Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 28 (9.7.1841)
- Date
- 1841-07-09
- Page
- Seite 222 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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222 durchgesehen, welche demselben, weil er dem Herkommen nicht entspräche, ihre Beistimmung versagten; daher auch die Stadt ihn nicht genehmigte; obwohl zugestanden werden muß, daß die Behörden hierbei auf alle Weise sich dem Consistorium höchst wohlwollend zeigten, und eigentlich auch nur Aufschub der zu treffenden Maßnchmungen forderten, die übrigens alle religiösen Rücksichten schonten und vom Grand Rabbin völlig gut befunden wurden. Vor 4 Monaten etwa beantragte das Consistorium abermals die Erdaufschüttung auf dem nördlichen Friedhof, erhielt aber zur Antwort, daß man eben mit einer allgemeinen Maßregel, in allen auf Zeit überlassenen Friedhöfen den Boden umzulegen, beschäftigt sei, und die Anwendung derselben auf die Israeliten jede Aufschüttung unnöthig machen werde- Das Consistorium fand sich sofort bewogen, gegen jede Umwühlung israelitischer Gräber aufs feierlichste zu protestiren, indem dies der israelitischen Religion gemäß unstatthaft sei. Die Discussionen darüber zogen sich in die Länge, und hatten keinen weitern Erfolg, als daß der Seine-Präfect das väterliche Versprechen gab, daß man Alles aufbieten werde, um das Interesse der Stadt zu fördern, ohne den isr. Cultus zu verletzen, und bewies vorläufig seine edle Gesinnung dadurch, daß er auf wiederholte Anzeige, daß der Armen-Fricdhof voll sei, vorläufig die Weisnng gab, die Armen da unentgeldlich zu beerdigen, wo jeder sonst für 2 Metres 543 Fr. zahlen mußte. Vor einem Monat begab sich wiederum eine Deputation des Consistoriums zum Präfecten, um zu erbitten: 1) daß man die seit 30 Jahren den Israeliten auf Zeit überlassenen Grabstätten von der beschlossenen Maßregel ausnehme; 2) daß der Plan des Consistoriums, die Einrichtung der Wege betreffend, angenommen werde, indem der der Sladlarchitekten die Heiligkeit der Gräber entweihe. Allein alle Vorstellungen blieben fruchtlos. Der Präfect beruhigte sie indeß mit der Bemerkung, daß die Sache noch nicht zur Ausführung kommen, und daß man sich jedenfalls mit dem Consistorium darüber zuvor verständigen werde; auch habe der Stadtarchitect Befehl, so weit es irgend zulässig sei, ihren Wünschen nachzugeben. Während dieser Verhandlungen erschien der Aufruf (von Cr. und B.), welcher im Ganzen bei dem gar zu häufigen Jndifferentismus nur gebilligt werden kann; jedoch ist zu bedauern, daß die Verfasser darin zweimal ungerecht waren, erstlich indem sie die Muthmaßung aussprachen, es werden die Friedhöfe fortan ein Gegenstand der Speculation werden, und zweitens, indem sie das Consistorium angriffen, welches in jeder Hinsicht seine Pflicht gethan hat, und dessen Mitglieder durchaus die reinsten Absichten beurkunden. Es sei, setzt daher der Verfasser hinzu, wünschenswerth, daß nunmehr die Gemüther sich beruhigen und dem Ausgange friedfertig entgegensetzen. Die Petition möge immerhin cingereicht werden, jedoch möge sie sich innerhalb der Schranken der Schicklichkeit halten; man dürfe nicht erwarten, daß man zu Gunsten der Israeliten besondere Einrichtungen treffe, aber wohl werde, man erlangen, daß die Tobten nicht beunruhigt werden, daß man den Friedhof der Armen belegen, die Plätze der Wohlhabenden in Eigenthum der Familien verwandeln, und überhaupt alle Maßnehmungen treffen dürfe, welche der Drang der Umstände räthlich mache, um die religiösen Gefühle der Familien nicht zu verletzen. „Aber, um des Himmels Willen, fügt der Verfasser hinzu, hüten wir uns, aus Ehrfurcht für die, welche einen ewigen Schlaf schlafen, den guten Ruf der Lebenden zu stören, und insbesondere derer, welche die Last der Verwaltung unsers Cultus tragen. Mögen die Reichen sich entschließen, die Gräber derer, welche nicht selbst die Gräber ihrer theuern Angehörigen ankaufen können, diesen als Eigenthum zu erwerben; das wird ein dem Herrn angenehmes Opfer sein, der uns alle als seine Kinder betrachtet, und will, daß wir einander als Brüder behandeln; das wird zwischen Reiche und Arme eine Kette der Einigkeit ziehen, der Einigkeit, welche so viele Jahrhunderte hindurch Israels Ruhm und Kraft war: Vergessen wir nicht, daß die Einigkeit uns das Leben ist, Zwietracht der Tod; Einigkeit Religion ist, Zwietracht Gottlosigkeit, Einigkeit der Himmel ist, Zwietracht die Hölle. Ben Levi. Beigegeben ist ein Schreiben der Präfectur an Herrn Halphen, welches bezeugt, baß abfeiten einiger Mitglieder des Consistoriums jede zuständige Gegenvorstellung gemacht worden sei. Hannover. — Endlich wird auch hier die gesetzliche Stellung der Juden eine bedeutende Veränderung erfahren, und ihre rechtlichen Verhältnisse werden jedenfalls gebessert. Aus dem 3ten Hefte der ständischen Aktenstücke theilen die öffentlichen Blätter folgendes mit: König!. Schreiben vom 2. Juni 1841, den Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Juden betreffend: „Ernst August. Da die bestehenden Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Juden den Verhältnissen und Bedürfnissen der Gegenwart nicht entsprechen, so haben Wir einen Gesetzentwurf über diesen Gegenstand ausarbeiten lassen, und theilen denselben nebst seinen Gründen der getreuen allgemeinen Ständcversammlung zur ordnungsmäßigen Berathung mit. In dem § 5 des Entwurfs ist ausgesprochen, daß das Schutzverhältniß der Juden zum Landcsherrn aufgehoben werde, und die daraus folgenden Leistungen an Unsere Kassen wegfallen. Da Unsere Generalkasse den hieraus sich ergebenden Ausfall, welcher, nach dem wirklich zur Kasse gekommenen Durchschnittscrtrage der letzten fünf Jahre berechnet, 4114 Rthlr. 19 gGr. beträgt, nicht tragen kann, so sind Wir hierbei von der Voraussezzung ausgegangen, daß die getreuen Stände den Ersatz jenes Ausfalles auf'die Landeskasse übernehmen werden. Indem Wir hierauf antragen, sehen Wir einer Erklärung der getreuen Stände hierüber, und über den Gesetzentwurf entgegen. Ernst August. Frhr. v. Schele." Begründung des Gesetzentwurfs über die I