Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 28 (9.7.1841)
- Date
- 1841-07-09
- Page
- Seite 221 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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221 und Bolviller) geben dem Herausgeber der Xrelüves nähere Erklärung über den Grund ihres Unwillens, welcher besonders die Administration treffe, daß sie überhaupt eine Umlegung des Bodens nicht bestritten, theilweise die Anlegung der Alleen und Wege und resp. Erpropriirung der für immer erworbenen Gräber zugelassen oder gar räthlich gefunden habe. Außerdem wird noch ein anderer Antrag von mehr lokaler Natur, nämlich die Füllung des ganzen untern Theils des Friedhofs mit 5 Mettes Erde, damit er dem obern gleich werde, als unzweckmäßig und der Armenkasse überflüssige Kosten verursachend bezeichnet. Gegen den obigen Hirtenbrief des G. R. En nerv wird aber einfach eingewendet, daß die darin erwähnten Schritte des Consistoriums erst am 1. Juni eintraten, also nach dem Erscheinen des mehrbesprochenen Schreibens an die Israeliten, und daß der beklagcnswerthe Vorfall auf der Straße vor dem Tempel der unbefugten Einmischung des Consistorial-Abgeordneten zuzuschrciben fai, welcher sich der Austheilung jenes Schreibens widersetzen wollte. Endlich gibt Herr Ben Levi über die Verhältnisse des Friedhofs folgende Aufschlüsse, die wir hier entkleidet von überflüssigem Wortschwall in gedrängter Kürze zusammenstellen : Der Beschluß des Stadtrathes verfügt eine Umlegung des Bodens aller Friedhöfe der Hauptstadt, in so weit derselbe den betreffenden Gemeinden auf Zeit (d. h. nicht für immer) überlassen ist. Diese Bestimmung muß man in's Auge fassen. Ein alter Mißbrauch hat die Errichtung prunkvoller Monumente eingefübrt, wiewohl auf dem Felde der Ruhe wenigstens Gleichheit herrschen sollte; dadurch ist ein Unterschied im Werthe des Erdbodens entstanden, welcher den Entschlafenen zugestanden wird. Die Reichen nämlich kaufen den Boden als Eigenthum für immer, und bezahlen 2 Mettes Erde, knapp zugemessen, mit 500 Fr., während der eigentliche Werth höchstens 100 betragen würbe; daher können nur Reiche eine Grabstätte als Eigenthum erwerben, die Armen dagegen kommen auf den gemeinen Friedhof, und die Bemittelten erwerben ebenfalls nur Grabstätten auf Zeit (voueeäes temporairemeut). Letztere beiden Kategorien fallen nach fünf Jahren wieder an die Commune zurück, welche befugt ist, den Platz wieder auf 5 Jahre zu vergeben oder zu verpachten, wobei es ihr zusteht, die Gebeine wegräumen zu lassen. Die Israeliten schaudern zurück bei dem Gedanken an solche Profanation der Gräber, und haben daher überall dafür gesorgt, einen Friedhof als Eigenthum anzukaufen, wovon das erste Beispiel schon bei Abraham gefunden wird. Die Opfer, zu welchen sie sich aus Pietät in dieser Hinsicht entschlossen, verdienen bewundert zu werden. .Als Ludwig der Zänker im Jahr 1215 die von Philipp dem Schönen (1306) verjagten Juden zurückrief, zahlten sie ihm 122,500 Liv. (mehr als 2 Millionen heutigen Geldes), um ihre früheren Friedhöfe zurück zu erhalten. — Im Jahre 1190 zählte die Gemeinde zu Paris nur 70 jüdische Familien, und doch besaß dieselbe schon einen Friedhof als Eigenthum in der Commune Montrouge. Die Revolution sprach das Eigenthumsrecht aller Friedhöfe der Stadtcommune zu, gemäß einem Beschlüsse vom Germinal int I. IX. Der Kaiser erließ am 23 Prairial es Jahres XII (12. Juni 1804) ein Decret über Begräbnisse, welches noch besteht, und welchem zufolge die Stadt Paris den Israeliten einen Theil des Friedhofs am Pere Imeliaise überwies. Damals waren noch keine Consistorien, denn erst zwei Jahre später wurde das Sanhedrin berufen; aber die dermaligen Vorsteher (Syndics) machten die nöthigen Vorbehalte, so weit der jüdische Cultus dabei betheiligt ist. Daher dürfen nach demselben Decrete die verlassenen Friedhöfe zwar besäet und bepflanzt, aber nicht aufgewühlt werden. Nähere Bestimmungen abseiten des Präfects der Seine, 15. Juni 1809 und 31. Oct. 1810, nehmen Bezug auf jenes Decrer, ohne eines Rechtes der Umlegung des Bodens zu erwähnen. 1820 war der Platz nicht mehr ausreichend, und man erhielt von der Behörde ein großes Stück Land am Montmartre, welches von der Stadl mit einer Mauer umgeben ward. Auch hierin sieht man, daß diese stillschweigend die eingelegten Vorbehalte respectirte, indem sie sonst Raum und Kosten sparen konnte. Seitdem theilen sich beide Plätze in H die Reste der Israeliten, aber sehr ungleich. Die Reichen i finden Ruhe auf dem östlichen (älcern) Platze; wenn aber j: eine Familie nicht 543 Fr. zahlen kann, wendet sich der i Wagen nach dem nördlichen hin. Dieser theilt sich in zwei! fast gleiche Hälften, eine um 5 Mettes höher liegend, als! die andere. Die höhere wird theils auf Zeit, theils für! immer abgekassen, die untere dient als gemeiner Begräb- ' nißplatz. Letzterer ward früher voll, daher kam der Grund I Kudkin in Uebereinstimmung mit dem Consistorium bei dem j Stadtrath ein, und bat um Erlaudniß, diesen Theil mit : einem Metre Erde belegen zu lassen. Außerdem war man! ecen mit einer neuen Verordnung in Betreff der Friedhöfe i beschäftigt, weil man die entsetzliche Unordnung, welche! durch die fromme Nachgiebigkeit der Beerdigungsgesellschaft gegen die Wünsche der Sterbenden, in der Art, die Reihenfolge der Gräber zu bestimmen, entstanden war, nicht mehr dulden wollte. Reclamationen über dieselbe waren . schon seit 10 Jahren beim Consistorium eingegangen, ehe > man sich entschloß, die Sache in ernste Erwägung zu neh-! men, bis im Nov. 1839 das Consistorium daran ging. Im Jan. 1840 beauftragte dasselbe den israelitischen Archilecten, Hrn. Sylveira, darüber einen Bericht zu machen; am j 22. März 1840 ward eine gemischte Commission, bestehend > aus dem GR. Ennery, den Consistorialmitgliedern Halphen | und Allegri, den Mitgliedern der Beerdigungsgeseüschaft Cohen, Sciama und Ieramec, beauftragt: l) sich definitiv mit den einzuführenden Verbesserungen zu beschäftigen, 2) eine Leichenordnung zu entwerfen. — Die Architecten des Consistoriums, Hr. Sylveira und Desjardins, überreichten dieser Commission eine Zeichnung kleiner um die Gräber sich ziehender Alleen, welche es leicht machten, überall hin zu gelangen. Dieser Plan ward wiederholentlich von den Stadtarchitecten, Herrn Godde und Gilbert,