Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 18 (30.4.1841)
- Date
- 1841-04-30
- Page
- Seite 142 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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142 den verdient, und es wird ein Schulpedaat mit allen jetzt im Ueberfluß vorhandenen Hülfsbüchern im ganzen Tage nicht so viel ausrichten, wie ein Meister, der zarte Kinderseelen zu behandeln weiß, in einigen Stunden. Die Eltern, namentlich Mütter, die diesen Lectionen beiwohnen, werden überdies lernen, worauf es bei der ersten Erziehung der Kinder ankomme, wie die schlummernden Geistesfunken zu wecken, hervorzulocken, zu nähren und zu leiten seien, und die nützlichen Uebungen zu Hause mit den Kindern fortsetzen und wiederholen. Am leichtesten dürfte in pekuniärer Hinsicht die Sache zu bewerkstelligen sein, in Gegenden, wo man bisher gewohnt war, die Kinder, zu ihrem größten physischen und psychischen Nachtheile, sehr frühzeitig, meist schon im Alter von 3 Jahren, in Winkelschulen zu schicken, damit sie da theils sitzen, theils mit Mühe und in einem langen Zeiträume Buchstaten und Töne erlernen, welche Kleinkinder- Verderbanstalten nur reducirt, in Bewahr- und Bildungsanstalten zu verwandeln wären. Unverzeihlich aber ist es, wo das Schulwesen eben erst geordnet wird, das zarte Kindesalter ganz außer Acht zu lassen. Nachrichten und Correspondenzen. Aus Mittelfranken in Bayern, 18. März 1841. — Nachstehend die Angabe des kirchlich socialen Standpunktes unseres Regierungsbezirks, nebst den neuen Erscheinungen in demselben. Fürchten Sie jedoch nicht, daß ich nach der in manchen Kreisen beliebten Weise berichten werde, wie da ein Rabbiner oder Lehrer in deutscher Sprache gepredigt, dort eine öffentliche Schulprüfung stattgefunden hat. lieber diese Phase sind wir hinaus. Nur Allgemeines will ich heranbringen, wobei sich das Spezielle als integrirender Theil von selbst ergeben wird. Die im vorigen Zahre zur allgemeinen Einführung von den Gerichten herausgegebene Synagogen-Ordnung — zur Zeit noch das einzige Ergebniß der Kreisvcrsammlung im Zahr 1836 — fristet nur ärmlich ihr Dasein. In einzelnen Gemeinden ist sie wohl vollständig eingeführt, in vielen aber nur theilweise, in einzelnen gar nicht und in den meisten entsteht allmählich das alte Unwesen wieder. Woran liegt die Schuld? Unter Angst empfangen und. mit Schmerzen geboren, trägt sie ihrer wesentlichen Mängel wegen den Keim der Auflösung in sich, und zum Unstern fiel der Befehl zu ihrer Einführung - noch mit der Publikation des bekannten Neologenrescripts zusammen. Sie ist nicht auf bestimmte Prinzipien basirt, daher die ewigen Fragen und Gutachten; und in einem früher nie gekannten Umfang räumt sie den Rabbinen Macht und Herrschaft ein, wogegen sie alle Leistungen derselben auf Schrauben stellt und mit lauter „kann," „in der Regel," „soll" verpallisadirt. Was Wunder also, daß auch das Gute, welches sie enthält, wie z. B. die Sanktion der deutschen Predigt, Chorgesang und die Abstellung zahlreicher Mißbräuche und dgl. weder allgemein erkannt, noch in Ausführung gebracht wird. Ueberdies stehen die meisten Vorsänger nicht auf dem Standpunkte, geeignete Organe zur Ausführung zeitgemäßer Reformen zu sein; den Lehrern ist eine passive unerquickliche Stellung angewiesen, und die Rabbinen haben der Synagogen zu viele. Hin und wieder besitzt Einer nicht die gehörige Energie, ein andrer nicht das nöthige Zutrauen, und mehrere von ihnen stehen nicht an, gegen die von ihnen selbst mit berathene und angenommene Synagogen-Ordnung auf eine ungeistliche Weise zu agiren. Mit großer Strenge wird über den Vollzug des § 5 derselben, welcher die Ersetzung der Stände durch Subsellien gebietet, gewacht. Läugnen wir einerseits nicht, daß die innere Ordnung der Synagogen durch jene Einrichtung theilweise bedingt ist, so dürfen wir doch andrerseits nicht verschweigen, daß die pekuniären Verhältnisse der Gemeinde größere Rücksicht verdienen als sie finden. Denn unsere Gemeinden — und hiermit gehen wir zu einem andern Gegenstand über—sind wahrhaft überbürdet. Die kleinste Gemeinde, ohne andere Einnahmsquellen als direkte und indirekte Auflagen auf ihre einzelnen Glieder, hat jährlich wenigstens 300 fl., manche 606 bis 1000 fl. rrnd darüber für Cultusbedürfnisse aufzubringen. Unsre angehenden Handwerker und Bauern, ohnehin als solche schwer belastet, vermögen am Ende alle diese Ausgaben nicht mehr zu erschwingen. Hier thut Hülfe Noth. Weise Sparsamkeit in' den Gemeindeausgaben, ein geordneter Haushalt mit zu Grundelegung eines unüberschreitlichen Etats, wo 1 es nöthig ist ein nachhaltiger Schuldentilgungsplan, und dies alles mit einer belegten, justifizirten, von den Distriktspolizeibehörden controlirten und revidirten statutenmäßigen Rechnungsführung: das sind Anforderungen, denen sich die Gemeinden immer strenger unterziehen müssen. Noch aber giebt es in diesem Punkte zu viele Mäntelchen; von einer verständigen Gemeindeökonomie ist in wenigen Orten die Rede, und die Gerichte bekümmern sich um uns nur dann, wenn wir zahlen sollen. Ueberdies fehlt es fast an allen und jeden öffentlichen Stiftungen; nur das Andenken des seligen Schleißheim er in München, der vor mehrern Zähren zehn Gemeinden unseres Kreises je 1000 fl. zu öffentlichen Zwecken testirt hat, muß in Segen genannt werden. — Ein unheilbares Krebsübel an dem Finanzstand unserer meisten Gemeinden sind ihre Leistungen an die vormalige Landjudenschaft. Zm Zahr 1826 aufgelöst, haben ihr die einzelnen Gemeinden große Summen als Znteressen für die zurückgebliebene Schuldenlast und Pensionsbeiträge zu entrichten, und da sie sämmtlich solidarisch haften, so ist gar kein Ende abzusehen. So hat z. B. die nur zehn Zahlungsfähige zählende Gemeinde Windsbach ein Kapital von 315 fl. zu verzinsen und 13 fl. als Pensionsbeitrag zu entrichten. Auffallend erscheint, warum bei allem Respekt vor der Rechtlichkeit der dermaligen Administratoren, die Gemeinden, die ihnen in dem Regierungserlaß vom 3. November 1826 gewährte Rechnungseinsicht nicht in Anspruch lieh* men und daß der Rabbiner W. in Sch., dem der Gehaltsbezug von 150 fl. aus dieser Kasse nur auf ein Zahr »erstattet wurde, bei einer der besten Stellen im Fortbezuge derselben sein soll! (Schluß folgt.)