Mannheim
Compact Memory

Israelitische Annalen · 1841-05-21 · Heft 21 (21.5.1841) · p. Seite 167

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 21 (21.5.1841)
Date
1841-05-21
Page
Seite 167 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3133765-3133874-3133896--1161-3135379
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

167 nachmals Lehrer des Gesetzes (?) in Bordeaux, seit mehreren Jahren jedoch völlllig erblindet. Herr Franck hat seine neuen psychologischen Vorlesungen in der Sorbonne, vor einem zahlreichen Auditorium, am 22 April Morgens 8 — lOl/2 Uhr eröffnet. Einen Brief des Herrn Clot Bey an Herrn Cremieux über den Fortgang der Schulen, geben wir in nächster Nro. Belgien. — Wie sehr hier zu Lande sowohl durch die Fortschritte der Er?enntniß im Allgemeinen, als durch das würdige Verhalten der Israeliten insbesondere, die veralteten Dorurtheile schwinden, zeigen neuerdings nicht allein die von oben herab sich aussprechenden Anerkennungen, sondern noch insbesondere erneuete Ehrenzeichen und Anstellungen und Beweise ernster Theilnahme und Förderung aller guten Bestrebungen. Einen unserer ersten Finanzmänner, Hrn. Nathan Bischoffsheim, welcher übrigens nicht bloß durch den Glanz des Goldes imponirt, sondern eben so hoch steht in socialer Bildung, wie in der allgemeinen Achtung, welcher er sich erfreut, hat unser König den Leopoldsorden zu verleihen geruht. — Noch erfreulicher ist die Anstellung des Herrn Lebermuth, bisherigen Lehrers an her israelitischen Schule Hieselbst. Derselbe ist von der Regierung zum Professor der deutschen Sprache an dem Royal in Brüssel (dem vorzüglichsten Gymnasium Belgiens) definitiv ernannt; er ist hierdurch lebenslänglich angestellt, seine Wirtwe hat Anspruch auf Pension, und seine Kinder genießen freies Studium in allen Lehranstalten des Landes. Herr Lebermuth ist übrigens ein sehr tüchtiger und gewandter Schulmann, dessen Methode selbst Thiersch besondere Aufmerksamkeit zuwendete. — Ein anderer Lehrer unsrer Schule, Herr Stein, hat ein kleines Handbuch der Physik (in französicher Sprache) herausgegeden, welches von der belgischen Akademie der Wissenschaften sehr beifällig ausgenommen wurde. Dies Merkchen zeichnet sich durch Klarheit der Anlage und praktische Form aus, und ist sofort in mehreren Schulen, die unter dem Einflüsse der Regierung stehen, als Lehrbuch eingeführt worben. Auch Herr l)r. Mayer hat jetzt sein israelitisches Pensionat eröffnet, und es steht zu erwarten, daß dieses Institut manchen Familienvater der umliegenden Länder, wo es theilweise noch sehr an Gelegenheiten fehlt, die höhere Bildung in ähnlichen Anstalten zu erlangen, sehr willkommen sein werde; zumal die Bedingungen nicht zu hoch gestellt sind. Aus allen diesen Einzelnheiten ist ersichtlich, daß auch unsere kleinere Gemeinde im Eifer für das Bessere gedeihlich vorwärts schreitet. —a. Heidelberg. — Es ist keine seltene Erscheinung, daß in der Synagoge für Christen gebetet wird, wie Correspondent neulich auch für einen hier allgemein geachteten Mann, Medizinalrath Dr. Nebel, bei dessen Erkrankung einen Gottesdienst hielt. Folgendes Beispiel verdient jedoch öffentliche Mittheilung. In dem unweit von hier gelegenen Walldorf erkrankte ein Israelit, nicht durch wissenschaftliche Bildung hochgestellt, sondern einzig und allein durch biederes Betragen, Wohlthätigkcit und Menschenfreundlichkeit gegen Jedermann und durch strenge Frömmigkeit. Oes Sonntags darauf wurde sowohl in der katholischen als in der evangelischen Ortskirche für den Erkrankten (Herz G iese r) gebetet, wobei beide Kirchen von Andächtigen angefüllt waren. Fürst. Herzogthum Nassau. — Als ein Vorläufer der den Israeliten Nassau's bevorstehenden bürgerlichen und kirchlichen Reformen dürfte nachstehende hohe Regierungsverfügung zu betrachten sein, welche auf folgende Eingabe an jene Aemter im Herzogthum erlassen wurde, in deren Bezirken viele Juden wohnen. An die Herzoglich Nassauische Landesregierung zu Wiesbaden. , Gehorsame Vorstellung des israelitischen Religionslehrers und Predigers Benjamin Höchstädter, die ständigen Familien - Namen der israelitischen Unterthanen betreffend. Der in dem verwahrlosten Zustand zur Zeit des Mittelalters entstandene Mißbrauch, daß der Sohn jedesmal den Namen seines Vaters als seinen eigenen Zunamen annahm, hat bei den bürgerlichen und religiösen Angelegenheiten jüdischer Gemeinden zu einer solchen Verwirrung geführt, daß die meisten Staaten Europas, und vorzugsweise Deutschland's schon im Anfänge dieses Jahrhunderts — dessen Humanität der precairen Stellung der Juden im Staate allenthalben ein Ende machte —auf ständige Familie n- Namen ihrer israelitischen Unterthanen drangen. Demzufolge sieht sich auch der gehorsamst Unterzeichnete — welcher bei Führung des hiesigen israelitischen Kirchenbuches und seiner deßfallsigen Anzeigen zur Eintragung in die Civilstandslisten jenem Uedelstand der Namensverschlingungen, wie solche unter den hierländischen Juden noch üblich sind, wahrgenommen — veranlaßt, eine hohe Landesregierung gehorsamst zu ersuchen: durch eine allgemeine Verfügung auch bei Ihren israelitischen Unterthanen ständige Familiennamen einzuführen!" jc. Darauf erfolgte an den Amtmann der Stadtpolizei-Behörde Wiesbadens und mit wenig Abänderungen an die meisten Amtmänner im Herzogthume, folgendes Rescript: Die Herzoglich Nassauische Landesregierung! An den Amtmann N. zu Wiesbaden! Auf Verlangen des isr. Religionslehrers Höchstädter „die ständigen Familien-Namen der israel. Unterthanen betreffend." Wenn in der hiesigen Stadt noch Juden ohne bestimmte! Familien-Namen sind, so werden Sie dafür sorgen, daß von denselben bestimmte erbliche Familiennamen angenommen werden, deren sie sich in allen bürgerlichen Geschäften, so wie im gemeinen Leben stets zu bedlenen haben. Es ist dabei darauf zu sehen, daß frequente Familien-Namen, so wie auch insbesondere christliche oder jüdische Vornamen nicht gewählt werden. Vor der Mittheilung an die betreffenden Herrn Civilstands-Beamten werden Sie hinsichtlich der neuangenommenen Familiennamen uns Vorlage machen. Wiesbaden, 20. April 1841.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.