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Israelitische Annalen · 1841-04-30 · Heft 18 (30.4.1841) · p. Seite 141

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 18 (30.4.1841)
Date
1841-04-30
Page
Seite 141 (sequence 5)
Language
German
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141 halten solle. Ferner ist er berechtigt, Bezahlung für Trauungen zu empfangen, so wie auch wenn er das befohlene Religiouseramen übernimmt, und das damit verbundene Glaubensbekenntniß und Versprechen abnimmt, so wie auch dazu vorbereitet, ebenfalls Bezahlung dafür: Jedoch dergestalt, baß die Größe der Bezahlung für die obenerwähnten Geschäfte beständig dem freien Witten der Betheiligten überlassen ist, und daß diejenigen, welche die Bezahlung zu entrichten unvermögend sind, ganz frei sein sollen. So soll er auch Zahlung für die in lit. g erwähnte responsa und Uebersetzungen, wenn solche von Privatleuten gefordert werden, erhalten; und wird diese Bezahlung, in Mangel einer gütlichen Uebereinkunft, mittelst Decrets des Magistrats de- > stimmt. Dahingegen komme ihm keine Bezahlung zu, wann! dergleichen responsa oder Uedersetzungen von einer öffentj lichen Autorität, oder zum Behufe einer öffentlichen oder j beneficirten Sache, gefordert wird, ausgenommen in so fern das Gesetz vom 20. April 1825 ihm eine solche zuerkannt. Ferner soll er berechtigt sein, dasjenige, welches jährlich laut mehreren Testamenten von Privatleuten dem Oberrabbi-! ner oder den Gerichts-Assessoren allhier zugestanden ist, zu genießen. Uebrigens sei er verpflichtet, so wie andere Beamte, wenn er verheirathet sei, oder in die Ehe trete, Einschuß in die allgemeine Ehekasse, nach den für denselben vorgeschriebenen Regeln zu machen. m) Daß dem anzustellendeu Prediger, in so fern er nicht in dem Reiche und den Ländern Seiner Majestät geboren, das Indigenatsrecht gegeben, und daß ihm ein Naturalisationsbrief gegen Zahlung der allgemeinen Gebühr, bevor seine Bestallung ausgefertigt wird, ertheilt werde. Und Seine Majestät haben hierauf unterm 17. v. M. sämmtlichen vorerwähnten Anträgen Ihren allergnädigsten Beifall gegeben. Die König!. Dänische Kanzelei den 14. Oktober 1828. D i e ^othwendigkeit isr. Kleinkinderschulen. Von Abraham Kohn. (Schluß.)' Die Uebungen, welche dazu dienen, den Körper zu stärken, den Gliedmaßen mehr Gelenkigkeit, Festigkeit und Sicherheit zu verschaffeu, und die Kinder an regelmäßige Beschäftigung, an ein. genaues, umsichtiges Thun zu gewöhnen, wären ebenfalls unserer Iugend, die in diesen Stücken der christlichen meistens sehr nachstehet, von besonderem Butzen, und dürften in manchem Knaben auch mehr Sinn und Eifer für Kunst und Gewerbe erzeugen. — Ein nicht minder zu beachtender Gewinn wäre die größere Sprachreinheit und Richtigkeit, die die Kinder sich da, in den Iahren, wo die Sprache sich eben bildet, aneignen würden, und die endliche Verdrängung des alten jüdisch-deutschen Iargons, der auf dem Lande trotz den seit Generationen bestehenden deutschen Elementarschulen häufig angetroffen wird, und nicht bloß aller ächten Bildung, einem gründlichen logischen Denken im Wege steht, sondern oft als eine freiwillig beibehaltene Scheidewand bei den christlichen Mitbürgern eine feindselige Stimmung unterhält. Wir glauben hier ein Lebensbedürfniß, ein sicheres Mittel zur gründlichen Verbesserung unserer innern Zustände zur Sprache gebracht zu haben, und erwarten daher nicht, daß man kalt den Kopf schüttelnd uns entgegentreten werde mit der Frage: „Wo die Kosten hernehmen?" Einem beharrlichen Wollen, verbunden mit Umsicht und Klugheit, ist nichts zu schwer. Hin und wieder wäre vielleicht durch Reduktion der geldkostenden Gemeindeämter und Beseitigung unnützer Formalitäten noch manches Sümmchen zu ersparen, das nicht besser verwendet werden könnte, und —wo dürfte mit größerem Rechte ein Opfer gefordert werden, als da, wo es das Heil der künftigen Generation, die Erzeugung neuer Lebenskraft im Innern der Gemeinde gilt? Derlei Ausgaben sind immer, selbst materiell genommen, als eine Aussaat zu betrachten, der eine vielfältige Ernte nicht entstehen kann, und werden gewiß, wie unsere Weisen lehren Beza f. 16 a), durch einen besondern Gottessegen ersetzt. Indeß mögen hier einige Worte über die leichtere Ausführbarkeit nicht überflüssig sein. Vor Allem ist eine besondere Kleinkinderschule für Israeliten keineswegs nothwendig, wo schon eine solche im Orte bestehet; denn was man auch sonst mit Recht für gesonderte Confessionsschulen anführen mag, trifft hier nicht, wo es sich bloß um Weckung des Menschenbewußtseins im Busen der Kleinen, um die erste Entwickelung und Uebung ihrer keimenden Kräfte und Fähigkeiten handelt. Die Religionsbegriffe, die ihnen in dieser Bildungsperiode beigebracht werden, können keine anderen als die der allgemeinen Menschenreligion sein, und es wäre nur darüber zu wachen, daß der Lehrer diese Gränze nicht überschreite, um in's Gebiet des Confessionell-Positiven hinüberzustreifen. Und so wäre denn auch hie und da, wo eine derartige Anstalt noch fehlt, eine Vereinigung mit den christlichen Ortsbürgern zur Errichtung derselben möglich, wodurch die Schule nicht nur für die Gemeinde weniger kostspielig, sondern auch dem jüdischen Zöglinge noch andere Vortheile bieten würde. Die segenreiche Wirksamkeit könnte ferner erhöhet und zugleich das nöthige Geld leichter herdeigeschafft werden (da wohl die wenigsten Eltern die Wichtigkeit der Sache begreifen dürften), wenn sie mit einer Madchenindustrie-Schule verbunden würde, und ein gebildetes Frauenzimmer sich fände, das eine solche Anstalt zu leiten befähigt wäre. Sehr erwünscht wäre es, wenn etwa eine Lehrersfrau sich dieser allerdings schwierigen Aufgabe unterziehen könnte. Endlich wäre eine zweckmäßige, bildende Beschäftigung der Kleinen einige Stunden des Tages, wozu ein anderweitig angestellter Lehrer sich füglich herbeilassen dürfte, schon ein sehr schätzbarer Gewinn, und ist die besprochene Vorbereitung von so großem und vielfältigem Nutzen, daß, wo nicht Alles zu erreichen ist, die theilweise Erreichung eininiger Partial-Zwecke mit Ernst und Eifer erstrebt zu wer-

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