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Israelitische Annalen · 1841-09-17 · Heft 38 (17.9.1841) · p. Seite 300

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 38 (17.9.1841)
Date
1841-09-17
Page
Seite 300 (sequence 4)
Language
German
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300 dafür statthabende Einführung der bürgerlichen Gewerbsteuer für die Israeliten der RejAenz, die — wie das in einer so bedeutenden Kurstadt nicht wohl anders möglich ist — Waarenhandlungen besitzen, gerade keine pecuniären Vortheile bringt, so wird dennoch diese Steueränderung von allen hiesigen Israeliten, aus bürgerlichem Ehrgefühle, mit Freuden begrüßt, und bringt den übrigen Glaubensgenossen im Lande auch in materieller Beziehung mancherlei Nutzen. (Schluß folgt.) Nachrichten und Correspondenzen. Böhmen, August. — Die Stimmung der hiesigen Juden ist im Allgemeinen eine sehr aufgeregte, und je größer die Zuversicht war, mit welcher man auf bedeutende Begünstigungen rücksichtlich der politischen Verhältnisse der Juden rechnete, um so schmerzlicher ist die Enttäuschung, in der wir uns über unsre Lage befinden. Wir sind bekanntlich große Virtuosen in der Hoffnung; und jede, wenn auch noch so entfernte Aussicht, erfüllt uns mit ungewöhnlichen Erwartungen. Diesmal schienen auch unsre Erwartungen um j so gegründeter, weil wirklich mehre angesehene und achtbare Männer mit Ernst und Eifer sich unsrer Sache annahmen. Aber leider ist, wie aus dem dekanntgewordenen Inhalt der allerhöchsten Entschließung vom 4. Juli l. I. nun gewiß ist, nicht nur der Erfolg weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, sondern selbst das uns Zugestandene, mit dem man sich über die seit einem beinahe halben Jahrhundert von uns gehegten Hoffnungen und Wünsche abgefunden zu haben glaubte, ist noch in Frage gestellt, da, wie man aus zuverlässiger Quelle weiß, durch eiue nachträgliche Verfügung die officielle Publication jener allerhöchsten Entschließung vorläufig sistirt worben ist. — Fünf Decennien sind darüber verflossen, seitdem durch die Josephinische Gesetzgebung für die böhmischen Juden die ersten Strahlen einer schönen Morgenröthe aufgegangen, und durch das ausgesprochene Princip humaner Duldung manche alte Schmach getilgt worden. Die wenige Jahre später von weiland Sr. Maj. dem Kaiser Franz i. im Eingänge des Judenpatents von 1797 erklärte Absicht „die Judenschaft in Böhmen der bürgerlichen Bestimmung immer näher zu bringen, und den Unterschied, den die Gesetzgebung bisher zwischen christlichen und jüdischen Unterlhanen zu beobachten genöthigt war, endlich aufzuheben," eröffnete mit noch größerer Zuversicht die" schöne Aussicht auf eine glückliche Zeit, wo jede Schranke confessioneller Olfferenz, die noch auf verjährtem Mißbrauch sich gründete, verschwunden sein würde. Wie viel ist nun bis jetzt von diesem allem in Erfüllung gegangen? — Wir sind seitdem in unsrer politischen Stellung nicht nur um keinen Schritt weiter gebracht worden, sondern in gewisser Beziehung erblicken wir uns in retrograder Bewegung. Daß daher die durch die bereits erwähnte Entschließung ausgesprochenen Concessionen, so gering uns auch eine solche Acquisition scheinen mag, wenn wir sie unfern Erwartungen entgegen halten, als ein Fortschritt zu betrachten sind, wird Niemand in Abrede stellen, der da weiß, wie vorsichtig unsre Regierung in ihrer Legislation ist, und wie jegliches Neue nur mit möglichster Schonung bestehender Verhältnisse in's Leben tritt. Die Gunst des Gesetzes darf überhaupt nicht nach der io absracto ausgesprochenen Norm, sondern nach dem ihm zum Grunde liegenden Prinzip und den möglichen Consequenzen, welche die Praxis in concreten Fällen daraus ziehen kann, bemessen werden; und von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir die eingeräumtcn Begünstigungen dankbar anerkennen. Aber unendlich größer als der bevorstehende Vortheil, wäre der Nachtheil, der für den Fall uns träfe, wenn wirklich die Regierung zur Zurücknahme jener Entschließung sich veranlaßt finden sollte. Wir wagen eine solche Furcht kaum auszusprechen, weil wir sie auch bei der gerühmten Umsicht, mit der dergleichen gesetzliche Erlässe berathen und beschlossen werden, für ungegründet halten. Jedenfalls aber dürfen jene Männer, die durch ihre Stellung oder ihr Ansehen sich zur Vertretung der Gemeinde und der böhmischen Judenschaft berufen fühlen, nicht ermüden, mit Ruhe und Würde und Vermeidung jeder Ostenstation und kleinlicher Großsprecherei die Verdienste ihrer Glaubensbrüder gegen feindselige Insinuationen in Schutz zu nehmen. Den 23sten dieses starb Herz Homberg, k. k. Schulrath und außerordentlicher Lehrer der religiösen Moral (seit 11 Jahren wird dieses Amt von vr. Wessely verwaltet), im 93sten Lebensjahre. Mit ihm schied der letzte Jünger aus der Mendelssohn'schen Zeit, der um die Verbreitung der Aufklärung unter den Juden der österreichischen Kaiserstaaten und insbesondere um das jüdische Schulwesen sich manche Verdienste erworben hat, wenn auch seine literarischen Leistungen die eigentliche jüdische Wissenschaft nicht weiter gefördert und sich überhaupt über die Mittelmäßigkeit nicht erhoben haben. — Der in Ihrem Blatte mitgetheilte Aufruf (Nr. 16) des Herrn Cremieux an die abendländischen Juden zu Beiträgen für die jüdischen Schulen zu Alexandrien und Kairo, hat auch die israelitischen Gymnasialschüler in Prag nicht ohne Theilnahme gelassen. So mäßig auch der gesammelte Beitrag war, den sie durch ihren Religionslehrer, vr. W e ssely, an Herrn Cremieux überschickten, so hat Herr Cr. doch denselben als Zeichen ihrer schönen Gesinnung dankbar angenommen, und in einem eigenen Schreiben *) seine An- *) Schreiben des Herrn Cremieux an die israelitischen Gymnasialschüler in Prag: Paris, le 1er Juillet 1841. — (Aux eleves Israelites des Gymnases — ä Prague.) Mes jeunes amis! Au Milieu des graves occupatlons de la vie, dans les situations diverses ou l’homme se trouve place, les plus doux Souvenirs pour lui sont les Souvenirs de sou premier age. On se rappele toujours avec un sentiment

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