielfach geschnitzten Fuß, den vier ziemlich große Löwen halten. Die Platte wechselt in weißem und schwarzem Eichenholz, das in Streifen aus dem Mittelpunkte herausstrahlt; das schwarze ist von dem äußern durch das Wasser geschwärzten Holze des Wracks genommen; am Rande ist eine Profil-Ansicht des Royal George in Silber, und darunter die Inschrift, daß das Holz von jenem Wrack herrührt, und das Werk Ihrer Majestät gewidmet ist. *) Wir bemerken, daß gegenwärtig von einem auswärtigen gelehrten Rabbiner unter unsrer Aufsicht ein Schulbuch gedruckt wird, dessen Rein-Ertrag dieselbe Bestimmung hat. Näheres darüber in einer der folgenden Nummern. D. H.