Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 32 (6.8.1841)
- Date
- 1841-08-06
- Page
- Seite 251 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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251 hin zu graben, und fand auch manches Stück ziemlich gut erhalten. Da aber ein neuer Grund gelegt werden mußte, so grub man tief in den Boden hinein und stieß auf Quadersteinlagerungen, welche nicht aus neuerer Zeit herzurühren, sondern der uralten Blürhenzeit der heiligen Stadt anzugehören scheinen. (Es ist/chade, daß man nicht noch weiter nachgeforscht har.) Nach Aufdeckung aller Gebäude wurden an der Ost- und Südseite drei neue schöne und luftige Gebäude errichtet; das nördliche mit einem Flügel nach innen des Hofes, zu einem Letk hamidrasch (Studien- Haus), das daran stoßende noch im Osten bis an die Südseite, als Hospiz zur gastfreien Aufnahme fremder Pilger, das dritte im Süden, unweit des Synagogenraumes zur Armenschule, Thalmud-Thora. — Me gut auf einem Grunde von Quadersteinen gebaut. Bei Ausgrabung der Synagogenruinen fand man 3 Brunnen, wovon der Eine noch völlig reines Wasser gab. Ein im Monat Nissan 597 (März 1837) vom Chacham der Sephardim, Jona Mose Nab on über diese Angelegenheit ausgestellter Hirtenbrief, bezeugt alles dieses und drückt große Freude darüber aus, daß es den Aschkenastm gelungen ist, ihr Werk so weit der Vollführung näher zu bringen, zugleich bemerkend, daß niemand kleinmüthig befürchten möge, es sei dies alles nur temporär und werde leicht von den Türken wieder zerstört werden; er versichert vielmehr, daß die Rechte an den einmal als Eigenthum übergebenen Boden unveräußerlich anerkannt worden, in welchem wohlbegründcten Vertrauen die Sephardim selbst erst vor Kurzem mehr als -100,000 Groß (etwa -1000 Lfterling) auf Neubauten an ihren eigenen Anstalten verwendet haben, was, wenn irgend Besorgnisse obwalteten, gewiß nicht geschehen wäre. Mit solchen Eigenthumsrcchten seien aber die Synagogen der Sephardim und außerdem noch einige Höfe, wie auch jene Ruine, versehen. Alle genannten Gebäude, bei denen auch Bäder rc. angelegt sind, waren drei Monate später so weit fertig, daß man am Neumond Schebat 597 (Ans. 1837) bereits dieselben cinweihete; ihnen den Namen jvs oniD (Trost Zions) gab, und eine Gesetzrolle in eins der Zimmer brachte, um da, bis die Synagoge erbaut sein würde, zu beten. Am Sabbath wurden viele Lobgesänge gesungen, und die Freude war allgemein. Welche bedeutende Kosten dies alles verursachte, läßt sich leicht ermessen. Die Gemeinde, größtentheils unbemittelt, sah sich wiederum genöthigt, große Summen als Darlehn aufzunehmen, wozu sich Capitalisten gegen ansehnliche Zinsen bereit fanden, wie es scheint, im Vertrauen auf die gewöhnliche Freigebigkeit der Auswärtigen, welche jede fromme Anstalt in Jerusalem unterstützen. Auch ließen sie sofort durch Rundschreiben alles was in dieser Sache geschehen war, durch Reisende verbreiten und bekannt machen, zugleich um Beitrage bittend. Einer derselben hat uns alle seine Beglaubigungsdokumente vorgetegt, bestehend 1) in einem Circularschreiben der deutschen Gemeinde von Jerusalem vom 18. Jjar 597 (1837) von den Londoner Rabbinen unterm 24. December 1839 bestätigt, und von einem Zeugnisse des Sir Moses Monrefiore 19. Adar 600(18-10) begleitet, welcher in Jerusalem sich von der Wahrheit des Inhaltes mit eigenen Augen überzeugt hat, (hebräisch und deutsch, und hebräisch und englisch gedruckt); 2) in einem großen, weitläufigen, künstlich ftylisirten, mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen hebräischen Beglaubigungsschreiben aus Jerusalem; 3) in einem Originalschreiben von dort (Abschrift des eigentlichen Briefes an Sir Moses Montefiore vom 3. Siwan 597 (1837) und 4) den bereits erwähnten und noch zu erwähnenden einzelnen Aktenstücken. Aus allen diesen geht hervor, daß über die Wahrheit der hier dargeftellren Thatsachen kein Zweifel obwaltet. (Fortsetzung folgt.) Erwiederung. Wenn wir uns hiermit erlauben, zu der in Nr. 22 und 23 der isr. Annalen d. I. enthaltenen, mit K—m bezeichneten Beurtheilung unserer Kusari- Ausgabe einige Bemerkungen zu machen, die zur Widerlegung manches dort Gesagten dienen sollen; so geschieht dies nicht aus verletztem Eigendünkel, der außer seinem eigenen Richterstuhle keinen anerkennt, noch aus bloßer Streitsucht. Vielmehr hätten wir uns durchaus nicht veranlaßt gesehen, an eine Erwiederung auf jene Rezension auch nur zu denken, wenn nicht einige Aeußerungen darin enthalten wären, die aus Mißverständnissen und unbilligen Anforderungen beruhend, zur Ehre unseres Werkes einer nähern Beleuchtung unterworfen werden müssen. Herr K—m findet, daß wir nicht umsichtig genug bei 32*