Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 25 (18.6.1841)
- Date
- 1841-06-18
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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199 Aktenstück S. AnSdach, 12. Januar 1841. . I. N. S. Majestät des Königs! Die Erinnerungen der isr. Lehrer N. N. gegen den vom | Rabbiner Wechsler zu Schwabach unterm 22. Nov. 1839 vorgelegten Lehrplan für die Religionsschulen seines Sprengers wurden dem Letztern unter der Aufforderung mitgetheilt, den Plan mit Rücksicht auf dieselben einer nochmalij gen Prüfung um so mehr zu unterwerfen, als Anstand genommen werden müßte, die isr. Jugend zu 29 wöchentlichen Lehrstunden in der deutschen und zu 22 dergleichen in der Religionsschule, folglich im Ganzen zu wöchentlich 42 Lehrstunden zu verpflichten. Derselbe hat in dessen Folge seinen Lehrplan theilweise adgeändert und die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden auf 1? unter dem Bemerken herabgesetzt, daß bei einer weitern Beschränkung die Schule ihre Aufgabe nicht zu erfüllen im Stande sei. Da nach § 38 der zweiten Verfassungsdeilage auf der im Staate aufgenommenen Privatkirchengesellschaften die Befugniß zugestanden ist, ihre innern Kirchenangelegenheiten anzuordnen, "und hiezu unter anderm auch der religiöse Dolksunterricht gehört, der Religionsunterricht der jüdischen Jugend aber durch die allerhöchste Verordnung vom 28. Januar 1828 ausschließend unter den einschlägigen Rabbiner unter dem Anhänge gestellt ist, daß die Schulinspektoren und Polizeibehörden nur auf Einhaltung der Ordnung zu sehen haben, so empfängt die König!. Distrikts-Schulinspection im Anschluß den abgeänderten Lehrplan des Rabbiner Wechsler d. d. v. M. mit dem Aufträge, den dortigen isr. Religionslehrer anzuweisen, solchen mit Anfang des Sommersemcsters in seiner Schule versuchsweise einzuführen und die darin enthaltenen Vorschriften pflichtmäßig zu befolgen. K. R. v. Mf. K. d. I. von Andrian. Johl. So sehr man der Königl. Regierung für die Wahrung der Rechte der Rabbinen zu Danke verpflichtet ist, so muß doch bedauert werden, daß diese in vieler Beziehung zu weit ausgedehnt sind, denn gestützt auf den allegirten § in der Verordnung vom 28. Jan. 1828, könnte ein Rabbiner, durch keinen Vorgesetzten überwacht, das Widersinnigste verlangen. — Be- > merkenswerth ist, daß dieser Rabbiner in früherer Zeit, als man oben herab den neuern Bestrebungen hold war, mit den Leistungen der neuern Schulen sich zufrieden gab. Schreiber dieses war 2 Jahre in seinem Distrikte und leistete nicht mehr als bis jetzt dort geleistet wird. Er äußerte nie Unzufriedenheit, nur das Singen wollte er aus den Schulen verbannt wissen, wie es auch in dem Plan nicht ausgenommen ist. Uebrigens war er still und bescheiden und setzte seine Untergebenen zuweilen wegen seiner allzugroßen Devotion in Verlegenheit. Erst jetzt, seitdem er sieht, woher der Wind geht, rastet er nimmer. — Uebrigens haben mehrere wackere Lehrer ihre Ansichten offen kund gegeben. Oberndörfer in Zirendorf hat bei der Unmöglichkeit, den Anforderungen zu genügen, seine Stelle nieberlegen zu wollen erklärt; Prager in Thalmessingen hat förmlich gegen die Einführung des Planes protcstirt. K. Nachrichten und Correspondenzen. Nachrichten über Karaiten. (Jewish int. aus Spencer's Travels &c.) mit Bemerkungen vom Herausgeber. — Die merkwürdige Festung Tschufut-Kalä (in der Krimm) ist auf der Spitze eines einsamen Kegels gebaut, und der Weg dahin ist so steil, daß um hinauf zu gelangen, wir nicht sowohl gehen konnten, als vielmehr klettern mußten. Da sie ganz von hohen massiven, großen Theils aus dem Felsen selbst gehauenen Mauern umgeben ist, und nur zwei Thore hat, welche die Verbindung nach außen hin bilden, so könnten die Einwohner, im Fall einer Vertheidigung, bei der größten Sicherheit jeden Angriff abwehren. Wir haben keine authentische Nachricht, von welchem Volke oder in welcher Zeit diese unüberwindliche Festung erbaut worden, und weßhalb sie den tartarischen Namen Tschufut Kalä (Festung der Ungläubigen) erhalten habe. Diese kleine Festung enthält etwa 399 Häuser; die Straßen sind überaus enge, das Pflaster ist der solide Fels, und das Ganze wird von den Einwohnern, lauter Juden von der Sekte der Karaiten, sehr rein gehalten. Der moralische Charakter derselben ist unbescholten, ihre Rechtlichkeit sprüchwörtlich; und sie stehen bei der Regierung so sehr in Achtung, daß sie ausgedehntere Rechte genießen als alle andern Bewohner der Krimm. Bei'm Eintreten in die Stadt wurden wir in das Haus des Rabbi Jussuf (d. i. Joseph b. Salomo, Verf. des Commentars zum Mibchar, derselbe, mit welchem der Herausgeber der Annalen vor 19 Jahren Briefe gewechselt hat; er muß bereits hoch bejahrt sein;) geführt, des Rabdinen (Chacham) der Karaiten dieser Länder. Dieser ehrwürdige Alte begleitete uns in die Synagoge, ein antikes Gebäude. Hier zeigte man uns ein Manufcript des A. T., welches mit dem Buche Josua beginnt; es ist von so hohem Alter, daß die Leute keine Uederlieferung von dessen Ursprung haben. Von da begaben wir uns in den anstoßenden Garten, welcher eigends zur Feier des Laubhüttenfestes benutzt wird. (Wie ist das gemeint?) — Wir gingen dann durch die Stadt bis an eine steile Treppe, welche in das sogenannte Thal Jehoschaphat hinabführt, das in einer Felsenkluft liegt. Das ist der Friedhof der Secte. Hier wurden mir verschiedene Grabmäler gezeigt, welche hebräische, bis in's 14te Jahrhundert zurückführende Inschriften tragen. Es scheint, daß der Name der Secte von Karai, d. h. das geschriebene Wort (?) herrührt; ihr Glaube gründet sich nämlich ausschließlich auf den Text des A. T. wie er da steht, rein, einfach und ohne Commcntar (dies ist nicht ganz so!) indem sie in toto die Traditionen und Interpretationen der Rabbinen, wie überhaupt alle durch Autorität des Thalmuds aufgestellten verwerfen. (Nicht ganz wahr!) —Von diesem weichen sie auch in andern Dingen (?) ab; zum Beispiel in den Verwandtschaftsgraden, der Beschneidungsweise, in Speise und Ehegesetzen, — auch gestat-