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Israelitische Annalen · 1841-06-11 · Heft 24 (11.6.1841) · p. Seite 186

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 24 (11.6.1841)
Date
1841-06-11
Page
Seite 186 (sequence 2)
Language
German
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186 - nichr Das AUerdringenDste herbeischaffcn können, um diesen Brot zu geben. Man wählt die Frau für den Sohn, unter Mitwirkung eines Chacham (Gelehrten) und der Sohn muß die Gewählte nehmen, ohne zu prüfen, ob er sie wohl werde lieben können, oder ob sie Liebe verdiene; denn es ist hier nicht von Gefühl und Empfindung die Rede, sondern von der Erfüllung einer religiösen Pflicht. — Von dem Tage an, daß Bräutigam und Braut für einander bestimmt sind, dürfen sie einander bis zum Hochzeitstage nicht wieder sehen, und beide haben auf alle Weise zu meiden, daß sie irgendwo Zusammentreffen. Hier-! gegen zu handeln würde argen Anstoß geben. | An Festtagen besuchen die Leute einander; es! ist aber Pflicht zum Rabbinen sich zu begeben, um! seinen Segen zu empfangen. Am Freitage vor dem z Abendgottesdienst gehen die meisten erst in's Tauch-! bad. Der Sabbath verstreicht größtentheils unter! Besuchen der Synagoge und Psalmensingen zu Hause.! An diesem Tage verlassen sie das Quartier, worin j sie wohnen, nicht.! Der Obcrrabbiner wird von der Gemeinde eri wählt und durch einen Ferman des Sultans beftä-! rigt. Er har unbeschränkt Macht jeden, welcher die! Religionssatzungen Übertritt, zu bestrafen, und dem-! nach sind alle Mitglieder gehalten, alles, was er! befiehlt, ohneweiteres zu thun. — Bisher erlaubten die Rabbinen durchaus keinem Israeliten eine andere als die hebräische Sprache zu erlernen, indem sie fürchten, daß das Erlernen einer Sprache oder überhaupt das Studium einer Wissenschaft von der strengen Beobachtung der Gesetze ableiten könnte. Die im gemeinen Leben übliche Sprache der Israeliten in Smyrna ist ein corruptcs Spanisch; - da sie indeß fast alle dem Handel ergeben find und mit Leuten aus allen Nationen verkehren, so sprechen sie auch Griechisch, Türkisch, Italienisch, mir-! unter auch Französisch und Englisch; letztere beiden j Sprachen sind besonders der nicdcrn Classe eigen, > welche, wenn Kriegsschiffe da sind, bei der Marine! Dienste thun. Uebrigens werden alle diese Sprachen nur aus Uebung gesprochen, keiner kann sie rein schreiben. Die Israeliten besuchen keine Gesellschaft anderer Nationen; sie leben stets unter sich in ihrem bcsondern Quartier.! Gegen 200 Familien gehören nicht dem Handelsftande an, sondern die Männer beschäftigen sich nur mit dem Studium der Gesetze. Dieselben werden von der Gemeinde unterhalten. — Die Ausgaben der Gemeinde werden zum Theil dadurch aufgebracht, daß Arme wie Reiche eine indirecte Steuer zahlen, welche vom Fleisch, Wein, Käse rc. erhoben wird. Die Vorsteher der Gemeinde verwalten deren Mittel so schlecht, daß sie am Schluffe des Jahres nicht bloß alle Einnahmen verwendet haben, sondern noch mit Schulden belastet sind. Dennoch weiß niemand, wozu das Geld gebraucht worden, es ist nicht ein gutes Institut da, und die Armen klagen, daß sie nichts empfangen, und das ist nur zu oft wahr. — Der Rabbiner hat einen so armseligen Gehalt, daß es nicht hinreicht, mit einer Familie anständig durchzukommen. Uebrigens ist dieser nicht nur streng religiös, sondern zugleich sehr abergläubisch, und leitet auch seinerseits, wiewohl bei'm besten Willen und nur aus Unwissenheit fehlend, die öffentlichen Angelegenheiten so, daß das Volk dabei zu Grunde gehen muß. Die Israeliten genießen hier dieselben Privilegien und Rechte, welche alle andern Nationen haben, allein ihre Lebensweise, die beständige Furcht, ein Religionsgesetz zu übertreten, wenn sie sich den übrigen nähern, die Knechtschaft, mit welcher sie die Verfolgungen abseiren anderer Nationen zu ertragen gewohnt sind, machen daß sie ihre Rechte nicht gehörig benutzen und deren Werth nicht zu würdigen wissen. — Erst nach vielfältigen und dringenden Anmahnungen entschloß sich der Rabbiner im vorigen Jahre, den Consuln über die Damastener Anklage die Erklärung abzugeben, daß sie lügenhaft sei. Es würde zu weit führen, über die Gebrauche derselben an Festtagen, über ihre Ceremonien und häusliches Leben mich zu verbreiten, doch will ich gern späterhin nach Kräften und nach Maßgabe meiner eigenen Beobachtung bei anderer Gelegenheit umständlich berichten. (Wir hoffen mit Zuverficht, daß auch das Weitere uns zugehen werde.) *) *) Zugleich mit diesem Schreiben erhielten wir den ausführlichen Titel des von dem Oberrabbiner zu Constantinopel, Samuel b. Mose Ehajim, herauszugebenden Werkes nntPCH fQW (welcher Titel die Anfangsbuchstaben seines Namens enthält), und wovon ein kleiner Theil erschienen ist (Byzantii Typis excudebant J. de Castro & filii. Au. Mundi 5600.) Alls demselben ist ersichtlich, daß es sich über Maimonides cvmmentirend verbreitet, hauptsächlich aber Ehescheidungsangelegenheiten behandelt, in welchen der Vers. Erfahrung haben muß, da vor ihm allein 316 Scheidcbriefe sind ertheilt worden, was bei der großen Bevölkerung und bei dem hohen Alter des Vers., so wie besonders, da manche Scheldebriefe von solchen, die weithin verreisen, nur Bedingungsweise gegeben werden, nicht auffallen darf.

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