Mannheim
Compact Memory

Israelitische Annalen · 1841-07-30 · Heft 31 (30.7.1841) · p. Seite 242

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 31 (30.7.1841)
Date
1841-07-30
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3133765-3133874-3133906--1246-3135474
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

242 sollen die verschiedenen Zeiträume, und wo der Gegenstand es erheischt, auch die verschiedenen Länder berücksichtigt werden. Bei der neuern Zeit wird die Erörterung folgender Punkte erwartet: 1) Beruf und Stellung des jüdischen Theologen nach allen Richtungen seiner Wirksamkeit, auch in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Collegiums (Rabbinat, Consiftorium, Synode); 2) die vorhandenen oder die erforderlichen Anstalten zur Bildung dieser Theologen; 3) Gesetze und Verfügungen in Bezug auf deren Anstellung, Amtsverhältniß und Autorität; 4) die Forderungen der Gegenwart, der Meinungskampf und etwanige Vorschläge als Ergebniß der Untersuchung. Die beste Lösung dieser hier gestellten Aufgabe, d. i. die gekrönte Arbeit, erhält von dem Vorstände des Cultur - Vereins einen Preis von zweihundert Thalern. Die Arbeiten werden dem Sekretär des Unterzeichneten Vorstandes eingeschickt, und müssen spätestens am 31sten December 1842 eingegangen fein, indem spätere Zusendungen unberücksichtigt bleiben. Die Handschrift muß in deutscher Sprache und deutlich geschrieben, an der Spitze mit einem Motto versehen sein. Dasselbe Motto befindet sich auf dem versiegelten Umschläge eines Zettels, der Namen und Addresse des Verfassers enthält. Den §§ 8 bis 10 der Statuten zufolge, veranlaßt der Vorstand, nachdem die concurrirenden Arbeiten eingegangen, drei kompetente Männer, inner- oder außerhalb des Vereins, mit begründetem Urtheil die' beste so wie die nächstbeste zu bezeichnen und deren Preiswürdigkeit anzugebcn. Nur diejenige Arbeit erhält den Preis, welcher die Preisrichter mit Stimmenmehrheit ihn zu erkennen. Wird eine Arbeit, wenn auch nicht für preiswürdig im Sinne der Aufgabe, doch für die beste erklärt, so kann nach Ermessen des Vorstandes derselben der Preis ganz oder theilweise zuerkannt, oder dieser unter mehrere Concurrcnten getheilt werden. Ist beides nicht der Fall, so wird kein Preis ertheilt. Nachdem der Preis zuerkannr worden, wird der zur gekrönten Arbeit gehörende versiegelte Zettel geöffnet, die Uebrigen verbrannt, beides in einer und derselben Sitzung des Vorstandes; das Ergebniß der Preisbewerbung wird öffentlich bekannt gemacht. Die gekrönte Arbeit bleibt Eigenthum des Verfassers; sie muß binnen Jahresfrist gedruckt werden, widrigenfalls der Druck durch den Vorstand auf Kosten des Vereins veranlaßt wird, ohne weitere Verpflichtung gegen den Autor. Berlin, 11. Juli 1841. Der Vorstand des Cultur - Vereins: vr. Zunz, Ludw. Lesser, Direktor. Sekretär. Ihrer Maj. der Königin Victoria dem Sir M. Montefiore ertheilte Auszeichnung. Urkunde für Sir Moses Montefiore, Ritter, Genehmigung in seinen Wappen gewisse Supportsrs (Schilbhalter) zu führen und anzuwenden. Abschrift. (Uebersetzt.) Victoria R. Victoria von Gottes Gnaden Königin des Vereinten Königreichs Großbriranien und Irland, Vertheidigerin des Glaubens rc. an unfern sehr getreuen und sehr lieben Vetter und Rath Bernard Eduard Herzog von Norfolk, Earl Marshal und Unfern Erb-Marshal von England, und Ritter Unsers hohen Ordens vom Hoscnbande, Unfern Gruß: Nachdem uns vorgerragcn worden, daß unser getreuer und sehr lieber Sir Moses Montefiore zu Grosvenor Gate, Parklane, Sprengel St. George, Hanover Square in unserer Grafschaft Middlescx unfcEastCliffLodge Ramsgate in unserer Grafschaft Kent, Ritter, Mitglied der königl. Gesellschaft und gewesener Sherif von London und Middlesex, in Folge der Nachrichten, die er aus dem Morgenlande erhielt, daß eine Anzahl Juden zu Damask und Rhodus eingekerkert und gemartert, und viele Kinder eingekcrkert und fast aller Nahrung beraubt, mehrere Personen aber gefoltert worden, bis sie starben, alles wegen der Beschuldigung, daß die Juden den Priester Namens P. Tomasso zu Damask getödtet hätten, gemäß seinem freiwilligen Anerbieten gegen eine Allgemeine Versammlung des Londoner Comitte von Deputirten der Britischen und anderer Juden, gehalten 15. Juni vorigen Jahres, in Begleitung Lady Montefiore's nach Alexandrien gereift war, in der Absicht, die Unwahrheit der Beschuldigung zu erweisen und die Sache seiner unglücklichen und verfolgten Brüder zu vertreten; daß er zu Anfänge des August in Alexandrien angekommen sei und so glücklich war vom Pascha von Aegypten, Mehemed Ali, die ehrenhafte Freilassung der angeklagten Personen, welche eingekerkert waren, und die Erlaubniß für die, so entflohen waren, zur Heimkehr zu erlangen; daß er darauf nach Conftantinopel gereift ist, wo er Audienz bci'm Sultan Abdul Medjid harte und von Sr. Kais. Maj. einen Firman erhielt, welcher die Juden für unschuldig erklärt und allen zur jüdischen Religion sich bekennenden Personen unter türkischer Herrschaft gleiche Rechte mit allen andern Unterthanen sichert, —

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.