Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 28 (9.7.1841)
- Date
- 1841-07-09
- Page
- Seite 220 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3133765-3133874-3133903--1221-3135446- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
220 Synodal-Versammlurigen, welche immer das Recht haben, frühere Anordnungen abzuändern."- „Vergeblich widerstreben die retrograden Geister, oder die, welche bei Erhaltung der Mißbräuche Vortheil finden, einer religiösen Restauration; sie ist gerecht, sie ist nothwcndig, sie ist unvermeidlich!" Wie sehr Anfang und Schluß dieses Aufsatzes einander widersprechen, sieht man bci'm ersten Blick. Wäre der Kampf ein solcher, welcher von der einen Seite Erhaltung der Religion (von Nation darf die Rede nicht mehr sein, auch ist der abstrakte Begriff Juden th um niemals eine Nation gewesen) von der andern völlige Vernichtung derselben, bis nur noch eine große historische Erinnerung übrig bleibt, zum Ziel hatte, wie könnte man behaupten, daß die letzteren eine religiöse Restauration forderten? Heißt Restauration so viel als Vertilgung? — Alle Abschaffung mißbräuchlicher Uebungen involvirt noch lange nicht jene Auflösung, die nach Obigem angeblich erstrebt würde. Faktisch aber wollen dies auch die Reformisten nicht, wenn gleich einige Stimmführer sich in diesem Sinne äußern. Die aber den Rabbinen zugeschriebene Anmaßung und Herrschaft ist geradezu ein Traum. Sie haben in Frankreich nicht mehr Macht als anderswo, und stehen nur da, als die gesetzlichen Organe für die geistlichen Functionen und Rathgeber in Glaubens- oder vielmehr Gewissenssachcn, weniger von ihrer eigenen Ansicht geleitet, als von den in Autorität gehaltenen Büchern, deren Anweisung sie folgen. Daher sind sie in manchen minder erheblich scheinenden Dingen verschiedener Meinung. Aber sie haben durchaus keine Macht, keinen Bannftrahl, kein Strafrecht, keinen Einfluß auf die Mitglieder ihrer Gemeinden, außer dem, welchen ihnen das persönliche Vertrauen gestattet. Selbst wenn Synoden berufen werden sollten, werden diese immer wieder aus Rabbinen bestehen, und ihre Beschlüsse werden nicht vom Eigennutz dictirt, sondern von dem Maße der Sachkenntniß und des gediegenen Urtheils über das, was wesentlich oder unwesentlich ist, abhängig fein. Was also die ganze Darstellung bezweckt, ist nicht abzusehen. Sie möchte die Autorität schwächen, und reicht ihr die Waffen; sie möchte sie nicht anerkennen, und giebt die Entscheidung in ihre Hand; sie möchte eine gänzliche Umgestaltung herbeiführen, und spricht vom Abschneiden einiger Auswüchse, worüber die Partheien als solche schon längst einig sind, und welches nur die Besorglichkeit einiger Aengftlichen noch nicht zugeben will. Wenn die Synoden dem Verfasser auch alles einräumten, was sie füglich einräumen dürfen, so würden sie schwerlich ihn befriedigen, und die Zeit, in welcher das Judenrhum nur eine historische Erinnerung bleibt, noch sehr weit Hinausrücken! Nachrichten und Correspondenzen. Frankreich. — Das bereits erwähnte Supplement zum Mai-Hefte der Archives israelites dringt folgende den Friedhofs-Streit betreffende Thatsachen. (Alles für's Ausland Unwesentliche übergehen wir.) Unterm 3. Juni erließ der Grand Rabbin Marchand Ennery einen sogenannten Hirtenbrief folgenden Inhalts: „Wir haben mit einem sehr schmerzlichen Gefühle wahrgenommen, daß bei Gelegenheit des die Friedhöfe betreffenden Beschlusses man vor einigen Tagen eine Schrift verbreitet hat, welche dahin abzielt, im Schooße der israelitischen Familien Besorgnisse zu erregen, deren erstes Ergebniß ein beklagenswcrther Auftritt war, welcher am Schluß des Gottesdienstes am ersten Abend des Pfingstfestes im Tempel Statt fand. „Die Verfasser jener Schrift stellen die Consistorial- Verwaltung, welcher wir anzugehören die Ehre haben, als gleichgültig gegen die religiösen Interessen der Gemeinde dar, und als solche, welche dieselben gänzlich preisgeben. „Wir erachten es für unsre Pflicht, Sie hierüber auszuklären; wir glauben Ihnen eröffnen zu müssen, daß Diejenigen, welche behauptet haben, das Consistorium habe sich still und theilnahmlos verhalten, als man die Umlegung des Bodens der Friedhöfe in Anregung brachte, nur danach getrachtet haben. Sie zu täuschen. „Wir dürfen Ihnen im Gegentheil die Versicherung geben, daß wir bei der betreffenden Behörde Schritte gethan haben, und nicht zweifeln, daß der erste Stadt-Magistrat, welcher uns schon so viele Beweise wohlwollender Berücksichtigung unsers Cultus gegeben hat, auch bei dieser Angelegenheit sich gleich wohlwollend zeigen werde. „ Wir werden unsre Schritte fortsetzen und hoffen, daß sie ein günstiges Resultat herbeiführen werden; daß die Maßregeln, welche man für unsre Friedhöfe zu nehmen beabsichtigt, mit unfern religiösen Vorschriften in Uebereinstimmung gebracht werden, und daß die Gräber in jeder Hinsicht vor Entweihung geschützt werden. „Uebrigens sind wir überzeugt, daß Ihre, wie aller unsrer Brüder in Israel Mitwirkung uns nicht entstehen werden, wenn sie nöthig sein sollte. „Wir bitten Sie, unsre herzlichen Grüße zu genehmigen. M. E., G. R. Die Verfasser des erwähnten Schreibens (Crehange