Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 32 (6.8.1841)
- Date
- 1841-08-06
- Page
- Seite 255 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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det und ihre Abneigung gegen den Lehrplan in Anhänglichkeit und Interesse für das ganze, den unabweisbaren Bedürfnissen unsrer Zeit entsprechende System des Unterrichts umgewandelt haben, so wie durch dieses materiell und moralisch bethätigte Interesse der Gemeinde für das anerkannte Institut, und durch dessen sichtliche Wirksamkeit auf die Eltern und die neue Generation zugleich, die Behörden von der Emanzipationswürdigkett der diesseitigen Zsraeliten sich mehr und mehr überzeugen, was sich unter Anderm auch vor einigen Jahren durch den Ausspruch der Landesregierung auf den vom Herrn Landesrabbiner gemachten Antrag auf Abschaffung des sogenannten Zudeneides kund gethan, „daß wenn die Schule und namentlich der Landesrabdiner als Religionslehrer noch einige Jahre wie bisher gewirkt haben würde, dem Anträge genügt werden solle. Noch mehr aber verspricht uns die Schule, wenn erst ein Mal das neue Geschlecht herangewachsen ist, das keine zufällige und zerrissene Bildung erhalten, sondern wenigstens 8 Jahre lang, im Geiste und unter beständiger Ueberwackung (der Landesrabdiner wohnt im Schulhause) seines Religionslehrers, Confirmators, Predigers und von der Kindheit an liebgcwonnenen Seelsorgers, einheitlich, erzogen und unterrichtet worden. Zn den übrigen Gemeinden des Rabbinats sind ebenfalls nur solche Lehrer angestellt, die vom Landesrabbiner in Gegenwart des Consistoriums und von diesem, oder in besondern Fällen nur privatim von jenem, geprüft und bestätigt worden. Zn einigen Gemeinden, wo vorzüglich, befähigte Lehrer sich befinden, z. B. El kan, der Verfasser des „Leitfadens bei'm Unterricht in der Geschichte der Zsraeliten," besuchen die Kinder nur die vollständigen jüdischen Schulen. Jährlich inspicirt der Landesrabbiner wenigstens ein Mal sämmtliche Schulen, bespricht dann auch mit den Lehrern die Ausarbeitungen, die er sich von denselben im Laufe des Zahres über die ihnen aufgegebenen Themata cinsenden hat lassen, um auf diese Weise die Lehrer in regem Fortschreiten zu erhalten, wozu er denselben auch Schriften und Zeitblätter mittheilt. Wie wir vernahmen, wird der Landesrabbiner diese heilsame Einrichtung von neuem beleben. (Forts, folgt.) Luxemburg. — Auf eine Petition des hiesigen Vorstandes bei Sr. Majestät des jetzt regierenden Königs, um eine Beisteuer zu den Kultusausgaben, (früher wiederholentlich abgelehnt) ist dem Vorstände unterm Ilten April eröffnet worden, daß Se. Maj. geruht haben, vorläufig auf drei Zahre, eine Beisteuer von jährlich 30.0 fl. zu genehmigen.— Am 22. Juni, als der König in Luxemburg anwesend war, hatten die Vorsteher, Herr Gaudchaux, Präses, und die Herren A. Kahn und Nathan, bei Sr. Maj. Audienz und statteten für diese Gnade ihren Dank ad. Wir vernehmen außerdem, daß unser Correspondent, Herr Joseph Kahn, ersucht ward, daselbst einen Gottesdienst einzurichten. Die Rede, welche er bei dieser Gelegenheit sprach, ist gedruckt, und ein Exemplar Sr. Majestät überreicht worden. Herr Leo Lippmann von hier ist von Sr. Majestät zum General-Eonsul für Luxemburg in Amsterdam angestellt worden. Liter otur. “inON‘ r6:iS bx nnD$ Prolegomenon in Librum Esther, auctore Is. Reggio. Wien 1841, bei Franz Ed. v. Schmid und I. I. Busch, rc. (Schluß.) Erstlich hat kein persischer König vor ihm zwölf Zahre regiert, und ein späterer kann Ahasverus nicht sein. — Allein wenn er ein König der Medier war? und zwar Kyaxares? Zweitens war Darius dankbar gegen Syloson, so auch gegen Mordechai. Das beweist nichts. Wohl jeder Tyrann belohnt den Entdecker einer Verschwörung. Drittens war Darius der erste, welcher geregelte Posten eingeführt hat, und im Buche Esther, wo regelmäßige Läufer und Reiter rc. Vorkommen, werden sie nicht bloß als eine neue Einrichtung genauer umschrieben, sondern, was noch auffallender ist, bei Va sthi werden sie noch nicht erwähnt, so daß geradezu die Einrichtung in die Zwischenzeit fallen muß. — Gesetzt der letztere Schluß wäre richtig, so wäre doch für Darius kein Beweis da; denn ein Mal ist die Einrichtung der Posten, nach Renophon, bereits unter-Cyrus erfolgt, und dann, woraus wäre denn zu ersehen^ baß die Beförderer der königlichen Briefe im Buche Esther wirklich die geregelten Posten waren? Gerade aus der Beschreibung der verschiedenen Arten von Courieren läßt sich schließen, daß man alle die zur Verbreitung königlicher Befehle üblichen Transportmittel schnell und außerordentlich in Bewegung gesetzt habe, verschieden von den zur Zeit derAbfayung bereits eingerichteten Posten! Also? — Viertens, die Bezeichnung, baß Susa die dermalige Residenz war, erklärt sich lediglich aus der vom Darius eingeführtcn Abwechselung der Residenz in Susa, Babylon und Ekeatana nach den verschiedenen Zakreszeiten.—Allem sie erklärt sich eben so gut aus der Zeit des Cyaxares, welcher lange Kriege mir den ^cylhen zu führen hatte, ehe er ruhig ferne Residenz wieder in L-usa aufschlagen konnte, welche noch nicht-lange zum Sitz der Regierung diente. Fünftens ordnete Darius die Finanzen, und auch dies wird im Buche Esther erwähnt. — Allein jeder der früher» Kritiker hat dieselbe Angabe für seinen König zu benutzen gewußt. Demnach beweist sie für keinen. Wir möchten nun aber mit weit größerer Zuversicht behaupten, daß Darius gar nicht der König sein könne, von welchem das Buch Esther handelt. Abgesehen davon, daß Darius den biblischen Skribenten unter diesem Namen bekannt war, schritten ja auch unter ihm die Arbeiten in Jerusalem vor. Wäre nun ein Befehl der Art, wie ihn das Buch erzählt, auch nach Syrien gelangt, so hätte ja diese Nachricht die größte Bestürzung in Jerusalem und der ganzen neuen Colonie erregen, und mindestens Berathungen und Fasten und Gebete Hervorrufen müssen, während so diesseits keine Spur davon zu finden ist. Wollte man auch annehmcn, diese Provinz habe nichts davon erfahren, so mußte doch die eingelretene Rettung ein religiöfes Freudenfest zur Folge haben. Auch davon keine iLpur. Das Merkwürdigste aber ist, daß man unterm zweiten Tempel für das Purimfest keinen Anfang anzugeben weiß. Wäre es aber erst damals entstanden, so wäre wohl irgend etwas der Art in der Tradition bemerkt worden. Aus allem diesem ergiebt sich, daß bas Purimfest, und zwar ohne religiösen Charakter, schon in der Colonie herrschte, und nur das Buch Esther erst hinzukam, um es ernster zu machen. War aber das Ereigniß gleichzeitig mit den letzten Königen von Juda, oder genauer, erst nach der Zerstörung des Tempels, so erklärt sich leicht, daß dieser nickt erwähnt wird, vielmehr das Volk als zerstreut und vatcrlandslos dargestellt ist; und das besonders in der weiten Entfernung, wo man bei der Lauheit für den verfallenen Tempel in Juda selbst, damals an Jerusalem gewiß nickt mehr dachte. Hiermit würden natürlich alle weitern Hypoihesen unsers so geistreichen Reggio, welcher mit Redlichkeit nack Wahrheit forscht, nicht bestehen können. Wir finden sie aber auch sonst nicht haltbar. Er führt den Haß des Haman auf Agag und Awalek zurück, nach der alten Täuschung, daß Agag durchaus zu Amalek gehöre. Allein das ist ja nicht so ausgemacht; und wäre es auch, so könnte Agag nur eben der Charaktername sein, ohne gerade die Abstammung zu bezeichnen. Er erklärt den von Haman ausgegangenen Befehl, damit er Wahrscheinlichkeit habe, so, daß dieser im Namen des Königs bloß eine allgemeine Bewaffnung auf den 13. Adar anordnete, dagegen in seinem eigenen Privaischreiben den wahren Zweck als Geheimnis besonders erläuterte. — Diese ganze Anschauung der Sacke finde! sich bereits (wie unser fleißiger gelehrter Mitarbeiter, Herr Kirchheim, uns nachweist) in Mose Almosnino's Erklärung des Buches Esther. Hiergegen häiien wir nichts einzuwenden; allein wenn Herr R. nach allen Erörterungen und Bewei-