Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 22 (28.5.1841)
- Date
- 1841-05-28
- Page
- Seite 172 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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172 menschlicher Gesinnungen verfluchen, d. h. seine eigne Strafe bestimmen soll! — Eden dieses Widerspruchs halber giebt es in der Bibel für den Schwörenden keinen andern, als den positiven Eid: „Ich schwöre bei Gott rc." der, wie schon oben bemerkt worden, die feierlichste Gottesverehrung in sich begreift; und wer auf diese Weise falsch schwört, hat sich seiner Würde und Seligkeit als Mensch und Israelit beraubt und wird der göttlichen Strafe nicht entgehen, was auch die negative Warnung gegen den Meineidigen in den Zehn Geboten andeutet. Aber die Strafe dieser größten Irreligiosität bestimmen zu wollen — wie das der weitere Ausdruck in unsrer Eidesformel „und verzehre und zerstöre mich das Feuer das Sodoma und Gomorrha überging" thut, und hierdurch gleichsam in das heilige Gericht Gottes —der allein der Richter menschlicher Absichten sein kann — einzugreifen, ist weder der Bibel, noch dem Thalmud, noch dem einseitigsten Rabbincn und Kasuisten je beigefallen; das könnte nur der allem moralischen Gefühle hohnsprechende Fanatismus des Mittelalters thun, um sich an dergleichen eckelhaften Ausdrücken (wie cs z. B. in der mchrerwähnten Kammergerichtsordnung auch heißt: „verfluchte Juden" — als käme irgend ein Mensch verflucht zur Welt —) gegen die ohnehin grausamen Verfolgten bei einem so heiligen Akte noch obendrein weidlich laben zu können. Wenn Moses in seinen Abschiedsreden an Israel (V. 29, 22) einmal das Bild von Sedom und Amorah — gleich Iesaia 1, 7—10 — gebraucht, so hat dies auf das heilige Land Bezug, welches eben wie jene Städte zur Ruine werden würde, wenn Israel seine göttlicheStaatsverfassung verletzen und gleich den Sedomitern auf Gesetz und Recht, Zucht und Sitte nicht halten würde; keineswegs aber auf einen Verbrecher, wie der Meineidige ist, der — schon vom Standpunkte der allgemeinen Religion und Moral aus betrachtet — seine eigne Seligkeit vernichtet, für den darum einerseits alle diese concreten Strafen unpassend sind, und wiederum eine jede von Menschen — gleichviel, ob von ihm selbst oder Andern — geistige Vergeltung ein frecher Eingriff in das Weltgericht Gottes hieße. — Zwar kömmt den weltlichen Behörden die Befugniß zu, den des Meineids Uederführten, außer der Wohlthat des Gesetzes und außer aller Glaubwürdigkeit selbst in geringfügigen bürgerlichen Dingen zu erklären und kann man hierin nicht strenge genug verfahren; auch darf die Admonition von Seiten des Richters oder des confessionellen Geistlichen um des Eindrucks willen, den man hiebei auf den pöbelhaften Mensch zu machen beabsichtigt, in Bildern und Ausdrücken so weit gehen, als nur schicklich ist — was sowohl vom biblischen, als rabbinischen Standpunkt aus gebilligt wird — (f. Choschen Mischpat § 87, 20 —; vergl. dagegen § 17); aber in der heiligen, feierlichen Eidesformel selbst ein göttliches Strafgericht vorausdestimmen wollen, ist eben so absurd als frivol! 6) „Und daß mir auch der wahre Gott, der Laub und Gras und alle Ding' geschaffen hat, weder zu hilf', noch zu starren komme rc." i Abgesehen von der abermaligen Verwünschung, welche in diesem Satze liegt und schon im Vorangehenden (3) mit verdienter Würdigung «-gefertigt ist —, muß man hier insbesondere auf ein kabbalistisches Element aufmerksam machen, das in dieser Beeidigungsformel liegt, und als solches weder für den orthodoxen, noch für den rationellen Juden bindend. ist; indem bekanntlich die Kabbalah mehr einer antijüdischen Sekte angehört, mit welcher das wahre Iudcnthum und selbst der Rabinismus wenig zu > schaffen hat. Während die Propheten, Gott mit j (pNm own rroas | „als den ewigen Beherrscher der Heerschaaren, als den Schöpfer des Himmels und der Erde" anrufen — Worte, die das Gewissen eines jeden Menschen fesseln — bewegt sich diese Verwünschungsformcl — gleich einer Schlange — mystisch—in Laub und Gras herum; als würden nicht einmal | ein Jahr dauernde Gewächse eher von der Macht, Weis-! heit, Güte und Gerechtigkeit Gottes zeugen, als die Gestirne || des Himmels, als der Mensch — dieses Meisterstück des Allmächtigen — auf Erden! Das ist eben nach jenem kabii balistischcn Satze, der da lautet:!j „ pKUvt' 2WV j\X" || „Es giebt kein Kräutchen auf Erden, das nicht einen eignen Planeten oder einen sogenannten Schutzengel —im Himmel! hat!" (Midrasch)! 7) „in einigen meiner Sachen und Nöthen, wo ich. aber wahr und recht thue in!! dieftr Sache, also helfe mir der wahre Gott i Adonai und nichts anderes!" Wir stoßen hier abermals auf denselben verkehrten Ausdruck „einigen," wie oben (2), der eine Reservaiio mentalis eher befördern, als verhindern kann. Also nur in einigen, und nicht in allen seinen Angelegenheiten möge Gott den Meineidigen verlassend Und in weichen denn? Ist die Wahl darüber wahrscheinlich der Gedankenwillkühr des Meineidigen überlassend — Oder soll vielleicht „einigen" für jeglichen stehend — Es erhellt hieraus wie aus dem veralteten Ausdruck „Nöthen," baß Un- und Mißverständnisse zu den Haupteigenschaflen dieser Beeidigungs- Formel gehören. Ferner wird ganz gegen die Grundsätze des Iudenthums zum dritten Male der Name Adonai erwähnt und dadurch profanisirt; und statt am Ende mit einem feierlichen „Amen" zu schließen — was sogar nach der jüdischen Rechtslehre Bedürfniß ist — vernehmen wir noch den emphatischen Zusatz: „und nichts anderes!" der wahrscheinlich auf die Einheit Gottes — nach israelitischem Dogma (s. 5. M. 4, 39) — hindeuten soll, aber so ungeschickt angebracht ist, daß ihn der Beeidigte selten so auffassen wird. (Schluß folgt.) Betreffend Aenderungen mancher Gebete. Von Bezirksrabb. Fürst in Heidelberg. (Schluß.) Ich habe daher fortfahrend auf der Bahn der Emenbirung der einzelnen Gebete, wie sie die früher» Zeiten schon betraten, viele einzelne Gesänge zu pUrifiziren versucht, eine