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Israelitische Annalen · 1841-10-01 · Heft 40 (1.10.1841) · p. Seite 316

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 40 (1.10.1841)
Date
1841-10-01
Page
Seite 316 (sequence 4)
Language
German
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316 und Freitische sind daher ein dringendes Bedürfniß für eine Seminar-Anstalt. Die Berliner thun gewiß hierin das Ihrige, aber sie haben Recht, die Mitwirkung der übrigen Landesgemeinden anzusprechen. Dies ist bald nach Eröffnung des Seminars, wenn wir nicht irren, aus amtlichem Wege geschehen, und es stand zu erwarten, daß die größer» Gemeinden freudig die Gelegenheit ergreifen würden, entweder aus ihren Gemeindemitteln oder durch Privatvereine Leitretend, ihre Theilnahme zu beurkunden. Statt dessen ist, zuverlässigen Berichten zufolge, eine solche Mitwirkung bis jetzt nur aus einer einzigen Gemeinde erfolgt, und zwar von welcher vielleicht es weniger erwartet worden, nämlich Posen. Von dort aus ward nämlich, unter Genehmigung der Provinzialbehörde, dem Seminar auf fünf Jahre die Summe von Ivv Rthlr. jährlichen Beitrag als Stipendien für Seminaristen zugesagt, und was besonders hervorgehoben werden muß, ohne daß man irgend eine besondere Bedingung daran knüpfte. Ein wahrhaft anerkennenswerthes Beispiel, welchem man wohl zunächst von Breslau hätte entgegen sehen dürfen, wo sich jetzt etwas mehr Regsamkeit blicken ließ, und wo auch der Einfluß der Intelligenz nicht unbedeutend sein soll und die Mittel sicherlich nicht fehlen. Breslau hat in der That den Beruf dazu, sich Lei'm Seminar zu betheiligen, da sich gewiß immer häufiger tüchtige Jünglinge aus Schlesien, welches schon viele Stu- Lirende nach Berlin gesandt hat, auch zum Seminar einsinden werden. Wir zweifeln auch nicht. Laß Breslau, wenn auch verspätet, auf irgend eine Weise dem Seminar beitreten werde; und da es vielleicht dort noch nicht zum Beschluß gekommen, so erlauben wir uns, den unmaßgeblichen Vorschlag zu machen, daß die dortige Gemeinde, oder ein dort zu creirender Verein, den Mittelpunkt bilden möge, um einzelne Beiträge aus den kleinern Gemeinden Schlesiens zusammen zu ziehen; dasselbe müßte in Königsberg re. geschehen,—um so das Seminar zu einer Preußischen Anstalt zu erheben, und ihm durch das gemeinsamere Interesse größeres Ansehn und ausgedehntern Wirkungskreis zu verschaffen, wodurch der Werth derselben immer mehr steigen würde. Es ist gewiß, daß der lobenswerthe Vorgang Pose ns nicht ohne Nachwirkung bleiben werde; wir haben es aber zu einer öffentlichen Besprechung 'vorzüglich deßwegen für geeignet erachtet, weil wir aus Erfahrung nur zu gut wissen, wie alle neuen Institute zu kämpfen haben, ehe sie fest stehen, und wie sehr sie der Mißgunst oder gar der absichtlichen Verkennung ausgesetzt sind, die sehr leicht den Zweck erreichen, die Theilnahme abzuwenden. Wir hoffen jedoch mit Sicherheit, daß das Berliner Seminar sich bald recht kräftig aufschwingen und achtbare Schulmänner und Theologen in die Provinz zu schicken im Stande sein werde. Wir wagen es sogar, unsre Aussichten weiter zu öffnen und dem Seminar, wofern die günstige Richtung des Augenblicks zur Hervorrufung der bessern kirchlichen und Gemeinde-Anstalten benutzt wird, einen für alle Preußischen Gemeinden höchst wichtigen Wirkungskreis zu verkünden. (S. unten Corresp. Breslau.) Herzogthum Sachsen - Meiningen. Seine Durchlaucht der Herzog hat unterm 7. Juli d.J. den Landständen einen Gesetzentwurf über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen nebst Motiven zur verfassungsmäßigen Berathung und Zustimmung zufertigen lassen. Wir theilen hier zuvörderst die allgemeinen Motive, dann die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs mit deren specieller Begründung mit. Die volle Emancipation wird durch eine vage Redensart beseitigt und es handelt sich nur um eine zweite (allerdings verbesserte) Auflage eines sogenannten Erziehungsgesetzes (die erste erschien vor 26 resp. 30 Jahren); aber die Israeliten des Herzogthums dürfen schon zufrieden sein, wenn der Gesetzentwurf in vorliegender Gestalt die Zustimmung der Stände erhält. Letztere sind übrigens am 13. Juli beurlaubt worden, und werden erst im Herbst oder Winter wieder zusammentreten. Allgemeine Begründung. Die Zahl der jüdischen Einwohner des Herzogthums Meiningen beläuft sich dermalen auf 1494, und es wohnen hiervon 19 in der Stadt Meiningen, 548 in Walldorf, 63 in Dreißigacker, 121 in Bauerbach, 114 in Bibra, 100 in der Stadt Hildburghausen, 51 in Simmershausen, 153 in Berkach, 185 in Gleicherwiesen, 131 in Marisfeld, 9 in Liedenstein, 17 zerstreut in verschiedenen Ortschaften, 23 haben bereits das Staatsbürgerrecht, und zwar im Hildburghausischen, 105 haben sich bürgerlichen Gewerben zugewendet. Ueber die bürgerlichen Verhältnisse derselben bestehen folgende Gesetze: 1) das Patent vom 5. Jan. 1811, welches sich auf die Alt-Meiningischen Lande erstreckt und unter dem 23. Jan. 1835 auch auf die vormaligen Aemter Römhild und Themar ausgedehnt wurde; 2) das Regulativ vom 29. Oet. 1819, welches einige Bestimmungen überden Handel der Juden im Allgemeinen, dann insbesondere über die Verhältnisse der in der Residenzstadt Meiningen wohnenden und daselbst Handeltreibenden Juden enthält; 3) das Edict vom 11. Mai 1814, dessen Gültigkeit auf den Hildburgh. Landestheil beschränkt ist. Außer diesen Gesetzen eristiren noch verschiedene Verordnungen über die rechtliche Form der Verträge zwischen Christen und Juden zur Verhinderung wucherlicher Geschäfte, welche in ihrem Wesen aus den reichsgesetzlichen Bestimmungen über diesen Gegenstand entlehnt und nach den besondcrn Bedürfnissen der einzelnen Landestheile ausgebildet worden sind. Hierher gehören namentlich die Meiningische Verordnung vom 8. Nov. 1799, das Hildburgh. Edict vom 17. Jan. 1826 und die in dem Bezirk des vormaligen Amts Themar geltende Coburg-Saalfeld'sche Verordnung vom 3. Juni 1815. Nach den beiden Hauptgesetzen vom 5. Jan. 1811 und 11. Mai 1814 sind die Juden als wirkliche Unterthanen anerkannt und den allgemeinen Gesetzen des Landes unterworfen. Es ist ihnen ferner der Zutritt zu allen öffentlichen Lehranstalten, die Ausbildung in Wissenschaften und Künsten und der Betrieb der Gewerbe und Landwirthschaft ge-

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