Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 25 (18.6.1841)
- Date
- 1841-06-18
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3133765-3133874-3133900--1196-3135418- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 2× ep/1002670
OCR text
198 Aktenmäßige Darstellung einiger neuern Verhandlungen in Bayern. (Schluß.) Die Unterrichtsgegenstände für eine jüdische Religionsschule dürsten nothwendig sein: 1) Grammatische Kenntnisse der hebräischen Sprache; jedoch nur die einfachen Lese- und Sprachregeln, so weit solche zum Verständniß der heil. Schrift nothwendig sind, und zwar hauptsächlich praktisch, hiezu wäre das Buch Kinderfreund und Lehrer von Moses Philippson, n Theile, Dessau 1810 für den Lehrer zu empfehlen. Hiezu gehört zum Theil, als Mittel, das Lesen und Schreiben der jüdisch deutschen Schrift. ’) 2) Einige Kenntniß der rabbinischcn Sprache, so weit solche zum Verständniß einiger rabbinischen Schriften nothwendig ist. 3) Kenntniß der heiligen Schrift, 8) namentlich der 5 Bücher Mosis, der Geschichtsbücher Zosua, Richter, Samuel und Könige, dann auch Sprüche Salomons mit guter getreuer Uebersetzung. Hiemit ist auch Verständniß der hebr. Gebete verbunden, was aber dadurch größtentheils durch die Gewandheit in der heil. Schrift von selbst erzielt wird. 4) Kenntniß einiger rabbinischen Schriften, namentlich aus gewählten Schriften, aus der Mischnah, aus dem Schulchan Orach (?), der Bibel Commentar Raschi. 5) Zusammenhängende Kenntnisse der jüdischen Lehren und Pflichten. Der Unterrichtsgang dürfte sonach folgender sein. i. Klasse für Knaben und Mädchen, a) Richtiges Lesen der hebr. Schrift, Schreiben der hebr. Current-Schrift (jüdisch deutsch), und später Uebersetzen der Gebete wöchentlich 4 Stunden, d) Erzählung der biblischen Geschichte mit Benützung der Karte von Palästina, womit sogleich der Religionsunterricht verbunden wird, als leichtfaßliche Lehren von Gott, z. B. seine Allmacht, Allgegenwart, Allgüte u.s.w., von der Welt, als Gottes Schöpfung und Offenbarung göttlicher Allmacht und Weisheit, vom Gehorsam aller Wesen gegen Gott, von dem Menschen, sein (sie)Vorzug als Ebenbild Gottes an Geist, sein Beruf, Diener Gottes zu sein, von Israel, Ursprung durch die Erwählung der Urväter, durch die Errettung aus Egypten, von dessen Pflichten. Verehrung Gottes durch Gottesfurcht und Liebe, Gottesvertrauen und Nachahmung seiner ’) Auf den Grund eingeholter Gutachten mehrer Rabbinen und israel. Schullehrer hat die König!. Regierung vor einigen Zähren wiederholt verfügt, daß das jüdisch deutsche Schreiben nicht zu den Unterrichtsgegenständen gehörte, und der König!. Kreisscholarch hat bei seiner Visitation einer Schule des Schwabacher Distrikts dem Lehrer das Unterrichten dieser Schrift ausdrücklich untersagt. 0 Der verehrliche Leser wolle die Stellung der heiligen Schrift in Vergleich zu den rabbinischen Schriften in diesem Plane nicht übersehen. Wege; Menschenliebe, Bescheidenheit, Genügsamkeit, Wahrhaftigkeit, Friedsamkeit, Reinheit, Mäßigkeit, alles nach Anleitung der Thora mit Gedanken und Gefühl. Bedeutung der Fest- und Fasttage, und die am häufigsten vorkommenden Mizvot wöchentlich 1 Stunde, (sic! d. E.) ii. Klasse für Knaben und Mädchen. a) Uebersetzung der Gebete hauptsächlich für Mädchen, hingegen b) Uebersetzung der 5 Bücher Mosis mit dessen Commentar Raschi, c) Uebersetzung der 4 Geschichtsbücher für Knaben, wöchentlich 6 Stunden. d) Das Nothwendigste der hebr. Grammatik, ebenfalls nur für das männliche Geschlecht, wöchentlich 1 Stunde. e) Pflichtenlehre wiederholt und ausgedehnt wöchentlich eine Stunde. ui. Klasse, hauptsächlich für Knaben. a) Sprüche Salomons wöchentlich 2 Stunden. d) Ausgewählte Stellen aus der Mischnajot und dem Schulchan Aruch, wöchentlich 3 Stunden. Summa 17 Stunden. In den Schulen, wo der Religions- und Elementarunterricht vereinigt ist, läßt sich dieser Lehrplan bei'm guten Willen des Lehrers um so leichter ausführen, weil der Lehrer, während er eine Klasse unterrichtet, die Andere mit Schreiben und Rechnen beschäftigen kann. — Zum Unterricht der Feiertagsschulen dürften ausgewählte Stellen aus den Menorath Hammoar oder aus die(?) Perke Aboth, hauptsächlich aber Ersteres gelehrt werden. Unter die bis jetzt mir bekannten Religionsbücher kann ich kein anderes als das von l)r. Behr unter Leitung der Herren Oberrabbiner (?) zu Würzburg verfaßte und von Sr. Majestät sanctionirtc Religionsbuch 3) als das Einzige, welches im Geiste unserer Religion und als für die Jugend faßliche Lehrbuch anerkennen 10j, welches, bis ein Besseres erschienen, beibehalten werden soll, die Mängel desselben werden durch die Urquelle ersetzt. An der Stelle des größern Lehrbuchs dürfte der Unterricht des Mischnajot und des Schulchan Aruchs gelten. ") Schwabach, 18. Dez. 1840. °) Za nicht zu vergessen! 10) Gleichwohl ist Herr Rabbiner Wechsler im Zahr 1836 dem Beschluß der Kreissynode, wornach bis zur Abfassung eines andern allgemeinen Religionsbuchs auch die übrigen Religionsbücher von Herxheimer, Zohlsohn, Klei, Dessaucr re. beibehalten werden sollen, beigetreten. Damals war wahrscheinlich der Geist unserer Religion ein anderer! ") Schlußbemerkung des Einsenders. Die isr. Religivnsschulen hatten bis jetzt nach Regierungsverfügung, die auf Berufung und Beschwerde einer Gemeinde vor mehrern Zähren allerhöchst bestätigt wurde, täglich zwei Stunden in der mosaischen Religion, dem jüdischen Ceremoniel, der hebr. Sprache, dem Uebersetzen der Gebete und der Bibel zu unterrichten, mit welcher Einrichtung sich, wie alle Rabbinen, auch Rabbiner Wechsler seit 13 Zähren zufrieden gab! —