Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 37 (10.9.1841)
- Date
- 1841-09-10
- Page
- Seite 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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294 um dem Gott, welcher uns in den härtesten Prüfungen der Unterdrückung beschützt hat, eineü Tempel zu errichten, so eröffnen wir wenigstens ein bescheidenes Bethaus, wo wir im Verein mit unfern Familien, Brüdern, Freunden unfern Sinn mit größerer Wärme und Andacht zu Gott erheben können. Ferne jedoch von uns der Gedanke, als reformistische Gesellschaft aufzutrettn und Zwietracht in den Familien zu stiften. Jedem unsrer Mitglieder bleibe es unbenommen, für sich die traditionelle Weise, die er von seinen Vorfahren hat, zu befolgen; mengen wir uns nicht in den häuslichen Cultus, der, wenn er aufrichtig gemeint ist, viel Angenehmes und Tröstliches hat. Was aber den öffentlichen Cult betrifft, so betheuern wir vor Gott und Menschen unsre reine Absicht. Unser Ziel ist eine religiöse Reaktion, den erloschenen Glauben in den Herzen wieder anzufachen, unsre Gebräuche einfacher, erbaulicher zu machen, geeigneter die Seele zu rühren und das herrliche Gefühl der Liebe des Geschöpfes zu seinem Schöpfer anznregen, kurz, den Cultus durch den Cultus zu retten. Die Wiederherstellung wird von allen gefordert, welche unter unfern Glaubensbrüdern hervorragen, als Kaufleute, Eigenthümer, Handwerker, Gelehrte, Aerzte, Lehrer, Juristen, Künstler, Civil- und Militärbeamten; sie wird besonders gefordert von dem empfindungsreichern Geschlechte, dessen Zartsinn durch Frömmigkeit noch mehr gewinnt, durch die Frauen, deren Bestimmung ist auf Erden Engel oder böse Geister zu sein, je nachdem sie wahrhaft fromm oder abergläubisch sind; von unfern Kindern, die wir zu den Widerwärtigkeiten und Leiben des Lebens vorbcreiten müssen, welche allein die Religion erträglich macht. Sie alle, die Sie noch israelitisch gesinnt sind, vermengen Sie nicht unerbauliche Handlungen mit dem Geiste unserer Religion, welcher der Stamm derer aller civilisirten Völker ist. Vereinigen Sie sich mit uns, leihen Sie uns Ihren Beistand und Ihre Mitwirkung. Mit Vertrauen wenden wir uns an Ihren edeln Sinn, und erwarten Ihre wohlwollenden Spenden. Wer von Ihnen möchte nicht nach Kräften zur Veredelung und zur großern Durchführung eines so wichtigen Vorhabens beitragen? Während wir durch Unterstützung der Unordnung, der Aergernisse und der Unziemlichkeit fruchtlos ansehnliche Summen verschwendet haben, um ein Mauerwerk zu erhalten, bas trotz unsrer Opfer an allen Seiten Risse bekommt, widmen wir unsre Mittel dem Guten, Nützlichen, Unerläßlichen! Menschen, welche ,m Schlamme der Vvrurtheile stehen, werden uns verfluchen; hat man nicht auch die verehrten Namen Maimonides, Eibschützer, Mendelssohn, Wessely verflucht? Hat man nicht die Gründer unsrer israelitischen Schulen verflucht? — Allein die künftige Generation wird unser Andenken für die Wohlthat, die wir ihnen übergeben, segnen." So weit die Rede. — Es folgen die Vorschläge, welche in 15 Artikeln im Wesentlichen den Wunsch enthalten. 1 — 4. Sobald 30 Familienhäupter sich dafür erklären, einen besondern Gottesdienst zu errichten; 4—8 die Einrichtungen einem Comite zu überweisen, dessen Wahl bestimmt wird. 9—12. Das Bethaus und die Grundsätze, wonach die hebräischen Gebete geregelt werden sollen. Besonders ist 13 wichtig, wonach an Feiertagen auf den hebräischen Gottesdienst ein französischer, bestehend in Gebet, Gesang und Predigt folgen soll. 14 —15. Ordnung und Plätze. — Wir erwarten die weitere Entwickelung dieses Antrages und seiner Folgen. Nachrichten und Correspondenzen. Königreich Württemberg. — In einigen Berichterstattungen in den früher» Jahrgängen der Annalen hat sowohl das Bürgerliche wie das Kirchliche und Schulwesen der Israeliten im Königreich Württemberg sein öffentliches Organ gefunden. Da es nun nicht minder interessant sein dürfte, das unter der fürsorglichen Obhut der höchsten Behörden stehende Verwaltungswesen eines Landes kennen zu lernen, das in seinem Regime, insbesondere was die israelitischen Bewohner betrifft, so ziemlich geregelt ist, und sich immer mehr in dieser Branche zu vervollkommnen sucht, so erlauben Sie mir gütigst, Ihnen folgende Mittheilungen zu machen, wodurch sich obige Einleitung rechtfertigt, Mittheilungen, die vielleicht manchem israelitischen Kirchenvorstand ober Regierungsbehörde einige Winke geben zur allenfallsigen gänzlichen oder lheilweisen Nachahmung. Zuerst folgender Normal-Erlaß. „In Betreff des Etalswesens, des Umlagefußcs und der Repartitionsnormen für die israelitischen Kirchengemeinben des Landes hat das König!. Ministerium des Innern und des Kirchen-Schulwesens durch hohen Erlaß vom 26len v. M. auf den Antrag der israelitischen Oberkirchenbehörde Nachstehendes verfügt, welches sämmtlichen israeütüchen Kirchenqemeinden des Landes zur pünktlichen Nachachtung zu eröffnen ist. Zugleich bienen diese Normen als Gesammtdescheib auf die hieher vorgelegten Etats, die somit vorläufig beantragter Weise und in so weit die nachstehenden Vorschriften keine Aenderunzcn vorschreiben — genehmigt sind. I. a) Bei der Repartition der Umlage für die zu machenden Ausgaben der Kirchengemeinbe, theilweise auf Familien, theilweise auf das Vermögen der Genossen, mag es vorerst bei dem jeden Orts bestehenden Herkommen sein Verbleiben haben, ober sind die deßfallsigen Anträge der K. Vorsteher- Aemter, wenn solche die früher auf die Familien umgelegten Quote nicht übersteigen, hiemit genehmigt. b) Der auf Familien umzulegende Theil des Distrikts (Rosche bajis) darf in keinem Falle die Hälfte der Gefammtumlage übersteigen, und sind daher Anträge, welche mehr als die Hälfte des Defizits auf die Familien und daher weniger auf das Vermögen Brach zu legen beabsichtigten, auf die angegebene Norm herabgesetzt. Wo hingegen die Familiensteüer bisher weniger als die Hälfte der Umlage betrug, darf sie unter keinen Umständen, ohne specielle Genehmigung des Ministeriums des Innern erhöht werden. Diejenigen Kirchenversteher-Aemter, welche den Betrag der Famlliensteuer Rose hebajis im Verhältnis zur Vermögenssteuer hinaufzusetzen beantragten, haben daher die frühere niedere Norm wieder einzuführen, selbst wenn die jetzt beantragte erhöhte Generalsteuer unter der Hälfte des Defizits blieb. Unberhaupt wird es sämmtlichen Kirchenvorsteher- Aemtern zur Pflicht gemacht, stets dafür besorgt zu sein, baß der durch die Familiensteuer aufzubringende 'Theil des Bedarfs auf eine möglichst mäßige Quote herabgesetzt werde. Literatur. Berichte über die neuesten Leistungen der Kritischen Schule. Kercm Che'med VI. (Von K—m.) Ist auch der vorliegende Band des K. Ch. nicht so reich an wichtigen Entdeckungen und gelehrten Abhandlungen, wie die vorhergegangenen, und hat der fleißige Editor diesmal unter die edlen Reben seines Weinbergs auch manche unfruchtbare und solche, die nur Herlinge hervorbrachten eingesetzt, so wird doch darin aus den reichhaltigen Fundgruben der'Koryphäen unserer Literatur vieles mitgetheilt, welches, wenn auch mit Schlacken vermischt, des edlen Metalls genug enthält. Der gefeierte Rapaport hat diesmal am meisten qualitativ und quantitativ geliefert, und