Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 19 (7.5.1841)
- Date
- 1841-05-07
- Page
- Seite 150 (sequence 6)
- Language
- German
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150 von kabbalistischen Schutzblättchen*), die man bei ihm für jeden besondern Fall kauft, ihm eine Quelle sehr bedeutender Einkünfte ist, indem er sich nach der Zahl der darauf zu setzenden Buchstaben bezahlen läßt. Wenn hier, wie in Gallizien selbst, irgend ein Grad verständiger Bildung erzielt werden soll, so müssen vor allem diese betrogenen (?) Betrüger abgesetzt und alles Einflusses beraubt werden. Oer Mißbrauch, den sie von der Leichtl gläubigkeit des Volkes machen, ist wahrhaft himmelschreiend, i und Hülfe ist da nur vön oben herab möglich; denn diese Halbgötter in den Augen des Volkes wissen sich solch ein Ansehen zu geben, daß selbst der Verständige es für räthlich hält, zu schweigen! i Zn Kumanien sind wenig Juden, in Iazygien gar kci- > ncr. Die Stimmung ist allgemein gegen sie, obwohl auch er-; leuchtetere Ansichten sich hie und da zeigen. Sehr zu bekla-; gen ist die Art, wie derObercapitän Zloha Imre unsere j Frage behandelt. Dieser hat drei Distrikte unter sich, deren! Obcrrichter der Palatinus ist. In Felegyhaza (Kl. Kumanien)! wohnt seit 19Zähren einZude, Namens Löwinger Marj lin, ein überall als rechtschaffener Mann anerkannter Kauf- * mann, der sich dort auch recht gut steht. Schon vor dem jüngsten Landtage hatte er, seines Wohnorts wegen, einen harren Kamps, und war in Folge dessen genöthigt gewesen, nach Wien zu reisen, um sein Recht zu behaupten, und halte auch seine Sache durchgesetzt. Bei'm letzten Ralhe (Thonalsch) zu Zas Bereny im Febr. dieses Jahres forj derte aber Zloha Imre alle Anwesenden aus, diesen jüdij scheu Einwohner dennoch unter irgend einem Vor-! wände zu verdrängen. Man beschloß, dem Löwinger > Verlegenheiten zu bereiten, und befahl ihm, seine Bücher! vorzulegen, um zu sehen, ob er niemand.von seinen Schuld-! nern zu viel ausgeschrieben habe. Es fanden sich 15V Dcbi-! toren. Alle diese wurden vorgeladen und vernommen, und alle dis auf einen, der aber schon mehrere Zahre im Gefängniß gesessen hatte, erkannten die genaue Richtigkeit der Ansätze an. Man berichtete demnach, daß man nicht alle Forderungen gerecht befunden habe. Aber wie verlautet, hat die königliche Stakthallerci streng befohlen, den Löwinger fernerhin unangefochten zu lassen. Zn Halas wohnen Zuden seit 1165. Die beiden ersten, welche Toleranz erhielten, hießen Adam Kisch und Moses Weinberger. Die Gemeinde besitzt seit 18V9 ein elendes Lokal als Synagoge, und auch dies nicht als Eigenthum, sondern nur zur Miethe. Der hier seit 1815 wohnende Zoseph Löbel hat es in Verwaltung der Gemeinde endlich dahin gebracht, daß man im Stande wäre, eine neue Synagoge zu bauen, wenn man nicht von Seiten der *) Wir finden es recht wohl glaubhabfk, nachdem uns ein Fall bekannt geworden, daß ein alter Rabbiner in den Rheingegenden ebenfalls vor ganz kurzer Zeit ein solches Schutzblättchen für gute Zahlung ausgegeben hat, daß sein Sohn, gleichfalls Rabbiner, dasselbe, da der Erfolg günstig war, den Landleuten weiter empfiehlt! Es ist entsetzlich, daß der Aberglaube so dem Eigennutze und der Heuchelei noch zu Gebote stehr! Wie lange wird man dies Unwesen noch dulden? Z. Obrigkeit auf Hindernisse zu stoßen fürchtete. Leider fehlt es noch an tüchtigen Männern, um die Gemeinde höhern Ortes zu vertreten, und gegen manche Unbilden in Schuh zu nehmen. Sie hatten hier 30 Zahre lang das Recht, offene Läden zu halten. Dies ward ihnen vor 5 Zähren untersagt. Ein gewisser Aron Haußer aus Kis Köres, (Pesther Comitat) hat unlängst auf den Grund der letzten Landlagsbeschlüsse die Erlaubniß nachgesucht, sich hier niederlassen zu dürfen. Der Ober-Notar, Peter Zstwan, erklärte ihm aber: „Uns gehen die Landtagsgesetze und Verordnungen nichts an; hieher kann und darf kein fremder Zude ziehen!" So werden mitunter die allgemeinen Gesetze respectirt, und keiner wagt es, geeigneten Ortes darüber Beschwerde zu führen, obwohl jederman weiß, daß die Regierung auf Gerechtigkeit hält, und gewiß eine solche Aeußerung nicht ungeahndet ließe. — Uebrigens ist hier eine gute Gemeindeschulc, an.welcher zwei Lehrer angestellt sind. Mittelfranken in Bayern, 18. März. 1841. (Schluß.) Von den Rabbinatsverhältnissen ist Folgendes zu sagen: Wir haben vergleichsweise mit andern Kreisen und Ländern sehr viele Radbinate, nämlich zu Ansbach, Bayersdorf, Ditten heim, Fürth, Gunzenhausen, Schnaittach, Schwabach, Treuchrlingen, Pappenheim, Uhlfeld und Wassertrüdingen; und es sind diese Stellen theils mit Männern von wissenschaftlicher Bildung, die ihre gesetzlichen Studien gemacht, theils mit Männern aus der alten Schule und theils mit solchen besetzt, welche zwischen beiden Richtungen die Mitte halten. Das Rabbinat in unsrer Kreisstadt Ansbach wird seit sechs Zähren verwest. Mittlerweile wurden die zum Regierungsverband Unterfranken gehörigen Gemeinden abgetrcnnt und aus den übrigen Gemeinden haben sich drei Radbinate gebildet mit den Sitzen zu Welbhausen, Schopfloch und Ansbach. Zn ersterem fand die Wahl vor langer Zeit statt. Die beiden Bewerber, vr. Einhorn und Oberndorfer, haben sich aber beide der Simonie angeklagt und wie es scheint, haben sie beide recht. Seitdem liegt die Sache der Regierung vor. Die Wahl wird ohne Zweifel annullirt. Zn Schopfloch ging vor einigen Wochen die Wahl von statten. Sie fiel bei 88 Wahlberechtigten, von welchen jedoch nur 67 wählten, mit 6t Stimmen aus den wackern Candidaten Ehrlich. Candidat Weil erhielt 5 Stimmen und Harburg er 1. Die 11, welche nicht stimmten, waren für Weil parthiert und haben gegen die Wahl als eine nicht freie (es waren Tags vorher einigen derselben die Fenster eingeschlagen worden) Beschwerde erhoben. Sie werden wob! kein anderes Resultat erzielen, können aber die Sache noch einige Zeit Hinhalten. — Zn Ansbach werden oft vorbereitende Versammlungen der Gemeindebevollmächtigten gehalten, noch den 15. d. M. fand eine solche wegen Repartition des Rabbinengehalts statt; doch wird es trotz dem Wunsche der Betheiligten, der Sache ein baldiges Ende zu geben, mit der Wahl noch lange anstehen. Schneller werden bei uns sämmtliche Stellen vom Regierungs-Präsidenten bis zum Polizeidiener herab vergeben, als eine Rabbinatsstelle defini-