Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 16 (16.4.1841)
- Date
- 1841-04-16
- Page
- Seite 123 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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123 in dem Vorhaben bestärken, die von ihnen begonnene Auslegung des geschriebenen Gesetzes zu vollenden und überall geltend zu machen, um dadurch zu verhindern, daß die neu austauchende symbolische Jnterprerationsmethode bei'm jüdischen Volke Eingang finde. Das andere Ereigmß aber, die Zerstörung des zweiten Tempels und die darauf erfolgte Zerstreuung des Volkes in alle Welttheile, mußte natürlicherweise den Werth des Ceremonialgesetzes in dem Maaße erhöhen, als der Opferdienft ganz aufgehört harte, und somit die Wallfahrten nach Jerusalem, wo das gesammte Volk, gleich einer zahlreichen Familie, die Bande des gemeinschaftlichen Glaubens jedes Jahr dreimal erneuerte, nicht mehr Statt fanden. Denn mir jener großen Katastrophe war ja bekanntlich die hohe Mission Israels noch nicht zu Ende, seine Aufgabe noch nicht gelöser, sein Ziel noch nicht erreicht; cs trat nur dadurch ein neues Stadium des israelitischen Lebens hervor, vermöge dessen das Volk in veränderter Form, unter verschiedenartigen Umständen und nach einem anderen Maßftabe dennoch seinem erhabenen Endzwecke immerfort näher gebracht werden sollte. Es bedurfte also noch immer eines Bandes zu äußerer Vereinigung der Mitglieder dieser Nation, um die Erreichung jenes Endzweckes durch gemeinschaftliche Mitwirkung möglich zu machen, und dieses Band konnte in nichts anderem, als in der ferneren Beobachtung der Ceremonialgesetze bestehen. Als Ergebniß also der durch alle diese Triebfedern in Bewegung gesetzten Thätigkeit der pharisäischen Schule kann wohl die Mischnah angesehen werden, und somit wäre dem Forscher nach dem Ursprünge und der wahren Tendenz der mischnahischen Sammlung ein Leitfaden gegeben, der ihm bei dieser Untersuchung gute Dienste leisten kann. (Schluß f.) Verhandlungen in S. Meiningen. (Schluß.) Die Darstellung sucht nun obige Sätze zu beweisen. „Die Religion fordert allgemeine Menschenliebe." Die Religion wird dadurch, daß man an ihr Bekenntniß äußere Vortheile knüpft und eine Prämie auf ihre Annahme setzt, herabgewürdigt, indem man sie zum Gegenstände der Spekulation macht, und ihr den Egoismus zum Bundesgenossen giebt. — Die Gerechtigkeit fordert für gleiche Wichten, gleiche Leistungen; erftere sind durch das Gesetz vom 11. Mai 1814 festgeftellt, und faktisch werden alle Wichten von den Israeliten treulich erfüllt. Ja, die Juden haben zum Theil noch mehr zu leisten; und trotz dem wird ihnen nicht einmal die Theilnahme an der Schullehrer-Wittwenkasse gestattet, zu welcher sie selbst beitragen.*) — Die Sraatsklugheit fordert die Gleichstellung, weil das Gegentheil beide Partheien demoralisirt, und ihnen gegenseitig feindliche Stellungen giebt, und -die' Vorunheile beiderseits erhält, während die Gleichstellung alle Feindschaft tilgt uud eine Menge nützlicher Kräfte dem Staate gewinnt. Man wendet zwar gegen diese Forderungen ein, 1) daß die Juden durch ihre Absonderung als Nation sich selbst ausschließen. Allein diese Nationalität ist eine Chimäre, die ganze Einheit der Juden besteht nur im Glauben, und zur Zeit noch — in der Zurücksetzung, durchaus nicht in einem Nationalbande; denn die Ceremonialgesetze haben alle nur kirchliche nicht aber politische Bedeutung, die alten politischen Gesetze des jüdischen Staates sind längst erloschen. Die Ehe mit Monotheisten ist nicht von Seiten der jüdischen Religion verboten, sondern die christliche Kirche verbietet die gemischten Ehen mit Juden. Der Messiasglaube ist ganz ohne Einfluß, und die Berufung auf asiatische Abftam- *) Ein darauf bezügliches Rescript lautet folgendermaßen: Wir Bernhard, Herzog zu Sachsen :c. Auf den Bericht vom 26. v. M., das Gesuch der isr. Lehrer wegen Theilnahme an der neuen Schullehrerwittwenversorgungsanstalt betreffend, wird dem Consistorium*) eröffnet, daß es wegen der Beiträge aus der Staats kaffe und aus den Kirchenkassen zum Fonds der gedachten Anstalt und so lange nicht gesetzlich die bürgerlichen und kirchlichen Verhältnisse der Juden geordnet sind, uuzulässig erscheint, die jüdischen Schullehrer schon jetzt in die Pensionsanstalt aufzuneh men. Indessen wird auch die vorliegende Angelegenheit bei Behandlung der die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen betreffenden Legislation auf dem nächsten Landtage**) nicht unberücksichtigt bleiben. Meiningen, den 15. Juli 1837. In Abwesenheit Sr. Herzog!. Durchlaucht kraft erhaltener Vollmacht das Landesministerium. Wahlkampf. *) Das sich für die Aufnahme ausgesprochen hatte. **) Auf dem Landtage 1837 — 38 kam ein Gesetzentwurf über unsere Verhältnisse zwar zur Vorlage, aber nicht zur Diskussion. 16*