Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 27 (2.7.1841)
- Date
- 1841-07-02
- Page
- Seite 215 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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215 hinzufügend, daß bereits am 25. Abends verdrießliche Vorfälle vor dem Tempel Statt gefunden hatten! — Seltsam genug in einer Stadt, wo die allgemeine Bildung eine bessere Haltung voraussetzen ließe!) Wir müssen das Weitere unsrer nächsten Nummer Vorbehalten. Hohenems Mai 1841. (Schluß.) — Ohne diese Rüge fortzusetzen, erlaube ich mir daher folgende Grundsätze einer verbesserten Methode in Vorschlag zu bringen. 1) Der hebräische Unterricht werde nicht früher begonnen, als bis der Zögling über die ersten Schwierigkeiten im Deutsch-Lesen hinaus ist, also erst nachdem er^ein volles Jahr die Elementarschule besucht hat. *) 2) Sobald er die Buchstaben und Vokalzeichen kennt und fertig verbindet (wozu dann ein Monat vollkommen hinreicht) werde mit ihm keine Sylbe ohne Uebersetzung und Erklärung gelesen. Es müsse ihm gar nie einfallen, daß man ein Wort lesess könne, ohne sich um den Sinn zu kümmern. 3) Als erstes Lesematerial dürfen weder Gebete noch Stücke aus der Bibel gebraucht werden, sondern leichte Sätze, Erzählungen und Fabeln, dem Inhalte nach: aus dem Kinderleben, oder doch für Kinder möglichst anziehend, mannichfaltig und lehrreich, dem Ausdrucke aiach: rein biblischer Hebräismus, nicht die Bibel excerpirend, sondern auf dieselbe vorbereitend, mit den leichtesten und einfachsten Formen anfangend und allmählich zu schwerern und zusammengesehtern übergehend, gleichsam mit durchsichtlicher Grammatik, so daß der Schüler unvermerkt mit den Elementen und der Eonstruction der Sprache zugleich bekannt werde, und Person, Zahl und Zeit unterscheiden lerne, ehe ihm ein genauer Kunstausdruck dafür gegeben ist. 4) Sind diese Leseübungen, (die auch später bei'm eigentlichen Unterrichte in der Formenlehre gute Dienste leisten werden) ein Jahr fortgesetzt worden, so wird mit Leichtigkeit zur Lesung der heiligen Schrift oder eines geeigneten Auszuges übergangen, und in den noch übrigen 5—6 Schuljahren der größte Theil derselben gründlich durchgenommen, so wie das ganze Gebetbuch übersetzt und das Wesentlichste aus der Grammatik (versteht sich mehr praktisch und gelegenheitlich) vorgetragen werden können, ohne daß dieser ganze Unterricht mehr als eine Stunde des Tages kosten dürfte**), und das Hebräische wird dem Zögling nicht eine fremde Last, sondern ein liebes und geistiges Eigenthum sein, das man sorgsam bewahrt und gern vermehrt. Diese Grundsätze weiter auszuführen und zu rechtfertigen ist hier nicht der Ort; wenn sich mir aber eine Gelegenheit darbietet, das Elementarbuch, das ich nach denselben geschrieben, und zum Theil, bei'm Privatunterrichte meines Kindes, mit überraschendem Erfolge benutzt habe. *) Das ist auch von der hohen Landesstelle als Gesetz für die hiesige hebräische Schule vorgeschrieben. **) Allerdings wird dabei fleißiges Wiederholen des bereits Erlernten vorausgesetzt, wobei aber der Lehrer einen geübter» Schüler brauchen und dann seinen persönlichen Unterricht auf eine halbe Stunde beschränken könnte. in einer für den Schulgebrauch geeigneten Ausgabe an's Licht treten zu lassen, so gedenke ich dazu eine vollständige Anweisung für den Lehrer anzufertigen. Dieses Elementarbuch dürfte übrigens zur Einübung der Formen und Uebersetzungsaufgaben für reifere Schüler auch von Lekrern benutzt werden, die sich nicht streng an die angegebenen Regeln halten-können oder wollen. A. Kohn, Rabb. Würtemberg. — Im Regierungsblatt vom 18ten Mai d. Ibefindet sich die Bekanntmachung der Ergebnisse der Rechnung der Isr. Cent. Kirch. Casse pro 1839—40, der wir folgendes entnehmen: Allgemeine Ausgaben. 1) Rabbinatsbesoldungen.fl. 6481 10 kr. 2) Unterstützungen an vormalige Rabbinen und Vorsänger.fl. 1590 — „ 3) Reisekosten - Entschädigungen an die Bezirksrabbinen.fl. 1118 48 4) Unterstützungen an arme isr. Rabbinats- und Schulamts-Zöglinge .... fl. 610 — „ 5) Unterstützungen an arme isr. Gewerbslehrlinge.fl. 1115 34 „ Unter den Einnahmen stehen. Zuschuß aus der königl. Staatshauptkasse fl. 3000 — „ Ungarn. — Wie sehr die immer wieder auftauchendcn Thorheiten des Mittelalters, von deren schauderhaften Folgen das vorige Jahr denkwürdige Beispiele gab, bei dem ungebildeten Volke Anklang finden, und selbst in den Höhergebildeten Bedenken erregen, hat ein an sich unbedeutendes Ereigniß auch in diesem Zahre in Wiltzejame (Wolfsgrube) wiederum bewiesen. Die christliche Magd eines dort allgemein geachteten Israeliten ward gerade am ersten Ostertage dieses Jahres vermißt, und alsbald gab es wieder Verdacht und Vermuthungen, und sollte man es denken? — eine Untersuchung abseiten der Grundherrschaft und einiger zugezogenen Edelleute! Natürlich zugleich eine erstaunliche Spannung im Publikum, welches sich schon auf merkwürdige Thatsachen vorbereitete, und wer weiß, was erfolgt wäre, wenn sich nicht bald Nachricht eingefunden hätte, daß die Vermißte wohlbehalten in Pefth angekommen sei, wo sie einen andern Dienst suchte. Wären von früher» Thatsachen sogleich die wahren Verhältnisse veröffentlicht worden, so hätte vielleicht manche Anklage keinen Glauben gefunden und die Thorheit nie Wurzel gefaßt. Möge wenigstens jetzt damit begonnen werden, durch Bekanntmachung aller derartigen Vorfälle dem Publikum die Augen zu öffnen. A. Titer atur. Zu erwartendes Werk. In Amsterdam erscheint jetzt, einem uns zugegangenen Prospectus zufolge rn-CH nzi "i£D/ enthaltend den Pentateuch, mit Hinweisungen auf bas Gesetz-Verzeichniß von Maimonides, verbunden mit den Haphtaroth, mit Gebeten und Sabbath- und Festgesängen, alles zugleich mit einer wortgetreuen niederländischen Uebersetzung nach allgemein angenommenem Verständnisse; letztere von M. S. Polak, dem Mit-Herausgeber des Machsor, welches wir früher als eine recht gelungene Arbeit empfohlen haben (Annalen 1840, No. 21.) Der hebräische Tert wird