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Israelitische Annalen · 1841-05-28 · Heft 22 (28.5.1841) · p. Seite 171

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 22 (28.5.1841)
Date
1841-05-28
Page
Seite 171 (sequence 3)
Language
German
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171 Herzogthum Nassau. Verbesserungen der bürgerlichen Verhältnisse. Eingabe des Religionslehrers Herrn B. Höchstädter, betreffend die Eidesformel. (Fortsetzung.) m. Kritik der bisher bestehenden, aus der deutschen Kammergerichtsordnung v. 1.1555 abgeleiteten Eidesformel.. Versuchen wir einmal die bisher bestehende Eidesformel hinsichtlich ihres Ausdrucks und Inhalts nach dem Standpunkte unsrer vorgerückten Zeit und den Grundsätzen des reinen Judenthums zu würdigen und daraus deren Unftatthaftigkeil im Staarsinteresse wie Interesse der Humanität zu rcsultiren: Beeidigungs-Formel. 1) „Adonai, ein Schöpfer des Himmels und des Erdreichs und aller Ding', auch mein und der Menschen, die hier stehen." Was soll hier der unbestimmte Artikel ein sagen? da, wie sich aus dem folgenden (2) Satz ergiebt, mit dieser Einleitungsformel Gott von dem Schwörenden gleichsam — aufrufend angesprochen wird, so darf entweder e i n gar nicht stehen, oder müßte mit dem Worte einziger vertauscht werden, welchen Begriff nach dem reinen Iudenthum (5. M. 6, 5 -ihn) man wahrscheinlich damit verbinden wollte. Die Worte des Himmels und des Erdreichs sollen eigentlich biblisch sein (1. M. 1, 1). Nun wird aber unter Erdreich der speziale Begriff des trocknen Landes, des Erdbodens und seiner Oberfläche, (ebr. nSj^O nicht aber der allgemeine Begriff der Erde mit Allem was sie füllet —welcher Begriff doch allein in jenem biblischen Ausdrucke gemeint sein kann — verstanden. Dieses, wie so vieles Andere in diesem Formulare zeugt übrigens von der unkritischen Sprache der altdeutschen Zeit, w. z. B. mein statt: meiner (?), Ding statt: Dinge re. 2) „Ich rufe dich an durch deinen heiligen Namen auf dieser Zeit zu der Wahrheit." Da man kein Wesen ohne Namen anrufen kann, so scheint das Vermittelungswörtchen „durch" besser mit „bei" vertauscht zu werden. Was soll ferner der Ausdruck: „auf dieser Zeit sagen? darf man etwa zu einer andern Zeit den Namen Gottes eher falsch anrufen? Können solche verkehrte Ausdrücke nicht eher eine Reservatio mentalis befördern als verhindern? Eben so mangelhaft ist der Ausdruck: „zu der Wahrheit," indem er wahrscheinlich bedeuten soll: zum Zeugen der Wahrheit.rc. 3) „Und schwöre bei demselben, daß ich um Alles das, so ich in dieser Sache befragt worden, eine recht lautere Wahrheit sagen, und darin keinerlei Falsch, Verborglichkeit oder Unwahrheit gebrauchen will." Der Ausdruck: Verborglichkeit ist veraltet und müßte dafür das bessere: „Verheimlichung" gebraucht werben. Ebenso wäre „dabei" besser, als „darin." 4) „Also bitte ich mir, Gott Adonai zu helfen und zu bestätigen diese Wahrheit." Hier nimmt auf einmal die Ansprache des Schwörenden zu Gott eine andere Wendung und er spricht von demselben als von einer abwesenden oder dritten Person, und das noch mit einer sinnstörenden Inversion „mir, Gott," statt: „Gott, mir." Ferner ist zu bemerken, daß die häufige Wiederholung des ebräischen Eigennamens Gottes (Adonai), welchen der Israelit höchst selten und nur mit der größten Scheu und Ehrfurcht aussprechen soll (2. M. 20,7), denselben profanisirt und eine jede Ueberladung von Formalitäten und Ausdrücken die Heiligkeit des Aktes, die allein durch Einfachheit befördert wird—beeinträchtigt. Es sollte darum dieses heilige Wort höchstens einmal, und das nur am Anfänge der Formel Vorkommen. Eben so scheinen die Worte „zu helfen" überflüssig, und in gewissem Begriffe sogar unzweckmäßig zu stehen, da schon das nachfolgende zu bestätigen hinreicht. — Statt„d ieseWahrhei t," welches doch ein abstracter Begriff ist, stände gleichfalls besser: „die Wahrheit," da es nur eine Wahrheit giebt. 5) „Wo ich aber hierin einigen Betrug mit! Vorbehalt» ng der Wahrheit gebrauchen würde,! so scie ich heran und verflu cht ewiglich, und ver- I zehre und zerstöre mich das Feuer, das Sodoma | und Gomorrha überging und all die Flü ch', die j an der Thorah geschrieben stehen." > Abgesehen von den theils veralteten und darum unver-! ständlichen, theils falschen und darum leicht mißzubegreifenj den Ausdrücken — wie „Wo" statt „So," Dorbehalj tung st. Zurückhaltung, dann: einigen Betrugst. irgendeinen. Ferner das ebräische Wort ckorem „ver-; bannt," welches, da es fälschlich „heran" heißt leicht für ein deutsches, hier ganz unpassendes Wort gehalten werden 1 kann — abgesehen von diesem Allen ist besonders der Ausdruck: „so sei verflucht!" höchst empörend! Zwölf be-; deutsame Flüche wurden von den auf zwei Bergen vertheilten Stämmen Israels bei der Bundesbeeidigung des keilij gen Gesetzes nach dem Einzuge in's gelobte Land (zufolge 5. M. 27, 11 ff.) gegen verschiedene Verbrecher ausgesprochen (worunter einer (Vers 19) sogar den falschen Richter 1 trifft), aber nicht ein Einziger gegen den Meineidigen; weil! dieser nicht bloß ein großes Verbrechen übt, sondern Gott, j Offenbarung, Unsterblichkeit, Vorsehung und Vergeltung leugnet und darum außerhalb dem heiligen Gesetze und seiner Beeidigung steht. Welch' unsinniger Widerspruch ist es in der Thal, wenn sich derjenige, der fliffentlich einen Meineid ablegt, folglich schon im Voraus an keinen allwissenden Schöpfer, an keine göttlichen Gesetze glaubt, sich bei diesem nach seiner Meinung nicht vorhandenen Richter 22*

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