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Israelitische Annalen · 1841-07-30 · Heft 31 (30.7.1841) · p. Seite 247

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 31 (30.7.1841)
Date
1841-07-30
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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247 theilweise längst realisirt. So z. B. wurden in dem Gebete D’ömn 2N an die Stelle racheschnaubender Wünsche fromme Bitten um allgemeine Erleuchtung und ungestörten Frieden unter dem menschlichen Geschlechte, kurz um Verwirklichung des verheißenen messianischen Reiches gesetzt, denen entsprechende Bibelverse angereihet sind. Der Wunsch )^j\h Dpi in wird gar nicht mehr ausgesprochen, und ähnliche Verbesserungen sind in andern Gebeten vorgenommen. Wie willig die Gemeinden zu solchen Reformen, deren dringende Nothwendigkeit ihrer Einsicht nicht entgeht, die Hand bieten, zumal, was nie unterbleiben sollte, wenn eine angemessene Belehrung vorangeht, mag der Umstand beweisen, daß von dem im I. 1836 dahier abgehaltenen Kreiscomite einstimmig der Antrag gestellt wurde, unsere Gebete möchten nicht bloß von allen verwünschenden Ausdrücken, sondern auch von allen über die Dämonenwelt phantasirendcn Stellen gereinigt werden. — Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, zwei andere, die Reform unseres Cultus betreffende und in neuerer Zeit oftmals besprochene Punkte zu erwähnen, um zwei Gewährsmänner von Autorität für die Zulässigkeit der Abänderung Zeugniß ablegen zu lassen, damit auch die strengste Orthodoxie beschwichtiget werde. — Der erste Punkt, über den sich meines Wissens der Nestor unserer für die Reform des Judentums thätiger Rabbiner, Herr A. Chor in, in seinem Sendschreiben eines afrikanischen Rabbinen schon ausgesprochen, betrifft das Unzeitliche unseres Gebetes um Regen, indem wir anfangen um Regen zu bitten, zu einer Zeit, in welcher die Gewährung unserer Bitte nur zum Unglücke gereichte, und wiederum aufhören zu bitten, gerade dann, wenn der Regen für unser Clima am nothwendigstcn ist; eine Verkehrtheit, welche schon Maimonides in seinem Mischna-Cvmmentar zu Tr. Thanaith als eine Lüge und Thorheit bezeichnet. Gegen das Ungereimte dieser Sitte spricht sich auch — und darauf wollen wir aufmerksam machen — R. Ascher in seinem Rechtsgutachten, Kapitel IV. 10 aus. Als nämlich im Jahr 5073 a. m. am Pesachfeste großer Regenmangel schmerzlich empfunden wurde, da sprach R. Ascher, jetzt sei es Zeit, einen Gegenstand anzuregen, über welchen er sich immer verwundert habe, daß wir nämlich nicht bis zum Wochenfeste um Regen bitten; und stellt den Grundsatz auf, daß man sich in solchen Dingen nach Zeit und Ort richten müsse, demnach wir unsere Bitte um Regen zu einer ganz andern Zeit aussprechcn sollten. — Der zweite Punkt berührt das Gebet Gol Nidre, dessen Inhalt sich mindestens nicht zur Eröffnung der Feier des Versöhnungstages eignet, und für dessen Abrogirung im Allgemeinen uns allerdings nicht die gegen dasselbe aufgeworfenen, ungegründeten Vorwürfe einiger Christen, welche wir vielmehr abweisen müssen, bestimmen dürfen; wozu uns jedoch die religiösen Grundsätze der Synagoge auffordern. Ze mehr von manchen Seiten die Abschaffung dieses sogenannten Gebetes den neuen Rabbinern übel genommen wurde, desto dringender ist es, ein Wort darüber zu sprechen. Bekannt ist, daß nach dem Thalmud Tr. Nedarim 23 d die prävenirende Annullirung der Gelübde als öffentlichen Akt behandelt, oder zum gemeinschaftlichen Ausdrucke einer Gemeinde gestempelt, nicht gut zu heißen ist; bekannt ferner, daß dieses Gebet in bedeutenden Gemeinden nicht eingeführt und von den angesehensten Rabbinen dagegen geeifert wurde. (S. R. Ascher zu Tr. Ioma, § 28 und Tur Orach Chajim Kap. 619); weniger bekannt hingegen ist vielleicht ein Schreiben des R. Zsaac den Schescheth, und darauf wollten wir Hinweisen. Dieser Rabbiner schreibt in seinem Rechtsgutachten, Nr. 394, an einen andern Rabbiner, welcher an der Sprachweise des Gol Nidre Einiges adgeändert hatte, er soll nunmehr den Versuch machen, diese ganze Formel abzuschaffen, und wenn das ihm gelinge, so werden ihn alle Weisen der Erde loden. A. Literatur. "inDK nnD2 Prolegomenon in Librum Esther, auctore Is. Reggio. Wien 1841, bei Franz Ed. v. Schmid und I. I. Busch, rc. (Fortsetzung.) 2) Betreffend den Ahasverus, den man gewöhnlich für einen launenhaften und thörichten Tyrannen hält, so ergicbt die einfache Erzählung einen prunkliebenden, leutseligen und nach Gerechtigkeit strebenden Menschen, der nur augenblicklich zürnt, aber bald wieder zu sich kommt und das Gesetz walten läßt, nicht seiner Laune nachgiebt. Selbst der Befehl zur Ermordung aller Juden wird von ihm durch eine ganz entstellende Schilderung, ohne Namennennung, erschlichen, indem der König dahin gebracht wird, es sei die Rede von einer dem Staate gefährlichen Rotte, welche im Interesse des Staates aus dem Lande geschafft werden müßte, wobei noch zweifelhaft bleibt, ob nicht die Zahl ihm als geringfügig vorgestcllt ward, und ob überhaupt Ermordung derselben vom König erbeten wurde. Dieser giebt daher dem Haman Vollmacht, vielleicht ohne die Größe der Angelegenheit zu ahnen. Daher sein späteres Erstaunen, als er erfährt, welchen Gebrauch Haman von seinem Verirauen gemacht habe, und gegen wen (Vitt. 7), indem der König nicht geglaubt hatte, daß es auf die Juden abgesehen war. Diese Gemüthsbeschaffenheit des Königs giebt, nach Herrn R., den Darius zu erkennen, und beweist gegen Herr es, welcher als schwelgender und tbörichlcr Tvrann dargestellt ist, während einen jpätern anzunehmen schon das Alter des Mordechai verbietet, der bereits unter Darius über 100 Jahre alt sein muß. (Aber gerade dies zeugt auch gegen die Hypothese, daß es Darius sei!) Alles Uebrige stimmt, wie Herr R. zu beweisen sucht, mit Darius Geschichte; die Ausdehnung des Reiches von Indien bis Aethiopien, und andere Umstände (welche schon von den altern Bibelinterpreten und Chronologen genugsam entwickelt sind), zu denen Herr R. noch in Esth. VI. 8 die Anspielung auf das Pferd, welches den Darius zum Könige gemacht hat, erkennen möchte. Nack dieser so gesicherten Hypothese muß denn natürlich alles Uebrige sich von selbst fügen; der Name des Königs ist nicht zu urgiren, er kommt mehreren zu sDan. IX. 1; Esra IV. 6. Dort der Vater des Darius Medus, hier Kambyses (?)), und ist überhaupt ein Nomen dignitatis, mindestens die erste Hälfte £*n}\*i wonach die zweite selbst aus r^ym eine Korruption sein kann; (dies bezweifeln wir ganz und gar, wie überhaupt solche Corruptionen durch Aehnlichkeit der Buchstaben in alter Zeit nur da gelten können, wo keine mündliche Tradition obwaltete; hier aber mußte jeder noch Jahrhunderte hindurch den rechten Namen wissen; eher ließe sich eine Comraclion den-

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