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Israelitische Annalen · 1841-05-07 · Heft 19 (7.5.1841) · p. Seite 147

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 19 (7.5.1841)
Date
1841-05-07
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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147 zu lassen. Sie hat erkannt, daß mit einer Beisteuer absciten der Stadt Paris, verbunden mit einer Unterstützung aus der Staatskasse, das Consiftorium hinreichende Mittel haben werde, sich in einigen Jahren von seiner Schuld zu entlasten. Ausgaben des Cultus 1842. Francs. 1 Oberrabbiner des Central-Consistoriums 6000 7 Oberrabiner zu Paris, Metz, Straßburg, Bordeaux, Nancy, Colmar, Marfcillc zu 3000 . 21000 1 Vorbeter oder Communalrabb. . . 2000 6 /f rr tt tt' ä 1000 6000 1 // fr tt n 800 5 //. ff tt tt ä 700 3500 11 tt tt tt rr a 600 6600 3 ff tt n tt ä 500 1500 17 ff tt tt tt ä 400 6800 51 tt tt tt tt ä 300 15300 103 Beamten ab für etwaige Ausfälle 69500 1000 68500 ) Diese Besoldungen stießen nach Ord. 8. Febr. j 1831 aus der Staatskasse. — Die Central-Rabbinenj schule kostet.. 10000 | Dies gründet sich auf die Ordonnanzen vom j 22. März 1831 und 30. März 1838. Die Summe! von 10000 Fr. ist schon im 1.1841 bewilligt wor- 1 den und man findet keinen Grund, in der Folge auf ij eine geringere Summe anzutragen. Die Schule ist j eine Art Seminar zur Bildung künftiger Rabbincn.! (Die Leistungen dieser Anstalt haben indessen in | Frankreich selbst, wo die Anforderungen bis jetzt nicht zu hoch gegriffen sind, schon manche Bemerkung hervorgerufen, welche die Administration dahin bestimmen sollte, dieser Anstalt einige Aufmerksamkeit zu widmen, damit sie das werde, was sie sein soll. Stünde in Deutschland eine solche Anstalt, sie würde alles aufbieten, um mir den besten zu wetteifern, und eine Schule achter Bildung zu werden!) Entschädigungsgelder an das Central - Consiftorium 7500. Eine gleiche Summe war nämlich schon 1839, 1840, 1841 bewilligt worden, und zwar: dem Central-.Consiftorium 4000, dem in Straßburg 1500, in Colmar 1000, in Metz 600, in Nancy 400. 7500 Zuschuß zu den Kosten der Synagogen (wie bisher.). 5000 Zuschuß zur Zahlung der Schuld für den Bau des Tempels zu Paris. . . . 5000 Zusammen 96üu0. Im Allgemeinen zeigt sich hier eine Sparsamkeit, welche, wofern nicht bedeutende Emolumente mit den Stellen verbunden sind, schwerlich Männer von hervorragendem Talent anreizenkann, sich den theologischen Wirkungskreisen zu widmen. Es wäre nicht uninteressant, so wie wir im vorigen Blatte aus Dänemark eine genauere Angabe der mit dem Rabbinate verbundenen Einkünfte mittheilten, welche demselben auch äußerlich eine anständige Haltung geben, aus Frankreich zu vernehmen, wie fern die Gesetze den Geistlichen noch so viel Einkünfte überweisen, daß derselbe an Orten, wo 3000 Fr. für einen Oberrabbiner und 1000 bis 300 Fr. für einen Rabbiner, eine wahrhaft armselige Ausstattung barbieren, doch mindestens dahin gelange, in seinem äußern Erscheinen nicht unter den dürftigsten seiner Gemeinde zu stehen. Man darf wohl nicht voraussetzen, daß immer nur solche Subjekte sich finden, die durch Privateigenthum das Fehlende ergänzen, oder die mir anhaltender Begeisterung in so beschrankten Verhältnissen sich glücklich fühlen dürften. Wir bemerken dieß hauptsächlich deßhalb, weil dergleichen Ansätze öfters mit Unrecht andern Gemeinden als Richtschnur dienen, die hierin ihren wahren Vortheil verkennen. Die Stellen, welche das Wohl der Gesammtheit für nothwendig erachtet, müssen auch so dolirt werden, daß Männer von wahrer Liebe zum Fache in denselben sich gut situirr finden, damit sie ohne häusliche Sorgen dem Amte ungestört und freudig obliegen können. In Deutschland ist von Seiten mehrere Regierungen, welche ebenfalls die Rabbinen als Staatsdiener anstelle», mit weiser Vorsicht für angemessene Besoldung Sorge getragen, und cs wäre sehr zu wünschen, daß es überall geschehe! Nachrichten und Correspondenzen. Frankreich. — Der 26ste tsarphatische Brief, im Oourrier de la Moselle vom 25. März c. beschäftigt sich mit dem Precis de l’Histoire des Hebreux von Herrn M. Lambert, Rabbiner zu Metz. Eine scharfe durchgreifende Kritik der ganzen Idee des Werkes, das mit so prahlerischen Ansprüchen aufgetreten ist. Nirgend hat der Verfasser dieser Kritik so frei von aller Paradoxie geschrieben, als bei Beurtheilung dieses in der That höchst unbedeutenden Machwerkes, welches sich das Ansehen einer Znfallibilität gicbt, die alle Bescheidenheit außer Augen läßt. Herr Ts. zeigt, wie wenig diese Geschichte ihrem Namen entspreche, 19*

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