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Israelitische Annalen · 1841-07-02 · Heft 27 (2.7.1841) · p. Seite 214

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 27 (2.7.1841)
Date
1841-07-02
Page
Seite 214 (sequence 6)
Language
German
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214 Nachrichten und Correspondenzen. Frankreich. — Der Constitutionnel vom 29. Mai bringt aus achtbarer Quelle folgende Mittheilungen: „ Seit einiger Zeit herrscht Unruhe unter den Israeliten zu Paris. „Man kennt die Verehrung, welche die Israeliten für die Asche ihrer Vorfahren hegen. Ihre Ehrfurcht vor den Gräbern ist unbegrenzt. Eine Ausgrabung ist ihnen etwas Unerhörtes. Daher haben sie auch, um jeden Streit mit ihren Mitbürgern anderer Eulte, welche mit ihnen hierüber nicht gleich denken, zu vermeiden, überall besondere Friedhöfe als Eigenthum, erworben für Leistungen oder durch Schenkung. (Ludwig XVI. hat ihnen einen solchen zu Versailles in seinem Park geschenkt.) „Frankreich, welches in seinen Kindern verschiedener Eulte nur Bürger kennt, welche es zu beschützen hat, und in den vom Staate anerkannten Religionen selbst die Vorurtheile achtet, hat nicht gewollt, daß die Israeliten ferner ihren Ruheplatz mit Geldopfern bezahlen sollen, und das Gesetz vom 23. Messtdor des Jahres 12 verfügt, daß überall, wo eine Ort-Gemeinde nur einen einzigen Friedhof hat, die abweichenden Consesstonen ein angemessenes Stück abgesondert erhalten sollen, welches durch eine Mauer, einen Graben oder eine Hecke von dem Ganzen geschieden sei, und einen Eingang für sich habe. In Folge dieser Verfügung erhielten die Israeliten zu Paris, welche früher einen eigenen zu Montrouge gehörigen Friedhof besaßen, vor beinahe 40 Jahren ein Stück der Eommunal-Friedhöfe am kere Lachaise et Montmartre, wobei sie jedoch im Voraus gegen jede Umlegung des Bodens abfetten der Stadt, weil solches ihrer Religion zuwiderlaufe, förmlich sich verwahrten. „Nun hat aber der Municipalrath von Paris einen Beschluß gefaßt, des Inhaltes, daß vom 20. Juni d. I. ab, at:f dem den Israeliten seit der Einrichtung dieser Friedhöfe bis zum Jahre 1834 eingeräumten Stücke mit Umlegung des Bodens vorgeschritten werden solle. Umlegung des Bodens heißt so viel als Vernichtung der bestehenden Gräber, um andere an deren Stelle zu setzen. „Außer dieser in der gesetzlichen Form bekannt gemachten Verfügung soll, wie man versichert, noch ein geheimer Beschluß, daß nämlich auf dem den Israeliten zugehörigen Friedhofs-Antheil Wege und Pflanzungen gezogen und angebracht werden sollen, gefaßt sein, demnach alle Familien, deren Gräber sich unter der Linie des Risses befinden, des öffentlichen Nutzens wegen zu erpropriiren seien. „Diese Entweihung der Gräber, diese Zerstörung von Gegenständen, welchen der Israelit eine ganz besondere Verehrung widmet, hat die kindliche Pietät und den religiösen Eifer unsrer Pariser Israeliten in Bewegung gesetzt. . „Den Cultus-Vorstehern, welche zum Theil.aus Nichtnaturalisirten Fremdlingen bestehen, nicht recht vertrauend, haben einige Bürger sich an die gesammte Gemeinde gewendet, und in einem kräftigen Schreiben sie aufgefordert, sich zu vereinigen, um 'dem Municipal-Rath von Paris eine Petition zu überreichen, daß der Beschluß, welcher sie so tief betrübt, widerrufen werden möge. Diese Schrift hat im Publikum Aufsehen erregt und das Consistorium hat sich dadurch veranlaßt gefunden, dem Gegenstände eine Sitzung zu widmen. (S’en est emu au point de lui consacrer une seance! ist denn das in der Thal, ein so schweres Opfer? und war denn die vorgängige Verhandlung dem Consistorium fremd? oder gleichgültig?) „Der Brief an die Israeliten zu Paris (er ist von Hrn. Crehange, dem Vf. der Sentinelle, und Hrn. Bolviller) hatte nur zum Zweck, die Vorsteher zu einer Erklärung zu nöthigen, und man muß gestehen, daß sie solche mit merkwürdiger Offenherzigkeit und Würde (!) gethan haben. „Gestern, nämlich am zweiten Tage des Erstlingsfestes, bestieg Hr. G. (Ieramec?), einer der Tempelaufseher, den Emporplatz, und ertheilte im Namen des Consistoriums die beruhigendsten Erklärungen. „Es ist nicht wahr, sprach er, daß die Gräber entheiligt, die Grabstätten verletzt, die Asche unsrer Väter beeinträchtigt werden sollen. „„Es ist nicht wahr, setzte er hinzu, daß auf Verlangen einiger (?) Familien der Friedhof in einen Spaziergang verwandelt werden, und daß die Tobten, die sich unter der Linie der Risse befinden, des öffentlichen Nutzens wegen ervropriirt werden sollen. Alles das ist nicht wahr, und die, welche in einer schändlichen Schrift gewagt haben zu behaupten, daß solche Entweihung des Heiligen beschlossen worden sei, sind Betrüger. Sie haben gelogen, sie haben gelogen, sie haben gelogen."" „Man war erfreut über die im Namen des Consistoriums gegebenen Versicherungen; inzwischen waren doch Manche eben so überrascht wie betrübt darüber, daß in einem Tempel, wo alles Liebe und Eintracht athmen soll, ein so wackerer Redner wie Hr. G. sich erlaubte, mit solcher Heftigkeit und mit der Faust aufschlagend wiederholentlich zu sagen: sie haben gelogen! Einige einfache und wahre Worte, im Namen des Consistoriums, welches so einsichtsvolle Männer, so tüchtige Vorsteher und so berühmte Rcchtsgelehrte in sich schließt, ausgesprochen, wären genügend gewesen, eine Flugschrift zu verurtheilen. Zorn hingegen muß die Meinung erregen, daß die Vf. der Flugschrift gut getroffen und die Wahrheit gesagt haben. „Was noch mehr Erstaunen erregt, als die auffallende Rede des beredten Hrn. G., war die Verstärkung der Municipalgarde, welche der Vorstand des Tempels für rathsam hielt in Anspruch zu nehmen, um den Redner zu beschützen und zwei abwesende Ruhestörer zu zähmen. „Unterdeß wird die Petition der Israeliten mit immer mehr Unterschriften versehen. Man weigert sich, die Steuer zu zahlen." (Dieser Bericht ist allerdings zum Theil räthselhaft. Aufschluß darüber erhalten wir so eben in einem Supplement zu den Archives Israelites, welche schon am Schluffe des Mai-Heftes etwas von der Sache erwähnen, freilich

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