Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 24 (11.6.1841)
- Date
- 1841-06-11
- Page
- Seite 189 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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189 jedoch nur allernöthigsten dieses höchsten Zweckes gelangen zu können, ist unumgänglich nothwendig, daß demselben die hiezu erforderliche Zeit, als Mittel zum Zweck, gezollt werde, welches bei diesem Religionsunterricht um so dringender erscheint, weil a) dieser Unterricht viel schwieriger und ausgedehnter als irgend ein anderer ist und d) weil an jeder (?) Schule nur ein Lehrer an so verschiednen Klassen zu unterrichten hat, mithin nur die Hälfte oder das Dritttheil der Lehrzeit auf eine Klasse verwendet werden kann. 3) Dieses dürfte nun auf folgende Weise zum Theil erzielt werden. 1) Daß die Knaben, die doch von Religions wegen in viel mehr Gegenständen, namentlich in talmudischen Lehren, als die Mädchen unterrichtet werden sollen, nicht gleich mit j dem zurückgelegten 13., sondern erst mit dem 14. zurückgcj legten Lebensjahr aus der Religionsschule 4 * 6) entlassen wer- I den, wenn nicht aus besondern Rücksichten vom Rabbinen dispensirt wird. 4) 2) Daß es den Eltern nicht verweigert wird, ihre Kinder nach dem zurückgelegten 5. Lebensjahre in die Rekigionsschule zu schicken, °) welches auch bis jetzt vielfältig geschieht, und wozu der Israelit von Religions wegen verpflichtet ist, Abot Abschn. 5. § 24 und Jore Deah Abschn. 246. § 8. Es versteht sich von selbst, daß es nicht nothwendig sei, diese zarte Jugend eine anhaltende Zeit von 3 bis 4 Stunden in der Schule zu behalten; jedoch würden auf diese Weise 2 Unterrichtsjahre gewonnen, die aber gar nicht überflüssig sind, wenn im Geiste der Religion unterrichtet werden und derselbe Früchte tragen soll. (Schluß folgt.) 3) Herrlicher Grund! und doch soll, nach weiter unten,! der Elemcntarlehrer die Kinder mit Schreiben beschäftigen, während er eine andre.Klasse unterrichtet. 4) In den allerhöchsten Bestimmungen vom 28. Febr. 1828, auf deren Grund dieser Plan die Bestätigung der Königs. Regierung erhielt, ist die Unterrichtszeit vom 6. bis 12. Zalwe bestimmt. Wir billigen das 13. Jahr, aber die K. Regierung hätte doch von Aussichtswegen dies beachten können. 4) Wir billigen es vollkommen als einen Fortschritt der Zeit, wenn sich die jetzigen Rabbinen des israelitischen Schulwesens annehmen. Aber mit welchem Rechte vindizirt Herr Wechsler, der sich gegen die mindeste Neuerung, und beträfe sie nur einen geregelten Gesang statt des wilden Geschreis in der Synagoge, mit aller Kraft stemmt, den Rabbinen das Recht der Inspektion der Schulen? Welcher § im Jore üea oder im Abot schreibt ihm ein Dispensationsrecht zu? — Aber in der Hierarchie gleichen sie sich Alle! Bald wird man Ehedispensen von ihnen fordern müssen, natürlich gegen gute Gebühren. 6) In dem ursprünglichen Plan war die Bestimmung enthalten, daß das Schulgeld für ein solches Kind nicht in die Schulkasse, sondern dem Lehrer zufließen soll, die wahrscheinlich als Strafe, wegen der Erinnerungen, verschwunden ist. *) *) Obige Anmerkungen sind vom Einsender. Nachrichten und Correspondenzen. Jamaika. — (Home and Foreign missionary record) 9. Februar 1841. Die Juden in Jamaika bilden einen ansehnlichen Theil der weißen Einwohner der Insel, wahrscheinlich weil sie schon früher in diesem Lande Güter erwerben konnten, was in andern christlichen Staaten ihnen nicht zustand. Viele sind ihren Namen zufolge ursprünglich aus Spanien, aber das Englische ist jetzt ihre Muttersprache. (Sie waren alle aus den portugiesischen Gemeinden Amsterdams und Londons, und das Englische hat als allgemeine Hanbelssprache das Uebergewicht erlangt.) — Wie ich höre, schätzt man die Zahl der Juden in Kingston, der größten Stadt auf der Insel, obgleich sie nicht Hauptstadt ist, auf 5000 Seelen, doch halte ich es für richtiger, nur gegen 3600 anzusetzen. Sie haben zwei Synagogen. In Spanisch Town etwa 13 (engl.) Meilen von Kingston, sind, meiner Muthmaßung nach, 1200 — 1500, mit einer Synagoge. Sehr viele besinden sich in den Städten Montego Bay, Falmouth und andern, so wie auch viele zerstreut wohnen, als Pflanzer, Lagerhalter u. dergl. Viele derselben sind vermögend, und haben somit verdienter maßen und nothwenbiger Weise einen bedeutenden Einfluß auf die Gesammtheit. — Einer der Rabbiner ist ein sehr talentvoller Mann, welcher auch hin und wieder predigt. (Der übrige Theil des Briefes berichtet über verschiedene Uebertritte zur Kirche.) Frankreich. — Herr Oster berichtet unterm 23.Febr. d. I. aus Metz an die Gesellschaft zur Verbreitung des Christenthums, wie überaus günstig seine französische Bearbeitung des Werkes Nethibot Olam und einige andere Traktate ausgenommen worden, obgleich sich drei verschiedene Gelehrte in Frankreich, unabhängig von einander, entschlossen haben, seine Ansichten zu widerlegen, nämlich der Rabbiner zu Mühlhausen, welchem jedoch seine Freunde, die das Manuseript gelesen, dessen Herausgabe widerratben hätten; ferner der Seminardirektor zu Metz, welchem aber das Consistorium oder vielmehr die Schulbehörde die Veröffentlichung seiner Schrift untersagt hatte; und Herr Cohen in den Archives israelites. Ferner soll sich in Metz, auf den Grund der andringenden Aufforderungen zur Bekehrung, ein Verein Strenggläubiger gebildet haben, deren Losungswort sei: „Unter keiner Gestalt oder Bedingung auch nur das Geringste nachzugeben," und welche entschlossen seien, diese Gesinnung mit jedem nöthigen Opfer zu vcrtheibigen und aufrecht zu halten. Selbst der Drucker der Traktate soll von ihnen in Verruf erklärt sein. Der Verein besteht aus denselben Gliedern, welche dem Consistorium ebenfalls in den unbedeutendsten Anordnungen widerstreben, und erst kürzlich wegen Ungehorsams gegen die Abschaffung des Schulenklopfens (Anklopfens an die Häuser, um die Leute zum Gebet zu berufen; — eine thörichte Gewohnheit, die sonst in Deutschland und Frankreich vielleicht gar nicht mehr mstirt) zu Geldstrafen verurtheilt worden. Den Grandrabbm (Lambert) an ihrer Spitze.