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Israelitische Annalen · 1841-05-14 · Heft 20 (14.5.1841) · p. Seite 155

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 20 (14.5.1841)
Date
1841-05-14
Page
Seite 155 (sequence 3)
Language
German
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155 heit an; und nur wenn es dem Richter zufolge der! Umstände als nothwendig erscheint, die Zeugen zu vereidigen, so war ihm das erlaubt (IV. Cod. Choschen-mischphat [v. Jurisprudenz] K. 28, § 2). — Eben so seien den Umstanden gemäß zur größer« Weihe angeborner oder übernommener Pflichten Beeidigungen zu gestatten; welche rabbinische Interpretation sich sogar auf einen Psalmspruch stützet, (Psalm 119,. 6.) Aus diesem allem erhellt, wie heilig die jüdische Rechtslehre den Eid hielt und wie sie ihn nicht durch unnöthigen und zu häufigen Gebrauch profanisiren läßt; welchem edlen Motive wir auch in unserm herzoglichen Prozeßgesetze begegnen, nämlich: bei Handgelöbnissen an Eidesftatt, in sofern das streitige Object weniger als zwanzig Gulden be-! trägt. *) Nur Schade, daß durch die vielen Zeugencide, welche auch bei Dingen von geringfügigem Belange gefordert werden, dieser heilige Akt in das Gebiet der Alltäglichkeit herabgezogen wird; und der Unterzeichnete hatte noch jedes Jahr gegen 50 Eide in seinem Berufsbezirke zu admoniren. (Fortsetzung folgt.) Bedenken eines bayerischen Lehrers gegen den Seminarunterricht des Herrn Steinhard. Der Gemeinde- und Seminarlehrer, Herr S. Steinhard in Hildburghausen, theilt zur Kenntnißnahme und Beurtheilung die Grundlinien seines Unterrichts an die israelitischen Seminaristen daselbst in den Nummern 47 und 48 d. A. v. v. I. mit dem Beifügen mit, daß sein Unterrichtsplan von Zeit zu Zeit einer Revision unterliege. Vergebens hat man bis jetzt einer weitern Besprechung des hochwichtigen Gegenstandes entgegengesehen. Ist dies Schweigen ein Zeichen der Geringschätzung oder der Zustimmung? Beides möchte ein praktischer Schulmann nicht gut heißen und erlaubt sich daher folgende Bemerkungen: 1) Die israelitischen Seminaristen zu H. empfangen nach dem allegirten Plane weder in den verschiedenen jüdischen Commentatoren, noch im Thalmud Unterricht, und es scheint in jener Mittheilung dieses Wort sogar absichtlich vermieden worden zu sein. Wir billigen dies in zwiefacher Hinsicht nicht, "einmal weil die erste Bildung künftiger Rabbiner von den Lehrern ausgeht, und dann um der Lehrer selbst willen. *) Worüber Referent dieses einen herzoglichen Behördeschein, ein Mal ein theologisches Rechtsgutachten eivzusenden hatte, siehe Annalen 1839 und 40. Wir gerathen hierbei mit Herrn St. in einen Prinzipienstreit. Viele Rabbinen der neuern Zeit wollen sich im christlich katholischen Sinne als Laien angesehen wissen. Demgemäß sollen die jüdischen Lehrer gerade eine solche Bildung wie die christlichen erhalten und gerade einen solchen Standpunkt einnehmen, wie die Schulmeister den Pfarrern gegenüber.*) Die Kenntniß der jüdischen Theologie ist aber mit Nichten von dem Amt eines Rabbiners bedingt. Von jeher waren die großen jüdischen Theologen Nichtrabbiner. Zu den^eiten des Thalmuds waren es schlichte Handwerksleute; Maimonides, Mendelsohn, Wessely u. a. m. waren keine Rabbiner, und die meisten israel. Coryphäen der Neuzeit gehören nicht dem Rabbinerstande an. Das Maaß der theologischen Kenntnisse macht den Juden zum großen oder kleinen Theologen, die Semicha ist erloschen, eine Ordination kennen wir nicht, und die jüdische Religion heischt als Pflicht das Studium religiöser und theologischer Schriften. Dem Lehrer steht es daher sowohl wegen seines Amtes als wegen seiner Religion zu, sich mit Thalmud und dessen Commentatoren vertraut zu machen und seine Berufsbildung muß hiefür thätig sein. In der That haben die meisten der gegenwärtig angestellten Lehrer früher Thalmud rc. studiert, und es hat dies zu ihrer Ertüchtigung und zur Hebung ihres Standes wesentlich beigetragen. Herr Lehrer St., der sich, wenn wir nicht irren, in gleichem Falle befand und der dem Thalmudstudium gewiß einen Theil seiner Bildung verdankt, sollte in seiner höhern Stellung den Feinden des Lehrerstandes nicht in die Hände arbeiten. Weitere Erörterung dieser Frage verbietet die Grenze eines Zeitblatts. 2) Eben so wenig können wir uns mit der Art befreunden, wie Herr Seminarlehrer St. die Bibelerklärung betreibt, indem er nach den Regeln einer gesunden natürlichen Hermeneutik verfährt. Will man auch annehmen, es seien hierbei die Erklärungen nach der individuellen Vernunft des Lehrers nicht gemeint, gleichwohl dünkt es uns nicht gut, künftigen Lehrern nur immer die natürliche rationelle Erklärung zu geben. Der Lehrer muß lehren, was die Tradition, die Synagoge lehrt. Thut er das nicht, so steht er außer derselben, er kommt mit sich selbst, seinen Schülern, seiner Gemeinde in zahlreiche Conflikte, und das Zerwürfniß in Israel wird immer größer. Wird bei den wichtigsten Stellen „auch die traditionelle Erklärung" gegeben, man weiß, was man davon zu halten. Man gebe z. B. von der Stelle 5. B. M. 6, 8 und ähnlichen Stellen immerhin nach der natürlichen Erklärung auch die traditionelle und sehe zu, welche Wirkung sie bei jungen Leuten zurückläßt. Besser dünkt es uns, noch die traditionelle Erklärung, als die Kirchenlehre, und dann erst auch die natürliche zu geben. — Es gab eine Zeit, in der es nöthig war, die angehenden Lehrer aus dem Wüste eingesogner schiefer Ansichten und lächerlicher Einseitigkeit herauszureipen. Die ist Gottlob *) Nach § 51 der neuen mittelsränkischen Synagogen-Ordnung dürfen die Lehrer bei dem vorzulesenden Echa in der Synagoge sogar durchaus keine Erläuterungen hinzufügen. 20*

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