Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 30 (23.7.1841)
- Date
- 1841-07-23
- Page
- Seite 237 (sequence 5)
- Language
- German
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237 so verhalte, die Schuldner längst rodt sind, eine Verpfändung des Bodens aber nicht Statt gefunden haben kann, so sind die gegenwärtig in Jerusalem angesiedelten Aschkenasim nicht verbunden, auch nur einen Heller von der alten Schuld zu zahlen, zumal die längst verstorbenen Schuldner kein Vermögen hinterlassen haben. Somit ist keiner von ihrer Religion verbunden, deren Schulden zu bezahlen, da selbst kein Sohn, der nichts erbt, die Schulden seines Vaters zu bezahlen gehalten ist, indem ihm daraus kein Vortheil geworden. Auch können die Nachkommen der Gläubiger die Juden auf keine Weise verhindern, die Ruinen wieder auszubauen, indem das vir der Gesammtheit angehört, also von Einzelnen nicht verpfändet werden darf, da keiner ein besonderes Recht daran hat, vielmehr das Grundstück allen gleichmäßig gehört, wie dies bei allen vire8 einer Commune in Jerusalem der Fall ist. Diese Erklärung ist von Rechtswegen geschehen, und auf Verlangen des gedachten Vorstehers urkundlich zu dereinftigem Ausweis geschrieben und besiegelt worden, am 6ten Tage des Tischri 1252 (Oktober 1836.) Bemerkung des hebräischen Uebersetzers. Ich Endesgezeichneter bescheinige, daß ich obige Urkunde aus dem Arabischen in die heilige Sprache, nach meinem besten Wissen in beiden Sprachen, übertragen habe. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, streng den Sinn ohne Verwechselung wiederzugeben, und daher gekürzt oder erweitert, wie es der Geist beider Sprachen erfordert; denn jeder Sprachkenner weiß, daß niemals die Worte verschiedener Sprachen einander genau decken, und manches umschrieben und umstellt werden muß, ohne Laß der Sinn dadurch leidet. Alles dies habe ich mit größter Genauigkeit erwogen. Zu Zeugniß dessen unterschreibe ich meinen Namen zu Jerusalem qmnn ist uns unklar) des Monats Tebeth 597 (Jan. 1827). — Joseph b.Sacharjah Samiro, Verf. des Werkes?pr> pn Aus einer andern, durch Unterschrift und Gemeindesiegel beglaubten Urkunde, welche eine Darstellung des Geschehenen enthalt, ersehen wir, daß die Israeliten mit einem Erlaubnißferman, begleitet von einer Bauzeichnung (welche Urkunde arabisch Chasita heißt) und jenen richterlichen Spruch (Jlam genannt) erhalten haben, und daß von diesen Urkunden gerichtliche Abschriften dem Russischen Consul zu Jaffa überhändigt, und von ihm mit dem kaiserlichen Jnsiegel bekräftigt worden. So waren denn diese Angelegenheiten als geordnet anzusehen. Dessenungeachtet thaten die Israeliten ein mehreres und drangen den Besitzern der Krambuden eine Entschädigungssumme, die sie als solche, weil das Gericht ihnen selbe abgeurtheilr hatte, nicht annehmen wollten, unter anderm Vorwände auf, damit sie desto eher über den richterlichen Spruch sich beruhigten, und schritten alsdann mir Wegräumung des Schuttes vor. Dieses ist keine leichte Arbeit, und vielleicht noch jetzt nicht ganz beendigt, so groß war der über den Ruinen aufgethürmte Berg. (Fortsetzung folgt.) Neues Werk zur Erkenntnis -er biblischen Geographie. Von Leon de Laborde, dem Verfasser der Voyages de l’Arabie Petree, de la Syrie <Sc de l’Asie-Mineure, ist erschienen Commentaire Geographique sur l’Exode & les Nombres. (Geographischer Commentar über das zweite und dritte Buch Mosts.) Ein höchst interessantes Werk für Bibelforscher, und insbesondere zur Bewahrheitung der oft bezweifelten geographischen Angaben in Betreff der Züge Israels in der Wüste Sinai. In dem Prospcctus heißt es in der Uebersetzung des französischen Originals wörtlich also: „die Bibel wurde auf jede Weise erklärt, allein bloß mehr oder minder glücklich, zur Vertheidigung von deren Aechtheir. Das Werk, welches wir hier veröffentlichen, ist nicht bloß das Ergebniß der gelehrten Forschungen, es ist auch, und zwar dies zum ersten Male, das Resultat der Kenntniß der Orte und der Erfahrung des Reisenden. Zum ersten Male (?) kann der Erklärer sagen, gleich Herodot: „Was ich erzähle, das Hab' ich gesehen," und wenn er die geographische Genauigkeit nebst den örtlichen Typen (?) der Erzählung der Schrift sestgestellt, (weit klarer ist das französische: s'il eoufiruie l'exactitude geographique et la couleur locale du recit de l’ecriture), so hat er dem ersten geschriebenen Denkmal das letzte Zeugniß verschafft, welches ihm noch fehlte. Der Verfasser fügt dem 40 Bogen starken Tert zehn Karlen bei, die von ihm! an Ort und Stejle ausgenommen, jene Genauigkeit atbmen, welche man in den großen Werken anerkannte, die er über Arabien, Syrien und Klcinasien herausgab." Die zehn Karten stellen dar: 1) Rcduction der 8 besten Karten vom steinigten Arabien. 2) Allgemeine Ansicht von dem Zuge der Israeliten, nach den neuesten Forschungen. 3) Die Halbinsel zur Kenntniß der wahrscheinlichen Züge der Israeliten. 4) Topographische Aufnahme von Wadi-Fcyran.