Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 20 (14.5.1841)
- Date
- 1841-05-14
- Page
- Seite 159 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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159 ihren Grund; ich meine die, daß R., der nun beinahe ein Jahr hier ist, noch mit keiner größern wissenschaftlichen Leistung hervorgetreten ist. Noch sehen wir den uns bereits durch vr. Zunz angekündiglcn Werken äuselie-Scdem und Erech-Milim entgegen. Das neue deutsche Vaterland, das R. nun gewonnen, und der durch dasselbe ihm gebotene größere Schatz seiner literarischen Produkte dürften ihm die Herausgabe benannter Werke bedeutend erleichtern. Eine kleine Broschüre unter dem Titel p£n von einem ziemlich gekannten Anonymus, die den Zweck hat, die Rabbinen zu veranlassen, rücksichtlich der Hülsenfrüchte am Peßach eine Erleichterung eintretcn zu lassen, wäre kaum der Erwähnung werth, wenn nicht die in der dadurch veranlaßten Zuschrift des Magistrats-Präsidiums von Prag an die dasigen Gemeindevorsteher ausgesprochene, sowohl bescheidene als humane Gesinnung — Veröffentlichung verdiente. Sie lautet: An die Herren israelitischen Gemeinde-Vorsteher! „Es ist mir eine Anzahl Exemplare der Broschüre: „Erleichtert den Bedrängten" von dem Herrn Verfasser mit dem Ersuchen übergeben worden, sie den Herrn israelitischen Gemeinde-Vorstehern zur unentgeldlichen Verkeilung mit dem Bemerken mitzutheilen, daß wenn allenfalls Iemand doch eine Zahlung dafür leisten wollte, der Erlös dem israelitischen Spitale zufallen solle." „Ich habe die Broschüre durchgelesen und gefunden, daß der vom Herrn Verfasser beabsichtigte Zweck sehr human und vorzüglich auf eine Erleichterung für die ärmere Klasse der Israeliten, seiner Glaubensbrüder gerichtet sei." „Ich achte und ehre diesen wahrhaft edlen Zweck des Herrn Verfassers, obgleich ich von meinem Standpunkte aus nicht beurtheilen kann, ob das zur Erreichung dieses Zweckes gewählte Mittel nach den mosaischen Religionsgrundsätzen zulässig sei. Zch kann mich meinerseits nur auf den Wunsch beschränken, daß die Ansicht des Herrn Verfassers die richtige und wahre sein möge, weil dann einem bedeutenden und sehr gefühlten Bedürfnisse der armen Israeliten vdrgebeugt wäre. „Ich fordere daher den Herrn Israeliten-Gemeinde- Vorsteher unter Anschluß der mir übergebenen 160 Stück Exemplare dieser Broschüre auf, sich mit den Herren Oberjuristen und den allenfälligen sonstigen Religionsvorständen diesfalls in's Einvernehmen zu setzen, und denselben die Broschüre zur Beachtung und Berathung mitzutheilen, so fort aber mir das Resultat dieser Berathung und die von den einzelnen Herrn Religionsvorstehern vorgebrachten Gegcngründe bekannt zu geben. Prag, 25. März 1841. Vom Magistrats-Präsidio. Müller, Magistrats-Präsident. Die Aeußerung des Oberjuristen ist noch nicht erfolgt. Daß sie verneinend ausfallen werde, ist nicht zu bezweifeln. Auf ihrem Standpunkte werden sie stets jede religiöse Observanz, und wäre sie auch noch so grundlos, in Schutz nehmen. Eine freie unumwundene Aeußerung, die keine andere Rücksicht kennt, als die der Wahrheit, ist überhaupt von den Rabbinern unserer Zeit in so lange nicht zu erwarten, als in ihrer Stellung und ihrem Wirkungskreise nicht eine durchgreifende Reform eintritt.- An ein erfreuliches Zeichen des Fortschrittes unter den böhmischen Juden ist die Einführung eines geregelten Gottesdienstes und die Gründung von Schulen in mehren Gemeinden anzuführen. Unter diese gehören namentlich Lichtenstadt, Böhmisch-Leipa, Eidlitz, Tachau, Brand eis. Hier so wie in noch mehren andern Gemeinden werden deutsche Predigten in einer mehr oder weniger ansprechenden Form gehalten. In den Schulen wird auf den Bibel- und Religionsunterricht mehr Sorgfalt verwendet, als dieses bis jetzt der Fall war. — Auch die Gründung einer Religionsschule in weiterer Ausdehnung, in der nicht nur; Bibel, Religion und hebräische Grammatik, sondern auch Mischna und Thalmud unterrichtet werden sollen, wird in der Iungbunzlauer Gemeinde beabsichtigt. Bei den bedeutenden Geldmitteln, die dazu verwendet werden, und bei dem thätigen und warmen Eifer des dortigen für die Zustandebringung dieser Schule bemühten Vorstehers, Hrn. Adam Gitschin, dürfte eine solche bald in's Leben treten. Zusatz des Herausgebers. Unmittelbar nach Eingang obigen Artikels empfingen wir das darin erwähnte Schriflchen selbst, welches, wie uns aus guter Quelle versichert wird, gar nicht in den Buchhandel gekommen ist. Es führt den deutschen Titel: „Erleichtert den Bedrängten! Aufruf an die gelehrten einflußreichen Rabbinen des neunzehnten Jahrhunderts. Erste Abtheilung. Ueber die drückende ungesetzliche Beschränkung des Genusses der für die Armen unentbehrlichsten Lebensmittel an Pesachfreudentagen." Motto: Iesaias in,' 15. Prag bei I. Spurny 1841. Der Verfasser verwahrt sich gegen den Verdacht des Eigennutzes und der Eitelkeit bei Herausgabe dieser Schrift, die weder den Namen ihres Urhebers trägt, noch für Geld verkauft wird, auch ohnehin nur bereits Bekanntes aufzufrischen bestimmt ist. Die edle Absicht, den Armen eine Erleichterung zu verschaffen, tritt klar hervor. Einleitend spricht sich der Vf. sehr schön und treffend in größter Kürze über die allgemeinen Verhältnisse der Gemeinde in unsrer Zeit aus. Er kommt dann auf die Ursachen, welche besonders jetzt eine strengere Untersuchung mancher Beschränkungen jedem Denkenden zur Pflicht machen, und zeigt klar und unumwunden, daß es eine wahre Wohlthat ist, selbst bei der strengsten Observanz des Herkömmlichen das Gewissen der Unkundigen von dem zu entlasten, was nur zufällig durch falsche Interpretation hinzugekvmmen ist. — Ohne uns in dieser Angelegenheit ein Urtheil zu erlauben, halten wir es doch für höchst wichtig, auf dieses Schriftchcn mit seinen Belegen (Schade, daß diese so sehr ineorreet gedruckt sind!) aufmerksam zu machen. Auch die Entscheidung des vormaligen Casselschen Consistoriums vom 18. Januar 1810 (nicht 1840) ist beigefügt. Es ist uns dabei eine Abhandlung des verehrungswürdigen Greises, des Rabbinen Ahron Chorin von Arad, dessen ganzes Leben der Reform des Geistes und der Abstellung vieler Mißbräuche gewidmet war, in hebräischer Sprache über denselben Gegenstand zugegangen. Wir zweifeln, ob sich dieselbe, wie gewünscht wird, zur Aufnahme in die Zeitschrift Zion eigne, da wir ungern den casuiftischen Untersuchungen, welche man dort nicht erwartet, Raum geben. Damit jedoch Sachkenner sich über die Frage aus den Quellen Rath erholen können, wollen wir die in derselben nachgewiesenen Citate hierhersetzen. Mahn. hilc. Chamez hal. 1 mit der Bemerkung, daß Abraham b. Daud's Widerspruch hiergegen in den gedruckten Ausgaben sich auf Iial. 2 beziehe, und unrichtig heraufgeschoben sei (ck. Pes. Tos. 35, 2.) Auch Migdol Os hat es so verstanden; s. auch Or. Chaj. 453. 1. Nur M. Isserles findet es anders, aber er batA den 3 Autoritäten, die er «»führt, sich geirrt, denn sie Men das nicht, wie jeder Nachlesen kann. Selbst die Angabe, daß in Deutschland der Brauch so sei,-widerlegt sich'aus dem Tur. dessen Vf. ein Deutscher war. — Aus allem gehe hervor, daß, wenn auch einzelne Rabbinen oder Gemeinden in der vorliegenden Frage sich verneinend ausgesprochen und verhielten, dies für die heutigen Entscheidungen nicht maßgebend sei, und so habe denn er selbst (A. Chorin) mit seinen Assessoren ohne Bedenken sich für die Erleichterung erklärt.